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   VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20.NW   

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https://dejure.org/2020,45319
VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20.NW (https://dejure.org/2020,45319)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.12.2020 - 1 L 1037/20.NW (https://dejure.org/2020,45319)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 1 L 1037/20.NW (https://dejure.org/2020,45319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 Nr 2b FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 46 Abs 3 FeV
    Fahrerlaubnisentziehung bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss; Forderung einer Versicherung an Eides statt über den Verlust des Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Neustadt, 21.01.2016 - 3 L 1112/15

    Konsum der Kräutermischung "After Dark" endet in Fahrradfahrverbot

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    So ist die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird, um eine positive Eignungsprognose erreichen zu können (OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG -, juris, Rn. 8; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 3 L 1112/15.NW -, juris, Rn. 13; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Gutachtensanordnung ihrerseits formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris, Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 -, juris, Rn. 16).
  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    So ist die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird, um eine positive Eignungsprognose erreichen zu können (OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG -, juris, Rn. 8; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 3 L 1112/15.NW -, juris, Rn. 13; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris, Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    So ist die für die Beibringung des Gutachtens einzuräumende Frist lediglich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigen wird, um eine positive Eignungsprognose erreichen zu können (OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG -, juris, Rn. 8; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 3 L 1112/15.NW -, juris, Rn. 13; VG Trier, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 L 406/14.TR -, juris, Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    So muss, um dem Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO Genüge zu tun, aus der Begründung des Verwaltungsaktes hinreichend deutlich hervorgehen, dass diese auch die Begründung für den angeordneten Sofortvollzug enthalten soll (OVG RP, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VGH Bayern, 21.02.2019 - 11 CS 18.2277

    Keine Gutachtensanordnung bei Unsicherheit der Frage des "Fahrens"

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Gutachtensanordnung ihrerseits formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris, Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 11 CS 18.2277 -, juris, Rn. 16).
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