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   VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18.NW   

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VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18.NW (https://dejure.org/2018,26325)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.07.2018 - 1 K 225/18.NW (https://dejure.org/2018,26325)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 1 K 225/18.NW (https://dejure.org/2018,26325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit eines Polizeibeamten der Verkehrsdirektion als Referent für Kraftfahrerausbildung möglich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74

    Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung -

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Lediglich soweit die Prognose die Anforderungen des konkreten Amts betrifft, kann der Dienstherr diese nach verwaltungspolitischem Ermessen bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1976 - VI C 46.74 -, ZBR 1977, 27, hier zitiert aus juris; GKöD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, L § 99 BBG, Rdnr. 46).

    Bei der geforderten Prognose, ob die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen ist, ist schließlich von einem normalen Verlauf der Dinge auszugehen, wobei persönliche Besonderheiten des Beamten, wie seine individuelle Belastbarkeit, und/oder seines konkreten Dienstpostens, z. B. die Verwendung im Innen- oder Außendienst, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1976, a.a.O.).

    Es besteht dafür auch kein Bedürfnis, weil bei unerwarteter nachteiliger Entwicklung u. a. die Widerrufsregelungen des § 83 Abs. 3 LBG bestehen (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1976, a.a.O.; GKöD, a.a.O., L § 99 BBG, Rn. 55, m.w.N.).

    Möglicherweise entstehende, unsachliche "Neiddebatten" müssen für die rechtliche Betrachtung außer Acht bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1976, a.a.O.).

  • VG München, 06.02.2001 - M 5 K 99.394
    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Insbesondere unterscheidet sich sein Fall maßgeblich von den Sachverhalten, die den vom Beklagten zitierten Entscheidungen des VG München vom 6. Februar 2001 (M 5 K 99.394) und des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1989 (2 A 67/89) zugrunde lagen.

    Der Eindruck einer Vermischung von privaten und dienstlichen Interessen und einer daraus möglicherweise folgenden Korruptionsgefahr im Sinne eines "do ut des" kann sich in einer dafür sensibilisierten Öffentlichkeit, vor dem Hintergrund gewandelter Anschauungen der Gesellschaft (vgl. VG München, Urteil vom 6. Februar 2001, a.a.O.), schnell negativ auf das Bild der Polizei im Allgemeinen auswirken.

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Das so ausgestaltete Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wird dem Spannungsverhältnis zwischen dem auch für Beamtinnen und Beamte grundgesetzlich gesicherten Recht auf wirtschaftlichen Einsatz ihrer Arbeitskraft außerhalb des Dienstverhältnisses aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG - einerseits und dem ebenfalls verfassungsrechtlichen Grundsatz der vollen Hingabe an den Beruf aus Art. 33 Abs. 5 GG gerecht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 -, BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 10/89 -, BVerwGE 84, 299, beide zitiert aus juris).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der dienstlichen Interessen ist weit zu verstehen, erfasst aber nicht alle öffentlichen Interessen ohne Bezug zur jeweiligen dienstlichen Aufgabe, wie z. B. Interessen der allgemeinen Arbeitspolitik; die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen muss stets bezogen auf die dienstliche Tätigkeit des Betroffenen zu befürchten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2002 - 4 S 1374/02

    Zusammentreffen von Behördenzuständigkeitsbereich und Nebentätigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Diese weitgehende Präventionsregelung verlangt für die Untersagung einer Nebentätigkeit im Unterschied zu § 83 Abs. 2 LBG keine Besorgnis der Beeinträchtigung der Unparteilichkeit im Einzelfall mehr, sondern greift bereits im Vorfeld ein (vgl. GKöD, a.a.O., L § 99 BBG Rdnr. 65; VGH BaWü, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 4 S 1374/02 -, juris Leitsatz 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2002 - 2 A 10067/02

    Antrag eines Obervermessungsrats auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Im Unterschied zu dem vom Beklagten angeführten Urteil des OVG RP vom 13. März 2002 (2 A 10067/02.OVG) hat das Gericht im vorliegenden Fall keinen Grund, an den diesbezüglichen Angaben des Klägers zu zweifeln.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1989 - 2 A 67/89
    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Insbesondere unterscheidet sich sein Fall maßgeblich von den Sachverhalten, die den vom Beklagten zitierten Entscheidungen des VG München vom 6. Februar 2001 (M 5 K 99.394) und des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1989 (2 A 67/89) zugrunde lagen.
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 385/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines leitenden Klinikarztes gegen

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Das so ausgestaltete Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wird dem Spannungsverhältnis zwischen dem auch für Beamtinnen und Beamte grundgesetzlich gesicherten Recht auf wirtschaftlichen Einsatz ihrer Arbeitskraft außerhalb des Dienstverhältnisses aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG - einerseits und dem ebenfalls verfassungsrechtlichen Grundsatz der vollen Hingabe an den Beruf aus Art. 33 Abs. 5 GG gerecht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 385/05 -, BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 2 C 10/89 -, BVerwGE 84, 299, beide zitiert aus juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Die von ihm wahrzunehmenden Interessen stehen sich also nicht grundsätzlich konträr gegenüber, wie dies etwa im Fall von Steuerbeamten befürchtet wurde, die privat in einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Rechtsanwaltskanzlei tätig waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 sowie VG München, Urteil vom 18. Januar 2005 - M 5 K 03.4175 -, juris), oder bei einem Polizeibeamten, der als Zwangsverwalter für die Interessen der Schuldner einzutreten hatte (vgl. OVG RP, Urteil, vom 18. Juli 1997 - 2 A 12987/96 -, NVwZ-RR 1998, 248), sondern sind auf das gleiche Ziel gerichtet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10264/07

    Kürzung des Ruhegehalts eines frühpensionierten Landesbeamten wegen Einkünften

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Sie erfasst dagegen keine regelmäßigen, wirtschaftlich geprägten oder gewerblichen Tätigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung, wie sie hier vorliegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. August 2007 - 2 A 10264/07 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 1 L 43/09 - BayVGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 ZB 11.1923 -, alle juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 2 A 12987/96

    Beamter; Nebentätigkeitsantrag

    Auszug aus VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
    Die von ihm wahrzunehmenden Interessen stehen sich also nicht grundsätzlich konträr gegenüber, wie dies etwa im Fall von Steuerbeamten befürchtet wurde, die privat in einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Rechtsanwaltskanzlei tätig waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 sowie VG München, Urteil vom 18. Januar 2005 - M 5 K 03.4175 -, juris), oder bei einem Polizeibeamten, der als Zwangsverwalter für die Interessen der Schuldner einzutreten hatte (vgl. OVG RP, Urteil, vom 18. Juli 1997 - 2 A 12987/96 -, NVwZ-RR 1998, 248), sondern sind auf das gleiche Ziel gerichtet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09

    Ruhen von Versorgungsbezügen gemäß § 53 Abs. 1 und 7 Satz 1, 2 BeamtVG

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

  • VG München, 18.01.2005 - M 5 K 03.4175

    Genehmigungsfähigkeit der Nebentätigkeit eines Finanzbeamten als Assessor und

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 3 ZB 11.1923

    Versorgungsbezüge; Erwerbseinkommen; schriftstellerische, künstlerische,

  • VG Aachen, 12.03.2015 - 1 K 1032/14

    Genehmigung für Nebentätigkeit eines Polizisten in Fernsehproduktion zu Unrecht

  • VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 241/18

    Der Verwaltung abträgliche Nebentätigkeit eines Polizeibeamten

    25 Unabhängig von den auch im Verfahren 1 K 225/18.NW streitgegenständlichen Fragen, ob die Art der Nebentätigkeit als selbständiger Referent in der Berufskraftfahrerqualifizierung einen Beamten, der mit der Kontrolle des Schwerverkehrs befasst ist, in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Interessen bringen kann (§ 83 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBG), oder ob die Nutzung von dienstlich erworbenem Wissen für die privaten Zwecke einer entgeltlichen Nebentätigkeit dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein kann (§ 83 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 LBG), sieht das Gericht speziell im Fall des Klägers die Gefahr einer Ansehungsschädigung für die Verwaltung in der Öffentlichkeit schon aufgrund der Art und Weise, wie der Kläger seine Nebentätigkeiten unter Zwischenschaltung einer Firma seiner Ehefrau finanziell abgewickelt hat.
  • VG Bremen, 11.10.2022 - 6 K 2198/19

    Versagung von Nebentätigkeiten, Gerichtsbescheid vom 11.10.2022 -

    Es handelt sich um regelmäßige, wirtschaftlich geprägte Tätigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung (vgl. VG Neustadt a.d. Weinstraße Urt. v. 24.07.2018 - 1 K 225/18, juris Rn. 20).
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