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   VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11.NW   

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VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11.NW (https://dejure.org/2011,4871)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.10.2011 - 3 L 882/11.NW (https://dejure.org/2011,4871)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 3 L 882/11.NW (https://dejure.org/2011,4871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 134b Abs 3 S 2 GG, Art 33 Abs 4 GG, Ziff 1.1. DTAGÜbertrAnO, Ziff 1.1a DTAGÜbertrAnO, § 1 Abs 2 PostPersRG
    Beamtenrecht-Zuweisung eines Bundesbeamten an ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsangemessenheit der Beschäftigung eines Beamten des gehobenen Dienstes der Deutschen Telekom AG nach Zuweisung zu einem Tochterunternehmen als Referent im Managementsupport

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 5/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Dies ist für § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ausreichend (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Begründung des Sofortvollzugs bei Zuweisungsentscheidungen gemäß § 4 Abs. 4 PostPersRS: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10.OVG -, esovgrp und juris Rn. 3 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 -, juris).

    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 321/10 -, alle juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 6 CS 11.234 - und vom 16. November 2010 - 6 CS 10.2430 -, alle juris; Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 1 B 2282/10 -, juris).

    Er enthält zum anderen die Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "konkreten" Tätigkeit, und zwar in Gestalt der erstmaligen Übertragung eines derjenigen Arbeitsposten, zu deren Kreis mit der dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "abstrakten" Tätigkeit eine Bindung begründet wird (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 81/11 - sowie vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, alle juris).

    Dass der Antragsteller mithin einen höher bewerteten Dienstposten wahrzunehmen hat, obwohl er ein niedrigeres Statusamt (BesGr. A...) innehat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (s. Nds. OVG, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 81/11 -, juris m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 10 B 11312/10

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Dies ist für § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ausreichend (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Begründung des Sofortvollzugs bei Zuweisungsentscheidungen gemäß § 4 Abs. 4 PostPersRS: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10.OVG -, esovgrp und juris Rn. 3 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 -, juris).

    Für die insoweit gebotene gerichtliche Prüfung, die die "Eingruppierung" eines Dienstpostens wegen der Organisations- bzw. Bewertungsprärogative und des "verwaltungspolitischen Spielraums" des Dienstherrn nur auf Bewertungsfehler hin, d.h. ob der Dienstherr einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt, zu beachtende rechtliche Begriffe zutreffend angewandt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und sonst frei von Willkür entschieden hat, überprüfen kann (vgl. zum nur eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsumfang bei der Dienstpostenbewertung: BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1972 - VI C 8.70 -, BVerwGE 41, 253; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10.OVG -, esovgrp und juris), ist vor allem die Bewertung von Bedeutung, die dieser Arbeitsplatz (Dienstposten) im Rahmen des Prüfverfahrens bei der DTAG erfahren hat.

    Ist ein Dienstposten gebündelt bewertet, d.h. mindestens zwei oder auch drei bis vier statusrechtlichen Ämtern derselben Laufbahngruppe zugeordnet, so ist er für jeden Beamten amtsangemessen, der sich in einem dieser Ämter befindet (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10.OVG -, esovgrp und juris; BayVGH, Beschluss vom 29. März 2011, a.a.O. sowie Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 5 ME 321/10 -, a.a.O.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 6 S 17.11 -, juris, Rdn. 30).

    Das strikte Gebot, Beamten, deren Arbeitsposten bei der Antragsgegnerin ersatzlos weggefallen sind und für die ein anderer Arbeitsposten nicht verfügbar ist, bei Tochter- und Enkelgesellschaften eine angemessene Tätigkeit zuzuweisen, ergibt sich für die DTAG nicht nur aus der betriebswirtschaftlichen Erwägung heraus, dass die von ihr weiter alimentierten Beamten auch eine Arbeitsleistung für den Konzern erbringen sollen, sondern zudem deshalb, weil sie nach beamtenrechtlichen Grundsätzen und sogar von Verfassungs wegen (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet ist, Beamte wie den Antragsteller amtsangemessen zu beschäftigen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10.OVG -, a.a.O. m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - 1 B 1084/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der dauerhaften Zuweisung einer dem

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Dies bedeutet, dass der Vorstand grundsätzlich jede beamtenrechtliche Entscheidung selbst treffen kann und insoweit nicht nur auf die ihm gesetzlich (grundsätzlich) vorbehaltenen beamtenrechtlichen Entscheidungen beschränkt ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 B 1084/11 - BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 28.98, BVerwGE 108, 274 und juris Rn. 21, m. w. N.; Lemhöfer in: Plog/Wiedow, BBG, Kommentar, Stand: September 2011, BBG 2009 § 3 Rn. 5 m. w. N.).

