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   VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14.NW   

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VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14.NW (https://dejure.org/2014,27750)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.09.2014 - 3 L 779/14.NW (https://dejure.org/2014,27750)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW (https://dejure.org/2014,27750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 70 BauO RP, § 84 S 1 Nr 1 BauO RP, § 76 Abs 1 S 1 WasG RP, § 76 Abs 1 S 3 WasG RP, § 76 Abs 2 WasG RP
    Landeswasserrecht: Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung bei Errichtung eines baugenehmigungspflichtigen Gebäudes an einem oberirdischen Gewässer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Baugenehmigung sowie einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines baugenehmigungspflichtigen Gebäudes an einem oberirdischen Gewässer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bau eines Seniorenpflegeheims

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen eines Widerspruchs gegen wasserrechtliche Genehmigung auf die zusammenhängende Baugenehmigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen eines Widerspruchs gegen wasserrechtliche Genehmigung auf die zusammenhängende Baugenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Neustadt, 10.09.1999 - 4 L 2168/99
    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Vielmehr hat die Baugenehmigungsbehörde nach dem eindeutigen Wortlaut des § 76 Abs. 6 Satz 2 LWG " auch über die Erteilung der Genehmigung nach Absatz 1 " zu entscheiden, d.h. sie muss zwei rechtlich selbstständige Verwaltungsakte erlassen (s. VG Neustadt, Beschluss vom 10. September 1999 - 4 L 2168/99.NW -, juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 8 A 10587/07.OVG - zu Baugenehmigung und denkmalschutzrechtlicher Genehmigung; a.A. Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, a.a.O., § 70 Rn. 49).

    Eine Konzentrationswirkung dergestalt, dass die Baugenehmigung die wasserrechtliche Genehmigung mitumfasst, wie dies etwa bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gegenüber der Baugenehmigung nach § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - oder der Genehmigung nach § 7 Atomgesetz - AtG - hinsichtlich der Baugenehmigung nach § 70 Abs. 6 LBauO der Fall ist, gibt es im Verhältnis zwischen Baugenehmigung und wasserrechtlicher Genehmigung nicht (VG Neustadt, Beschluss vom 10. September 1999 - 4 L 2168/99.NW -, juris; vgl. zu Verwaltungsentscheidungen im Überschneidungsbereich von Baurecht und Wasserrecht Kaster/Reinhardt NVwZ 1993, 1059).

    Eine "bauaufsichtliche Zulassung" im Sinne der genannten Bestimmung liegt nicht vor, wenn - wie hier - neben der "bauaufsichtlichen Zulassung" eine weitere Genehmigung erteilt wurde, die nicht von der Konzentrationswirkung der bauaufsichtlichen Zulassung wie z.B. § 6 Abs. 1 Satz 1 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG - umfasst wird (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 10. September 1999 - 4 L 2168/99.NW -, juris).

  • VG Augsburg, 27.05.2010 - Au 5 E 10.747

    Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten; Baueinstellung; aufschiebende

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Der Anwendungsbereich des § 212a BauGB wird für eine zusätzlich zur Baugenehmigung ergangene eigenständige wasserrechtliche Genehmigung nicht eröffnet (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Au 5 E 10.747 -, juris).

    Sofern - wie hier - eine der erforderlichen Genehmigungen nach Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Widerspruchs- oder Klagebefugten nicht vollziehbar ist, verstößt das Vorhaben bzw. die Errichtung des Vorhabens bereits aus diesem Grund gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Au 5 E 10.747 -, juris).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 493/05

    Grenzen der Gewährleistung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen im

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Widersprüche der Antragsteller gegen die wasserrechtliche Genehmigung vom 28. August 2014 offensichtlich unzulässig sind mit der Konsequenz, dass den Widersprüchen hiergegen keine aufschiebende Wirkung zukommt (hierzu s. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Widersprüche der Antragsteller gegen die wasserrechtliche Genehmigung vom 28. August 2014 offensichtlich unzulässig sind mit der Konsequenz, dass den Widersprüchen hiergegen keine aufschiebende Wirkung zukommt (hierzu s. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Daran fehlt es nur dann, wenn auf der Grundlage des Tatsachenvortrags des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von ihm behaupteten Rechtspositionen bestehen oder ihm zustehen oder - ihr Bestehen oder Zustehen unterstellt - unter keinem Gesichtspunkt verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, BVerwGE 119, 245, 249 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Lässt sich auch nach intensiver Prüfung nicht feststellen, ob der Rechtsbehelf des Nachbarn wahrscheinlich zum Erfolg führen wird, sind die Erfolgsaussichten also offen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, bei der der Einzelfallbezug gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1999 - 10 B 961/99

