Rechtsprechung
VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 10 Abs 1 S 3 Nr 5 GebG RP, § 54a PBefG, § 56 PBefG, § 57 Abs 1 Nr 10 PBefG, Ziff II Nr 5 Anl 1 PBefKostV
Gebührenforderung im Verfahren zur Verlängerung einer Taxikonzession; Auslagen für externe Gutachter nach dem sog. "Hamburger Modell" - verkehrslexikon.de
Gebühren im Verfahren zur Verlängerung einer Taxikonzession nach dem sog. Hamburger Modell
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2021 - 6 A 11511/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 162/09
Taxi-Konzession, Gebühr, Verwaltungsaufwand, Selbstbindung, Ermessen
Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Bei dem Richtsatzkatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift der obersten Bundesbehörde, die das innerhalb des Gebührenverzeichnisses eröffnete Ermessen im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung bindet und eine allgemeine Verwaltungspraxis begründet (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 162/09; VG München, Urteil vom 25.2.2015 - M 23 K 13.5160).Dies gilt umso mehr, als die Genehmigungsbehörde auf diesem Weg die Vorgaben des zitierten Richtsatzkatalogs umginge, obwohl in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass bereits eine Überschreitung der dort vorgesehenen Gebührenhöhe zur Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung hinsichtlich des übersteigenden Gebührenbetrags führt (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 162/09).
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 - 7 B 11168/14
Lauf der Genehmigungsfrist des PBefG § 15 Abs 1; Annahme der Unzuverlässigkeit …
Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Geschieht dies nicht, so spricht dies dafür, dass insoweit aus der Sicht des Finanzamts keine erwähnenswerten Verstöße des Antragstellers vorliegen (OVG RP, Beschluss vom 31.3.2015 - 7 B 11168/14.OVG). - VG München, 25.02.2015 - M 23 K 13.5160
Anordnung einer Betriebsprüfung - Taxiunternehmen
Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Bei dem Richtsatzkatalog handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift der obersten Bundesbehörde, die das innerhalb des Gebührenverzeichnisses eröffnete Ermessen im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung bindet und eine allgemeine Verwaltungspraxis begründet (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 162/09; VG München, Urteil vom 25.2.2015 - M 23 K 13.5160).
- VG Neustadt, 22.09.2014 - 3 K 364/14
Betriebsprüfung des Taxenunternehmers
Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Dies gilt umso mehr, als die Beklagte auch während des laufenden Konzessionszeitraums zur Durchführung von Betriebsprüfungen befugt ist, um auf diese Weise Missständen im Taxigewerbe entgegenzusteuern (vgl. VG NW, Urteil vom 22.9.2014 - 3 K 364/14.NW). - BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
e) Gebühren sind dabei als öffentlich-rechtliche Geldleistungen definiert, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10). - BVerwG, 20.11.1970 - VII C 73.69
Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Da ausweislich § 1 Abs. 1, Abs. 2 PBZugV für die insoweit berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte, die sich insbesondere aus schweren Verstößen gegen abgabenrechtlichen Pflichten ergeben können, keine abschließende Regelung besteht, ist eine an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.11.1970 - VII C 73.69) maßgeblich. - VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
Geltungsdauer eines fristlosen Antrages auf Genehmigung für den …
Auszug aus VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20
Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob das von der Fa. L... erstellte Kurzgutachten einen belastbaren Rückschluss auf die persönliche Zuverlässigkeit des Klägers überhaupt zulässt (vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 7.8.2019 - 8 K 9504/18) und inwiefern es angesichts des von der Rechtsprechung zu § 1 PBZugV hinreichend präzisierten Prüfprogramms einer Vorauswertung entsprechender Erkenntnisse durch einen externen Sachverständigen überhaupt bedarf.