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   VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11   

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https://dejure.org/2013,61027
VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2013,61027)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01.03.2013 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2013,61027)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01. März 2013 - 6 A 1284/11 (https://dejure.org/2013,61027)
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  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    In Anknüpfung hieran hat das Bundesverwaltungsgericht die Regelung im Rahmen der gesetzlichen Verweisung in § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG auch auf unter Vorbehalt geleistete Zahlungen entsprechend angewendet, so etwa bei Abschlagszahlungen, einem entlassenen Beamten aufgrund eines gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene Klage fortgezahlten Bezüge und bei Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 16.84 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, zitiert nach juris).
  • VG Regensburg, 13.11.2012 - RN 1 K 12.617

    Beamtenrecht; Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge; Überleitungsstufe; Einrede

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Es mag zutreffend, dass der gesetzliche Vorbehalt aus § 2 Abs. 5 BesÜG nach seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nicht dazu dient, dem Besoldungsempfänger vor Augen zu führen, dass er Besoldungszahlungen, die er im Übergangszeitraum erhalten hat, möglicherweise zum Teil nicht behalten darf und er damit rechnen muss, dass er sie wegen einer fehlerhaften Stufenzuordnung wieder zurückzahlen muss, sondern ausschließlich dazu dient, einen Beamten oder Soldaten darauf hinzuweisen, dass ihm im Fall einer Beförderung während des Übergangszeitraums das BesÜG unter Umständen eine andere Erfahrungsstufe zuordnet (so VG Sigmaringen, Urteil vom 12. November 2012 - 1 K 1808/12 - und VG Regensburg, Urteil vom 13. November 2012 - RN 1 K 12.617 -, jeweils zitiert nach juris sowie VG Köln, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 K 3785/11 -).
  • VG Sigmaringen, 12.11.2012 - 1 K 1808/12

    Besoldung; Überzahlung; Rückforderung; verschärfte Haftung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Es mag zutreffend, dass der gesetzliche Vorbehalt aus § 2 Abs. 5 BesÜG nach seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nicht dazu dient, dem Besoldungsempfänger vor Augen zu führen, dass er Besoldungszahlungen, die er im Übergangszeitraum erhalten hat, möglicherweise zum Teil nicht behalten darf und er damit rechnen muss, dass er sie wegen einer fehlerhaften Stufenzuordnung wieder zurückzahlen muss, sondern ausschließlich dazu dient, einen Beamten oder Soldaten darauf hinzuweisen, dass ihm im Fall einer Beförderung während des Übergangszeitraums das BesÜG unter Umständen eine andere Erfahrungsstufe zuordnet (so VG Sigmaringen, Urteil vom 12. November 2012 - 1 K 1808/12 - und VG Regensburg, Urteil vom 13. November 2012 - RN 1 K 12.617 -, jeweils zitiert nach juris sowie VG Köln, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 K 3785/11 -).
  • VG Köln, 01.02.2013 - 9 K 3785/11

    Berufung eines Berufssoldaten auf den Wegfall der Bereicherung bei relativ

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.03.2013 - 6 A 1284/11
    Es mag zutreffend, dass der gesetzliche Vorbehalt aus § 2 Abs. 5 BesÜG nach seinem Sinn und Zweck und seiner Entstehungsgeschichte nicht dazu dient, dem Besoldungsempfänger vor Augen zu führen, dass er Besoldungszahlungen, die er im Übergangszeitraum erhalten hat, möglicherweise zum Teil nicht behalten darf und er damit rechnen muss, dass er sie wegen einer fehlerhaften Stufenzuordnung wieder zurückzahlen muss, sondern ausschließlich dazu dient, einen Beamten oder Soldaten darauf hinzuweisen, dass ihm im Fall einer Beförderung während des Übergangszeitraums das BesÜG unter Umständen eine andere Erfahrungsstufe zuordnet (so VG Sigmaringen, Urteil vom 12. November 2012 - 1 K 1808/12 - und VG Regensburg, Urteil vom 13. November 2012 - RN 1 K 12.617 -, jeweils zitiert nach juris sowie VG Köln, Urteil vom 1. Februar 2013 - 9 K 3785/11 -).
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