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   VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18.NW   

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https://dejure.org/2019,46226
VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18.NW (https://dejure.org/2019,46226)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.08.2019 - 5 K 1638/18.NW (https://dejure.org/2019,46226)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. August 2019 - 5 K 1638/18.NW (https://dejure.org/2019,46226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 43 Abs 1 AMG, § 69 Abs 1 AMG, § 15 Abs 1 S 1 ApoBetrO, § 3 Abs 1 S 1 ApoBetrO, § 11a S 1 Nr 1 ApoG
    Bevorratungspflicht und Personaleinsatz in Versandapotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Osnabrück, 19.07.2017 - 6 A 251/15

    Arzneimittel; Arzneimittelgroßhandel; Großhandel; Versandapotheke; Vorratshaltung

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    Die Kammer schließt sich insoweit der Beurteilung durch das VG Osnabrück (Urteil vom 19. Juli 2017 - 6 A 251/15 -, juris) und des OVG Lüneburg in dem dazu ergangenen Nichtzulassungsbeschluss (vom 4. Juli 2018 - 13 LA 247/17 -, juris) an.

    Solche Sonderregelungen, wie sie in der Apothekenbetriebsordnung an anderer Stelle, etwa hinsichtlich der in § 17 Abs. 2a ApoBetrO formulierten Anforderungen an die Versendung der Arzneimittel zu finden sind, werden im Rahmen der Bevorratungspflicht allerdings nicht getroffen (s. VG Osnabrück, Urteil vom 19. Juli 2017 - 6 A 251/15 -, Rn. 20, juris).

    Die Regelung stellt lediglich Anforderungen an die Bearbeitung bzw. Organisation des Bestellablaufs sowie die Logistik (s. VG Osnabrück, Urteil vom 19. Juli 2017 - 6 A 251/15 -, Rn. 21, juris).

    Dass nunmehr auch die Großhändler einer Vorratshaltung - hier des durchschnittlichen Bedarfs von zwei Wochen - unterliegen, bezweckt lediglich, die Voraussetzungen für eine Vorratshaltung durch die Apotheke zu schaffen und damit weitere Ebenen in der Lieferkette von Arzneimitteln zur Erfüllung des Versorgungsauftrags miteinzubeziehen (s. VG Osnabrück, Urteil vom 19. Juli 2017 - 6 A 251/15 -, Rn. 22, juris, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2018 - 13 LA 245/17

    Abgabe; Antrag auf Zulassung der Berufung; Arzneimittel; Personal,

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    Der dem Fachpersonal vorbehaltenen Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe im Sinne des § 3 Abs. 5a Satz 2 Nr. 5 ApBetrO (juris: ApoBetrO) unterfallen alle Tätigkeiten, die vor der Abgabe eines Arzneimittels in den Apothekenbetriebsräumen vorgenommen werden und die auf diese Abgabe gerichtet sind (im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2018, 13 LA 245/17, juris).

    Bestehen diese Vorbereitungshandlungen mithin aus mehreren aufeinander folgenden Tätigkeiten, so bereiten sie allesamt die bestellten Medikamente zur Abgabe vor und sind von dem pharmazeutischen Personal einer Apotheke gegebenenfalls mit Unterstützung des in § 3 Abs. 5a Satz 1 ApBetrO genannten Fachpersonals durchzuführen (s. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 13 LA 245/17 -, Rn. 9, juris).

    Nicht nur mit der Herstellung, sondern auch mit der (nicht sachgemäßen) Abgabe eines Arzneimittels sind Gefahren - etwa solche der Verwechslung - verbunden, die den Gesetz- und Verordnungsgeber dazu veranlasst haben, diese Tätigkeit dem pharmazeutischen Personal (mit Ausnahme des pharmazeutischen Assistenten, § 3 Abs. 5 Satz 4 ApBetrO) einer Apotheke anzuvertrauen und eine Unterstützung nur durch fachlich qualifiziertes Personal zuzulassen (s. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 13 LA 245/17 -, Rn. 9-10, juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17

    Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    Auch Versandapotheken unterliegen der Bevorratungspflicht gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO (juris: ApoBetrO) ( im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juli 2018, 13 LA 247/17, juris).

    Die Kammer schließt sich insoweit der Beurteilung durch das VG Osnabrück (Urteil vom 19. Juli 2017 - 6 A 251/15 -, juris) und des OVG Lüneburg in dem dazu ergangenen Nichtzulassungsbeschluss (vom 4. Juli 2018 - 13 LA 247/17 -, juris) an.

    Einen Rückgriff auf die Möglichkeit einer kurzfristigen Lieferung durch den Großhandel lässt § 15 ApBetrO lediglich dann zu, wenn eine Belieferung aus dem Vorrat der Apotheke ausnahmsweise nicht möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. Juli 2018 - 13 LA 247/17 -, Rn. 14, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11

    Apotheke; apothekenpflichtige Arzneimittel; verschreibungspflichtige

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    Hierzu darf er sich der Dienste von Logistikunternehmen bedienen (s. BVerwG, Urteil vom 18.Oktober 2012 - 3 C 25.11 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99

    Arzneimittelversand; Versendung apothekenpflichtiger Arzneimittel an

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass die Bevorratungspflicht des Apothekers mit dem Apothekenmonopol gekoppelt ist (s. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 3 C 32/99 -, Rn. 19, juris), von dem der Versandhandel genauso profitiert wie der Präsenzbereich.
  • BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14

    Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    Mit der Beanstandung wird eine Missbilligung des festgestellten Rechtsverstoßes zum Gegenstand eines feststellenden Verwaltungsakts gemacht, wie etwa im Medienrecht ausdrücklich geregelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 6 B 1/14 -, NVwZ 2014, 1594).
  • VG Neustadt, 11.03.2014 - 5 K 542/13

    Totalverbot gegenüber Apotheker, Fertigarzneimittel zu teilen und neu zu

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG bietet dabei mit der Ermächtigung, die notwendigen Anordnungen zu erlassen, auch die Grundlage für eine förmliche Beanstandung, die als ein milderes Mittel etwa gegenüber einer Untersagung in Betracht zu ziehen ist (s. VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 11. März 2014 - 5 K 542/13.NW -, Rn. 45, juris).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus VG Neustadt, 27.08.2019 - 5 K 1638/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört zu den Verstößen, die hiernach die zuständigen Behörden zum Eingreifen ermächtigen, neben der Missachtung arzneimittelrechtlicher Vorschriften auch die Verletzung apothekenrechtlicher Bestimmungen (s. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07 - BVerwGE 131, 1-10, Rn. 15, m.w.N.).
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