Rechtsprechung
   VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25533
VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17.NW (https://dejure.org/2018,25533)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.07.2018 - 3 K 1055/17.NW (https://dejure.org/2018,25533)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 3 K 1055/17.NW (https://dejure.org/2018,25533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes im Außenbereich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs ist nicht nur auf Vollerwerbsbetriebe beschränkt, sondern kann auch Nebenerwerbsbetriebe umfassen, wenn die fragliche landwirtschaftliche Tätigkeit dem Inhaber einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung seiner Existenz bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, Baurecht 2013, S. 207, Rn. 8 ff. - juris; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberge/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 35, Rn. 17).

    Es kommt also auf eine Gesamtbewertung insbesondere unter Einbeziehung des Umfangs der landwirtschaftlichen Betätigung, der Verkehrsüblichkeit der Betriebsform, der Ernsthaftigkeit des Vorhabens und der Sicherung seiner Beständigkeit, der persönlichen Eignung des Betriebsführers und dessen wirtschaftliche Verhältnisse an (s. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, Baurecht 2013, S. 207, Rn. 8 ff. - juris; Söfkaer in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. Erg.-Lieferung, Stand: Februar 2018, § 35, Rn. 29 ff.).

    Umgekehrt hat das Indiz der Gewinnerzielung umso geringere Bedeutung, je größer die landwirtschaftliche Nutzfläche, je höher der Kapitaleinsatz und damit die Anzahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (vgl. zu diesen vom BVerwG als "Faustregel" bezeichneten Grundsätzen BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 -, Baurecht 1986, S. 419, Rn. 17 ff. - juris; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, NVwZ 2013, S. 155, Rn. 7 ff. - juris; s. a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. Ergl.

    Bei der Erweiterung eines bereits seit etlichen Jahren bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes mit niedriger Rentabilität, hat die Gewinnerzielung hingegen einen geringeren Stellenwert als im Falle der beabsichtigten Neugründung eines Nebenerwerbsbetriebs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 4 C 7/04 -, NVwZ 2005, S. 587, Rn. 13 - juris; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, NVwZ 2013, S. 125, Rn. 7 ff. - juris).

    Konkrete Nachweise sind in diesen Fällen nur in Zweifelsfällen zu fordern, wenn nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Betrieb die Möglichkeit der Gewinnerzielung abzusprechen ist (s. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, NVwZ 2013, S. 155, Rn. 8 - juris).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Es muss sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1981 - 4 B 157/80 -, Baurecht 1981, S. 358, Rn. 3 - juris; BVerwG, Beschluss vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 -, NVwZ 1986, S. 916, Rn. 14 ff., - juris; s. a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. Ergl.

    Um solchen "Missbrauchsversuchen" entgegenzuwirken, sind deshalb grundsätzlich an die Betriebseigenschaft strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - 4 C 41/65 - Verwaltungspraxis 1968, S. 64, Rn. 14 ff. - juris; BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 - Baurecht 1986, S. 419, Rn. 16 - juris).

    Umgekehrt hat das Indiz der Gewinnerzielung umso geringere Bedeutung, je größer die landwirtschaftliche Nutzfläche, je höher der Kapitaleinsatz und damit die Anzahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (vgl. zu diesen vom BVerwG als "Faustregel" bezeichneten Grundsätzen BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 -, Baurecht 1986, S. 419, Rn. 17 ff. - juris; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, NVwZ 2013, S. 155, Rn. 7 ff. - juris; s. a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. Ergl.

  • BVerwG, 10.03.1993 - 4 B 254.92

    Anforderungen an die dienende Funktion und die Privilegierung eines Vorhabens im

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Daran fehlt es nicht schon, wenn ein Vorhaben aufgrund hoher Investitionskosten mit betrieblichen Risiken verbunden ist, sondern erst dann, wenn solche Risiken in einem klaren Missverhältnis zu den angestrebten betrieblichen Vorteilen stehen, die ihre Übernahme durch den Landwirt, aus Sicht eines vernünftigen, auch Innovationen gegenüber aufgeschlossenen Landwirtschaft, als unvernünftig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 1993, 4 B 254/92, Rn. 3 ff., juris; VGH Mannheim, Urteil vom 30. September 2011, 8 S 1947/11, BauR 2012, S. 618, Rn. 28,, juris).

    Für die maßgebende Sichtweise des vernünftigen Landwirts kann zwar auch bedeutsam sein, ob die Kosten des Vorhabens in einem angemessenen Verhältnis zu den betrieblichen Vorteilen stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 1993 - 4 B 254/92 -, Rdnr. 3 ff., - juris; VGH BW, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 8 S 2517/09 -, DVBl. 2011, Seite 294, Rdnr. 19, - juris).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Hinzukommen muss im Hinblick auf den Schutzzweck des § 35 BauGB außerdem, dass das Vorhaben durch die so umrissene Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (s. grundlegend und seitdem in st. Rspr. ausgeführt BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - 4 C 9/70 -, BVerwGE 41, 138 ff., Rdnr. 16 ff., - juris; OVG RP, Beschluss vom 16. September 2011 - 8 A 10675/11 - Rdnr. 6, - juris).