    Da es sich bei der Zuweisung von Beamtinnen und Beamten nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG offensichtlich um eine allgemeine beamtenrechtliche, nicht die Ernennung oder Entlassung betreffende Befugnis handelt, ist der Betrieb SBR, zum Erlass der Zuweisungsverfügungen ermächtigt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 B 1084/11 -).

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 B 1084/11 -, dessen Rechtsansicht sich die erkennende Kammer hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit des Leiters des Betriebes SBR zum Erlass der Zuweisungsverfügung vollumfänglich anschließt, ausgeführt:.

    zugewiesenen Antragstellers so genau beschrieben, dass bei Einhaltung desselben der Antragsteller gewissermaßen automatisch im aufnehmenden Unternehmen amtsangemessen beschäftigt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 B 1084/11 -, dort zu der Tätigkeit "Sachbearbeiter(in) Backoffice" bei der VCS, S. 12 des Beschlusses).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 81/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Er enthält zum anderen die Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "konkreten" Tätigkeit, und zwar in Gestalt der erstmaligen Übertragung eines derjenigen Arbeitsposten, zu deren Kreis mit der dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "abstrakten" Tätigkeit eine Bindung begründet wird (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 81/11 - sowie vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, alle juris).

    Dass der Antragsteller mithin einen höher bewerteten Dienstposten wahrzunehmen hat, obwohl er ein niedrigeres Statusamt (BesGr. A...) innehat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (s. Nds. OVG, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 81/11 -, juris m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Ein Bundesbeamter muss es im Regelfall hinnehmen, dass persönliche Belange und Wünsche insoweit zurücktreten müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 5 ME 81/11 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.03.2011 - 6 CS 11.234

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; schriftlicher Verwaltungsakt;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Somit begegnet es keinen Bedenken, dass die aufgrund der Ermächtigung in § 3 Abs. 1 Satz 1 PostPersRG erlassene Anordnung des Bundesministeriums der Finanzen über dienstrechtliche Befugnisse für den Bereich der DT AG vom 21. Juli 2010 - DTAGBefugAnO - bestimmt, dass die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstandes der DTAG unter anderem von dem hier tätig gewordenen Betrieb SBR und die Befugnisse des Dienstvorgesetzten von dem Sprecher bzw. dem Leiter dieses Betriebes wahrgenommen werden, ohne insoweit einen "Funktionsvorbehalt" für Beamte vorzuschreiben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 6 CS 11.234 -, juris Rn. 10).

    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 321/10 -, alle juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 6 CS 11.234 - und vom 16. November 2010 - 6 CS 10.2430 -, alle juris; Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 1 B 2282/10 -, juris).

    seinem statusrechtlichen Amt als Postamtmann (BesGr. A ...) im gehobenen technischen Dienst entspricht und damit amtsangemessen ist (vgl. zur Amtsangemessenheit der dauerhaften Zuweisung der Tätigkeit "Referent Managementsupport" bei der VCS gegenüber einem Beamten im gehobenen Fernmeldedienst: BayVGH, Beschlüsse vom 28. März 2011 - 6 CS 11.29 -, juris, Rdnr. 14, vom 29. März 2011 - 6 CS 11.273 -, juris Rdn. 19 ff. und vom 30. März 2011 - 6 Cs 11.234 -, juris Rdn. 11 ff.).

