Rechtsprechung
VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 Abs 1 LHundG RP 2004, § 1 Abs 1 TranspG RP, § 11 Abs 2 TranspG RP, § 14 Abs 1 Nr 3 TranspG RP, § 16 Abs 1 Nr 2 TranspG RP
Kein Anspruch auf namentliche Benennung der Anzeigeerstatter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Hundehalter hat keinen Anspruch auf namentliche Benennung von Anzeigenden
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Anzeige gegen Hundehalter: Denunzianten müssen geschützt werden
- lto.de (Kurzinformation)
Gefährliche Tieren: Wer hat sich über meinen Hund beschwert?
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Behördenauskunft, wenn eine Anzeige erstattet wurde
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Auskunft darüber, wer Anzeige erstattet hat
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Betroffener hat gegen Behörde keinen Anspruch auf namentliche Benennung von Anzeigenden
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hund
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Recht auf Namen von anzeigenden Nachbarn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hundehalter hat keinen Anspruch auf namentliche Benennung von Anzeigenden - Namen unterliegen als personenbezogene Daten einem besonderen Schutz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Minden, 26.08.2019 - 10 K 9520/17
Hinweisgeber Informant Informationszugang Name Offenbarung Wahrheitsgehalt
Auszug aus VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20
Nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit staatlicher Stellen sind vielmehr schon dann gegeben, wenn deren Tätigkeit erschwert wird (VG Minden, Urteil vom 26. August 2019 - 10 K 9520/17 -, Rn. 35, juris).Der Vertraulichkeitsschutz entfällt nur dann, wenn ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Hinweisgeber die Behörde wider besseres Wissen oder leichtfertig falsch informiert hat (VG Minden, Urteil vom 26. August 2019 - 10 K 9520/17 -, Rn. 39 - 41, juris).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung
Auszug aus VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20
Die Offenbarung des Namens von Hinweisgebern ohne ihre Zustimmung ist geeignet, die Tätigkeit der Beklagten im Bereich der Gefahrenabwehr spürbar zu beeinträchtigen, weil weniger Personen bereit wären, entsprechende Hinweise zu geben, wenn ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre (…vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 03. August 2011 - 20 F 23.10 -, Rn. 9, juris;… vom 01. Dezember 2015 - 20 F 9/15 -, Rn. 8, juris;… vom 15. März 2019 - 20 F 7.17 -, Rn. 8, juris; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98 -, Rn. 21, juris). - BVerwG, 03.08.2011 - 20 F 23.10
Anforderungen an die öffentliche Aufgabe für die Gewährung von Informantenschutz
Auszug aus VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20
Die Offenbarung des Namens von Hinweisgebern ohne ihre Zustimmung ist geeignet, die Tätigkeit der Beklagten im Bereich der Gefahrenabwehr spürbar zu beeinträchtigen, weil weniger Personen bereit wären, entsprechende Hinweise zu geben, wenn ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 03. August 2011 - 20 F 23.10 -, Rn. 9, juris;… vom 01. Dezember 2015 - 20 F 9/15 -, Rn. 8, juris;… vom 15. März 2019 - 20 F 7.17 -, Rn. 8, juris;… Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98 -, Rn. 21, juris).
- BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02
Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des …
Auszug aus VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20
Das in § 29 VwVfG eingeräumte Akteneinsichtsrecht besteht aber grundsätzlich nur während des laufenden Verfahrens (BVerwG, Urteil vom 04. September 2003 - 5 C 48/02 -, Rn. 27, juris). - BVerwG, 01.12.2015 - 20 F 9.15
Reichweite des Informantenschutzes
Auszug aus VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20
Die Offenbarung des Namens von Hinweisgebern ohne ihre Zustimmung ist geeignet, die Tätigkeit der Beklagten im Bereich der Gefahrenabwehr spürbar zu beeinträchtigen, weil weniger Personen bereit wären, entsprechende Hinweise zu geben, wenn ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre (…vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 03. August 2011 - 20 F 23.10 -, Rn. 9, juris; vom 01. Dezember 2015 - 20 F 9/15 -, Rn. 8, juris;… vom 15. März 2019 - 20 F 7.17 -, Rn. 8, juris;… Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98 -, Rn. 21, juris). - VG Neustadt, 17.07.2020 - 4 K 101/20
Terminsverlegung kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung geltend …
Auszug aus VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20
Bei den Namen und Unterschriften auf dem Schreiben vom 08. März 2019 handelt es sich um personenbezogene Daten, denn "personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 17. Juli 2020 - 4 K 101/20.NW -, Rn. 19, juris). - BVerwG, 15.03.2019 - 20 F 7.17
Geheimhaltung persönlicher Daten von Informanten im Bereich des …
Auszug aus VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20
Die Offenbarung des Namens von Hinweisgebern ohne ihre Zustimmung ist geeignet, die Tätigkeit der Beklagten im Bereich der Gefahrenabwehr spürbar zu beeinträchtigen, weil weniger Personen bereit wären, entsprechende Hinweise zu geben, wenn ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre (…vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 03. August 2011 - 20 F 23.10 -, Rn. 9, juris;… vom 01. Dezember 2015 - 20 F 9/15 -, Rn. 8, juris; vom 15. März 2019 - 20 F 7.17 -, Rn. 8, juris;… Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98 -, Rn. 21, juris).