    Der Begriff des Dienens verlangt mehr als nur, dass das Vorhaben für den Betrieb förderlich, jedoch nicht, dass es für den Betrieb notwendig oder unentbehrlich ist, etwa um die Fortführung des Betriebes zu sichern (s. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - 4 C 9/70 -, BVerwGE 41, 138 ff., Rdnr. 16 ff., - juris; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2/89 -, Rdnr. 16 ff., - juris; BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1996 - 4 B 89/69 -, Rdnr. 9, - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 8 A 10675/11

    Baurecht: Privilegierung eines Imkereibetriebs mit Wohnnutzung auf einem

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Hinzukommen muss im Hinblick auf den Schutzzweck des § 35 BauGB außerdem, dass das Vorhaben durch die so umrissene Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (s. grundlegend und seitdem in st. Rspr. ausgeführt BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - 4 C 9/70 -, BVerwGE 41, 138 ff., Rdnr. 16 ff., - juris; OVG RP, Beschluss vom 16. September 2011 - 8 A 10675/11 - Rdnr. 6, - juris).

    Mit anderen Worten muss eine bauliche Anlage, um in den Genuss der Privilegierung zu kommen, dem Betrieb nicht nur gewidmet, sondern durch diese Widmung auch äußerlich gekennzeichnet sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 1998 - 14 B 96.2034 -, Rdnr. 26, - juris; OVG RP, Beschluss vom 16. September 2011 - 8 A 10675/11 -, Rdnr. 6, - juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. Ergl. Stand Feb. 2018, § 35, Rn. 34 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2011 - 8 S 1947/11

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "dienen" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Einfügen

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Daran fehlt es nicht schon, wenn ein Vorhaben aufgrund hoher Investitionskosten mit betrieblichen Risiken verbunden ist, sondern erst dann, wenn solche Risiken in einem klaren Missverhältnis zu den angestrebten betrieblichen Vorteilen stehen, die ihre Übernahme durch den Landwirt, aus Sicht eines vernünftigen, auch Innovationen gegenüber aufgeschlossenen Landwirtschaft, als unvernünftig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 1993, 4 B 254/92, Rn. 3 ff., juris; VGH Mannheim, Urteil vom 30. September 2011, 8 S 1947/11, BauR 2012, S. 618, Rn. 28,, juris).

    Daran fehlt es nicht schon, wenn ein Vorhaben mit betrieblichen Kostenrisiken verbunden ist, sondern erst dann, wenn solche Risiken in einem klaren Missverhältnis zu den angestrebten betrieblichen Vorteilen stehen, die ihre Übernahme durch den Landwirt - aus Sicht eines vernünftigen, auch Innovationen gegenüber aufgeschlossenen Landwirts - als "unvernünftig" erscheinen lässt (s. VGH BW, Urteil vom 30. September 2011 - 8 S 1947/11 -, Baurecht 2012, Seite 618, Rdnr. 28, - juris).

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit setzen ein Mindestmaß an Umfang der landwirtschaftlichen Betätigung voraus (s. BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 69/79 -, Baurecht 1983, S. 343, Rn. 18 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Für die maßgebende Sichtweise des vernünftigen Landwirts kann zwar auch bedeutsam sein, ob die Kosten des Vorhabens in einem angemessenen Verhältnis zu den betrieblichen Vorteilen stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 1993 - 4 B 254/92 -, Rdnr. 3 ff., - juris; VGH BW, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 8 S 2517/09 -, DVBl. 2011, Seite 294, Rdnr. 19, - juris).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Diese Zweckbestimmung des Vorhabens, dem Betrieb zu dienen, muss objektiv gegeben sein (s. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1964 - 1 C 80/62 -, BVerwGE 19, 75, Rdnr. 20, - juris; und BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 11/89 -, Baurecht 1991, Seite 235, Rdnr. 23, - juris).
  • VGH Bayern, 14.08.2013 - 1 ZB 11.990

    Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich

    Auszug aus VG Neustadt, 25.07.2018 - 3 K 1055/17
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens umfasst, kann es einem Bauherrn verwehrt sein, sich auf eine stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit zu berufen, etwa wenn ein vernünftiger, auf Schonung des Außenbereichs bedachter Landwirt davon abgesehen hätte, ein bestehendes, für den Betrieb benötigtes Gebäude umzuwidmen und auf diese Weise erst einen Bedarf für die Inanspruchnahme des nach der gesetzlichen Wertung grundsätzlich von Bebauung freizuhaltenden Außenbereichs zu schaffen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. August 2013 - 1 ZB 11.990 -, Rdnr. 3, - juris).
  • VGH Bayern, 26.10.1998 - 14 B 96.2034
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

  • BVerwG, 05.11.1980 - 4 B 157.80

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • VG Neustadt, 27.06.2019 - 4 K 44/19

    Außenbereich, Baurecht, Bauvorbescheid, Betrieb, Dauerhaftigkeit,

    Es muss sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handeln (dazu 2.2.1.2.) (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, Rn. 7 - 10, juris, m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 8 A 10125/01 -, Rn. 27, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 25. Juli 2018 - 3 K 1055/17.NW -, Rn. 36, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht