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   VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21   

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VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21 (https://dejure.org/2021,15084)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01.06.2021 - 7 B 2170/21 (https://dejure.org/2021,15084)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 7 B 2170/21 (https://dejure.org/2021,15084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 Abs 1 BGB; § 123 Abs 1 S 1 VwGO; § 123 Abs 1 S 2 VwGO; § 123 VwGO; § 39 Abs 1 S 2 LFGB; § 40 Abs 1a S 1 Nr 3 LFGB; Art 12 Abs 2 EGV 882/2004
    Bezeichnung des Lebensmittels; hinreichender Produktbezug; Internet; Internetpranger; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Pranger; Sammelbezeichnung; Vorwegnahme der Hauptsache

  • kanzlei.biz

    Berichte über Lebensmittelkontrollen müssen gesetzliche Vorgaben einhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Die weithin einsehbare und leicht zugängliche Veröffentlichung festgestellter Verstöße gegen die Vorschriften des LFGB kann zu einem erheblichen Verlust des hohen Ansehens des Unternehmens - das gerade die C. -Märkte in der Region wie allgemein - und damit gerichtsbekannt - besitzen und zu Umsatzeinbußen führen, was im Einzelfall - wenn wohl auch nicht gerade im Falle der zur "E." gehörenden Antragstellerin - bis hin zur Existenzvernichtung reichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - juris, Rn. 34).

    Nur die Verbreitung richtiger Informationen ist zur Erreichung des Informationszwecks geeignet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2019 - 13 B 67/19 -, juris Rn. 18).

    Das dient letztlich der Durchsetzung des allgemeinen Zwecks des Gesetzes, Gesundheitsgefahren vorzubeugen und abzuwehren und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen (vgl. § 1 Abs. 1 LFGB; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018, a.a.O., Rn. 32).

    Im Übrigen kann der Gesetzgeber in die Berufsfreiheit auch zugunsten solcher Ziele eingreifen, die zu verfolgen er nicht bereits durch das Grundgesetz gehalten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018, a.a.O., Rn. 33).

    Allerdings ist der potenziell gewichtige Grundrechtseingriff dadurch relativiert, dass die betroffenen Unternehmen negative Öffentlichkeitsinformationen durch rechtswidriges Verhalten selbst veranlassen, umgekehrt also den Eingriff durch rechtstreues Verhalten verhindern können, und dass ihr Fehlverhalten angesichts seiner Konsequenzen für die Verbraucher einen Öffentlichkeitsbezug aufweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018, a.a.O., Rn. 35 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19

    Detailliert; Hygienemängel; Prangerwirkung; Produktbezug; Veröffentlichung

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 -, 13 ME 394/19, juris Rn. 5; VG Würzburg, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 8 E 19.766 -, juris Rn. 43).

    20 Das Maß des mit einer Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen potentiellen Ansehensverlustes eines Unternehmens hängt auch von der konkreten Darstellung der Information durch die Behörde ab (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 9).

    Auf der einen Seite informiert sie den Verbraucher umfassend über die aufgetretenen Mängel; auf der anderen Seite grenzt sie aber auch das Ausmaß dieser Mängel eindeutig ein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 10).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat wiederholt ausgeführt, dass an die Konkretheit des Produktbezuges auch unter Berücksichtigung der in § 40 Abs. 1a LFGB geforderten "Bezeichnung des Lebensmittels" keine hohen Anforderungen zu stellen sind (Beschluss vom 1. Februar 2019 - 13 ME 27/19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 18. Januar 2013 -, 13 ME 267/12 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21

    Untersagung der Veröffentlichung von im Rahmen einer Betriebskontrolle in einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als auch aufgrund des Gesetzeszweckes, eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen der Verbraucher zu schaffen, ist es aber zumindest erforderlich, die betroffenen Lebensmittel mit Blick auf die jeweiligen Verstöße und ausgehend von diesen hinreichend genau zu bezeichnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 22).

    Eine Spezifizierung hat gegebenenfalls inhaltlich, räumlich oder auch zeitlich zu erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 22).

  • VG Würzburg, 24.07.2019 - W 8 E 19.766

    Lebensmittelüberwachung: Erfolgloser Eilantrag gegen Internetveröffentlichung

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 -, 13 ME 394/19, juris Rn. 5; VG Würzburg, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 8 E 19.766 -, juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2019 - 13 ME 27/19

    Beseitigt; hinreichender Verdacht; Internetportal; konkret; Labor; Lebensmittel;

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat wiederholt ausgeführt, dass an die Konkretheit des Produktbezuges auch unter Berücksichtigung der in § 40 Abs. 1a LFGB geforderten "Bezeichnung des Lebensmittels" keine hohen Anforderungen zu stellen sind (Beschluss vom 1. Februar 2019 - 13 ME 27/19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 18. Januar 2013 -, 13 ME 267/12 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Der auf Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - d.h. vorliegend aus Art. 12 Abs. 1 GG - abgeleitet (BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 - juris, Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat wiederholt ausgeführt, dass an die Konkretheit des Produktbezuges auch unter Berücksichtigung der in § 40 Abs. 1a LFGB geforderten "Bezeichnung des Lebensmittels" keine hohen Anforderungen zu stellen sind (Beschluss vom 1. Februar 2019 - 13 ME 27/19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 18. Januar 2013 -, 13 ME 267/12 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - 13 B 67/19

    Untersagung der Veröffentlichung von Informationen mit den Angaben u.a. der

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21
    Nur die Verbreitung richtiger Informationen ist zur Erreichung des Informationszwecks geeignet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2019 - 13 B 67/19 -, juris Rn. 18).
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