    Verwaltungsverfahrensrecht: Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Dies kann dadurch geschehen, dass die sofortige Vollziehung des von Gesetzes wegen sofort vollziehbaren Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 4 VwGO (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 1999 - 10 B 961/99 -, BauR 2000, 80) bzw. § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO ausgesetzt wird (hier die Baugenehmigung) mit der Folge, dass dem Rechtsbehelf des Dritten ab diesem Zeitpunkt keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92

    Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Widersprüche der Antragsteller gegen die wasserrechtliche Genehmigung vom 28. August 2014 offensichtlich unzulässig sind mit der Konsequenz, dass den Widersprüchen hiergegen keine aufschiebende Wirkung zukommt (hierzu s. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 493/05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 11 B 12228/92 -, DÖV 1993, 625).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2010 - 1 A 10176/09

    Keine Beeinträchtigung durch Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet an der Mosel

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG kommt ebenfalls nachbarschützende Wirkung zu (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 19. Juni 2007 - 1 A 10321/07.OVG - und vom 2. März 2010 - 1 A 10176/09.OVG -, juris; Czychowski, WHG, 10. Auflage 2010, § 78 Rn 46; vgl. zum Drittschutz nach § 78 Abs. 4 WHG OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 A 11262/13.OVG -).
  • VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 178/06

    Wasserrechtliche Genehmigung für Steganlage an einem Gewässer.

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14
    Insofern dient die Vorschrift des § 76 LWG auch dem Schutz betroffener Grundstücke und entfaltet zugunsten der Grundstückseigentümer kraft Gesetzes eine eigentums- und bestandsrechtliche Schutzwirkung mit der Folge, dass sich auch betroffene Dritte gegen Neuanlagen zur Wehr setzen können (VG Trier, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 178/06.TR -, ESOVG RP; Beile, a.a.O., § 76 Ziff. 1; Jeromin in: Jeromin/Kerkmann, Landeswassergesetz, 2008, § 76 Rn. 5 und 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

  • BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13

    Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1994 - 7 B 10153/94

    Drittwirkender Verwaltungsakt; Behördliche Anordnung; Verfahrensrechtliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10650/07

    Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens der Nassauskiesung durch

  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Unter Berücksichtigung, dass bei einem von einem Rechtsanwalt gestellten Antrag in der Regel ein strengerer Maßstab anzuwenden ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 21. Auflage 2015, § 88 RdNr. 3), war das im Antrag und im gesamten Vorbringen zum Ausdruck kommende Rechtschutzziel zu ermitteln und dahingehend auszulegen, dass Streitgegenstand im Klageverfahren sowie im vorliegenden Eilrechtschutzverfahren ausschließlich die Baugenehmigung sein soll (vgl. zur Auslegung des Klageantrages BVerwG, B.v. 18.7.2014 - 3 D 74/13 - juris; in abweichender Auslegung insoweit VG Neustadt, B.v. 26.9.2014 - 3 L 779/14.NW - juris).

    Dass einer Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung vom 29. Dezember 2014 für das Vorhaben der Beigeladenen als Maßnahme in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 3 WHG aufschiebende Wirkung zukommen würde (vgl. VG Neustadt, B.v. 26.9.2014, a.a.O.), lässt das Rechtschutzinteresse an dem vorliegend begehrten Eilrechtschutz gegen die Baugenehmigung unberührt (vgl. OVG NRW, B.v. 29.7.2014 - 7 B 220/14 - juris RdNr. 4 ff.).

  • VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17

    Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für ein Gebäude innerhalb

    Eine "bauaufsichtliche Zulassung" im Sinne der genannten Bestimmung liegt nicht vor, wenn - wie hier - neben der "bauaufsichtlichen Zulassung" eine weitere Genehmigung erteilt wurde, die nicht von der Konzentrationswirkung der bauaufsichtlichen Zulassung umfasst wird (wie z.B. die wasserrechtliche Genehmigung nach § 31 Abs. 1 Landeswassergesetz - LWG -, vgl. hierzu VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW -, juris).

    Sofern - wie hier - eine der erforderlichen Genehmigungen nach Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Widerspruchsbefugten nicht vollziehbar ist, verstößt das Vorhaben bzw. die Errichtung des Vorhabens bereits aus diesem Grund gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Au 5 E 10.747 -, juris).

  • VG Schwerin, 10.02.2017 - 2 B 3900/16

    Baurecht: Eilantrag einer Gemeinde gegen eine einem Dritten erteilten

    Zwar wird demgegenüber die Auffassung vertreten, dass der Widerspruch eines widerspruchsberechtigten Dritten in Bezug auf eine zusammen mit der Baugenehmigung erteilte weitere, selbständige Genehmigung aufschiebende Wirkung hat, sofern die Behörde nicht zugleich auch die sofortige Vollziehung der anderen Genehmigung anordnet (vgl. z.B. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW -, juris, für eine mit der Baugenehmigung erteilte wasserrechtliche Genehmigung).
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