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 6 CS 11.273

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (VCS GmbH); amtsangemessene

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Wird - wie hier - die gedruckte Namenswiedergabe gewählt, sind schon nach dem Gesetzeswortlaut keine weiteren Zusätze, etwaige Beglaubigungsvermerke oder ein Dienstsiegel, erforderlich (BayVGH, Beschluss vom 29. März 2011 - 6 Cs 11.273 -, juris Rdn. 9).

    seinem statusrechtlichen Amt als Postamtmann (BesGr. A ...) im gehobenen technischen Dienst entspricht und damit amtsangemessen ist (vgl. zur Amtsangemessenheit der dauerhaften Zuweisung der Tätigkeit "Referent Managementsupport" bei der VCS gegenüber einem Beamten im gehobenen Fernmeldedienst: BayVGH, Beschlüsse vom 28. März 2011 - 6 CS 11.29 -, juris, Rdnr. 14, vom 29. März 2011 - 6 CS 11.273 -, juris Rdn. 19 ff. und vom 30. März 2011 - 6 Cs 11.234 -, juris Rdn. 11 ff.).

    Ist ein Dienstposten gebündelt bewertet, d.h. mindestens zwei oder auch drei bis vier statusrechtlichen Ämtern derselben Laufbahngruppe zugeordnet, so ist er für jeden Beamten amtsangemessen, der sich in einem dieser Ämter befindet (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10.OVG -, esovgrp und juris; BayVGH, Beschluss vom 29. März 2011, a.a.O. sowie Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 5 ME 321/10 -, a.a.O.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 6 S 17.11 -, juris, Rdn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 321/10 -, alle juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 6 CS 11.234 - und vom 16. November 2010 - 6 CS 10.2430 -, alle juris; Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 1 B 2282/10 -, juris).

    Er enthält zum anderen die Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "konkreten" Tätigkeit, und zwar in Gestalt der erstmaligen Übertragung eines derjenigen Arbeitsposten, zu deren Kreis mit der dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "abstrakten" Tätigkeit eine Bindung begründet wird (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 81/11 - sowie vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, alle juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 ME 191/09

    Begriff der "dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 321/10 -, alle juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 6 CS 11.234 - und vom 16. November 2010 - 6 CS 10.2430 -, alle juris; Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 1 B 2282/10 -, juris).

    Er enthält zum anderen die Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "konkreten" Tätigkeit, und zwar in Gestalt der erstmaligen Übertragung eines derjenigen Arbeitsposten, zu deren Kreis mit der dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "abstrakten" Tätigkeit eine Bindung begründet wird (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 81/11 - sowie vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, alle juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 321/10

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 321/10 -, alle juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 6 CS 11.234 - und vom 16. November 2010 - 6 CS 10.2430 -, alle juris; Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 1 B 2282/10 -, juris).

    Ist ein Dienstposten gebündelt bewertet, d.h. mindestens zwei oder auch drei bis vier statusrechtlichen Ämtern derselben Laufbahngruppe zugeordnet, so ist er für jeden Beamten amtsangemessen, der sich in einem dieser Ämter befindet (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 10 B 11312/10.OVG -, esovgrp und juris; BayVGH, Beschluss vom 29. März 2011, a.a.O. sowie Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 5 ME 321/10 -, a.a.O.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 6 S 17.11 -, juris, Rdn. 30).

  • VGH Hessen, 02.03.2011 - 1 B 2282/10

    Amtsangemessene Beschäftigung von Beamten

    Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2011 - 3 L 882/11
    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 ME 191/09 -, vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - und vom 18. Mai 2011 - 5 ME 5/11 und 5 ME 321/10 -, alle juris; BayVGH, Beschlüsse vom 30. März 2011 - 6 CS 11.234 - und vom 16. November 2010 - 6 CS 10.2430 -, alle juris; Hess. VGH, Beschluss vom 2. März 2011 - 1 B 2282/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 6 CS 10.2430

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; Technischer Fernmeldehauptsekretär; dauerhafte

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 1 B 452/11

    Verwendung von Beamten auf einem amtsangemessenen Arbeitsposten ist bis zu einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2011 - 6 S 17.11

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer Fernmeldeamtsrat;

  • VGH Bayern, 28.03.2011 - 6 CS 11.29

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; Postamtfrau (A 11); Zuweisung (VCS); Anbindung an DT

  • VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 CS 10.3055

    Bundesbeamtenrecht; Telekom; Zuweisung (VCS GmbH); Anbindung an DT AG;

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

  • VG Aachen, 31.08.2016 - 7 K 893/15

    Bekanntgabe; Albanien; Blutrache; Bescheinigung; Versöhnungskomitee

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 B 129/96 -, juris Rn. 12 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die in der Kommentierung von Kopp - nunmehr Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage 2015, § 37 Rn. 35 - zitierten Entscheidungen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 30.04.1979 - GmS-OGB 1/1978 -, juris; BayVGH, NVwZ 1985, 430) andere Fallgestaltungen beträfen; OVG NRW, Beschluss vom 22.05.2014 - 1 A 2414/12 -, juris Rn. 15 m.w.N.; OVG LSA, Beschluss vom 24.08.2012 - 1 L 20/12 -, juris Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2011 - 6 CS 11.234 -, juris, Rn. 9, m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 20.03.1997 - 4 S 2774/96 -, DÖV 1997, 602; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 26.10.2011 - 3 L 882/11.NW -, juris Rn. 23; VG Augsburg, Beschluss vom 01.10.2002 - Au 2 S 02.805 -, Rn. 10, juris; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 37 Rn. 104; a.A. VG Magdeburg, Urteil vom 12.01.2012 - 3 A 212/09 -, juris Rn. 29.
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2366/15

    Generalintendant als (Dienst-)Vorgesetzter des Verwaltungsdirektors

    Vor diesem Hintergrund bedarf es in Fällen, in denen der Beamte in eine privatrechtliche Organisation eingegliedert beziehungsweise dort tätig ist - wie in den Fällen der Postnachfolgeunternehmen (vgl. etwa VG Neustadt, Beschl. v. 26.10.2011 - 3 L 882/11.NW -, juris Rn. 13) oder der Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg (vgl. zu letzterem BVerwG, Urt. v. 27.11.2014, a.a.O.) - einer gesetzlichen Beleihung der privaten Organisation mit hoheitlichen Befugnissen.
  • VG Ansbach, 16.05.2012 - AN 11 K 12.00219

    Dauerhafte Zuweisung einer Bundesbeamtin von der Deutschen Telekom AG zur ...

    Sehr ausführlich widmete sich dieser Thematik zuletzt auch das VG Neustadt (Weinstraße) in seinem Beschluss vom 26. Oktober 2011 (3 L 882/11), teils unter Zitaten weiterer Gerichte; dies sei hier zur Schilderung der Gesamtsicht dargestellt: "Gemäß § 1 Abs. 2 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) nimmt der Vorstand - gemeint ist der Vorstand der betroffenen Aktiengesellschaft, hier der Vorstand der DT AG - die Befugnisse der obersten Dienstbehörde sowie des obersten Dienstvorgesetzten und des obersten Vorgesetzten wahr.
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 4428/11

    Zur Frage der Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als "Referent Managementsupport"

    Aus der Rechtsprechung ist bekannt, dass die Praxis der Antragsgegnerin dahin geht, neben Beamten der hier entscheidungsrelevanten Besoldungsgruppe A 12 (vgl. HambOVG, B. v. 07.04.2011, Az. 1 Bs 37/11) jedenfalls auch Beamten der Besoldungsgruppe A 11 (vgl. BayVGH, B. v. 29.03.2011, Az. 6 CS 11.266; VG Augsburg, B. v. 23.05.2011, Az. Au 2 S 10.1878; OVG NW, B. v. 17.06.2011, Az. 1 B 277/11; VG Neustadt, B. v. 26.10.2011, Az. 3 L 882/11; NdsOVG, B. v. 22.12.2011, Az. 5 ME 35 9/11) und der Besoldungsgruppe A 10 (vgl. BayVGH, B. v. 29.03.2011, Az. 6 CS 11.273; BayVGH, B. v. 07.04.2011, Az. 6 CS 11.255) als "Referent Managementsupport" bezeichnete Stellen bei der Vivento Customer Services GmbH zuzuweisen.
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