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   VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15   

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VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15 (https://dejure.org/2015,26806)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02.10.2015 - 5 B 3636/15 (https://dejure.org/2015,26806)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 (https://dejure.org/2015,26806)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Regensburg, 10.09.2015 - RO 9 K 15.1357

    Bei der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Es handelt sich um eine zwingende Folgeentscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in erfolglosen Asylverfahren, die demgemäß trotz Verortung im Aufenthaltsgesetz asylverfahrensrechtlich zu behandeln und nach verständiger Würdigung des gesetzgeberischen Willens sowohl unter den Begriff der Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz im Sinne von § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO zu fassen ist als auch im Übrigen die Anwendung der besonderen prozessualen Bestimmungen des 9. Abschnitts des Asylverfahrensgesetzes erfordert (entgegen: VG Regensburg, Beschluss vom 10. September 2015 - RO 9 K 15.1357 -).

    Darunter fallen auch Streitigkeiten über die seit dem 1. August 2015 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu treffenden Entscheidungen zur Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten (§ 11 Abs. 2 AufenthG), die an dessen aufenthaltsbeendende Entscheidungen nach erfolglosen Asylverfahren anknüpfen (a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 10. September 2015 - RO 9 K 15.1357 - juris, Rn. 13).

    Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seiner Entscheidung vom 10. September 2015 (a.a.O.) hinsichtlich der Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes einen eigenständigen Streitgegenstand angenommen und das Verfahren nach Abtrennung insoweit an das Verwaltungsgericht Ansbach verwiesen.

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Dies wird bei Geltendmachung einer kollektiven Verfolgungssituation in der Regel nur bei gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in Betracht kommen und ausnahmsweise bei Erkenntnissen, die auf regelmäßig eindeutigen und widerspruchsfreien Auskünften und Stellungnahmen sachverständiger Stellen beruhen (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76, und vom 13. Oktober 1983 - 2 BvR 888/93 -, InfAuslR 1993, 390).

    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).

  • BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93

    Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Dies wird bei Geltendmachung einer kollektiven Verfolgungssituation in der Regel nur bei gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in Betracht kommen und ausnahmsweise bei Erkenntnissen, die auf regelmäßig eindeutigen und widerspruchsfreien Auskünften und Stellungnahmen sachverständiger Stellen beruhen (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76, und vom 13. Oktober 1983 - 2 BvR 888/93 -, InfAuslR 1993, 390).
  • BVerfG, 20.04.1988 - 2 BvR 1506/87

    Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Anderweitiger Verfolgungsschutz -

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Eine Offensichtlichkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 bis 5 oder des § 29a AsylVfG erfüllt sind oder wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 1988 - 2 BvR 1506/87 -, NVwZ 1988, 717, und vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 hat der Gesetzgeber die bisherigen Regelungen zum Einreise- und Aufenthaltsverbot in § 11 AufenthG neu gefasst und damit u.a. die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zu den sich insoweit aus Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24. Dezember 2008, S. 98; Rückführungsrichtlinie) ergebenden Anforderungen nachvollzogen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - Rs. C-297/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris, Rn. 30, vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 24, 35).
  • BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1351/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Eine Offensichtlichkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 bis 5 oder des § 29a AsylVfG erfüllt sind oder wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 1988 - 2 BvR 1506/87 -, NVwZ 1988, 717, und vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Diese sind dann zu bejahen, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung - und ihr vorgehend das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166).
  • BVerfG, 27.02.1990 - 2 BvR 186/89

    Anforderungen an die Abweisung eines Asylklage als offensichtlich unbegründet

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Bei der Geltendmachung von Einzelverfolgungsmaßnahmen kann sich eine Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich aufdrängen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubhaft oder als unschlüssig erweist (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Juli 1983, a.a.O., und vom 27. Februar 1990 - 2 BvR 186/89 -, InfAuslR 1990, 199).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15
    Durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 hat der Gesetzgeber die bisherigen Regelungen zum Einreise- und Aufenthaltsverbot in § 11 AufenthG neu gefasst und damit u.a. die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zu den sich insoweit aus Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24. Dezember 2008, S. 98; Rückführungsrichtlinie) ergebenden Anforderungen nachvollzogen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - Rs. C-297/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris, Rn. 30, vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 24, 35).
  • VG Stuttgart, 22.07.2016 - A 2 K 2113/16

    Eilantrag gegen die Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 Abs. 1 AufenthG

    Die ehemals strittige Frage, ob es sich bei Rechtsbehelfen gegen die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt um asylrechtliche Streitigkeiten handelt (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 10.09.2015 - RO 9 K 15.1357 -, juris Rn. 6; VG Oldenburg, Beschluss vom 02.10.2015 - 5 B 3636/15 - juris Rn. 21), bei denen Klagen gemäß § 75 Abs. 1 AsylG im Regelfall keine aufschiebende Wirkung haben, wurde mit der Einfügung des § 83c AsylG durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz 2015 (Gesetz vom 20.10.2015, BGBl. 2015 I S. 1722) ausdrücklich beantwortet und bejaht (ebenso Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 11 AufenthG Rn. 86; vgl. BT-Drs. 18/6185, S. 36).
  • VG Hamburg, 06.10.2015 - 2 AE 5221/15

    Zuständigkeit des Einzelrichters für Befristung der Sperrwirkung der angedrohten

    Die in § 76 Abs. 4 AsylVfG normierte Befugnis eines Kammermitglieds, in Asylverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als gesetzlicher Einzelrichter zu entscheiden, erfasst auch die inzidente Überprüfung der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach §§ 11 Abs. 2, 75 Nr. 12 AufenthG verfügten Befristung der Sperrwirkung der angedrohten Abschiebung (Anschluss an VG Osnabrück, Beschluss vom 2. Oktober 2010, 5 B 3636/15, juris, Rn. 37 ff.).

    Das Gericht schließt sich insoweit der im Beschluss vom 2. Oktober 2010 (5 B 3636/15, juris, Rn. 37 ff.) geäußerten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg an, das ausgeführt hat:.

  • VG Oldenburg, 13.11.2017 - 3 A 4590/15

    Afghanistan; Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes;

    Ferner ist das Gericht der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn sich das Bundesamt - wie es regelmäßig in der Praxis geschieht - in Fällen, in denen keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der Regel geltende Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2017, a.a.O., Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 -, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2016 - 21 K 7126/15.A -, juris, Rn. VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 -, juris).
  • VG Magdeburg, 17.03.2023 - 6 B 123/23

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die eine abweichende Befristung nahelegen könnten, ist diese Festlegung nicht zu beanstanden (ebenso VG Saarl., Beschluss vom 13.10.2015 - 3 L 1431/15 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 02.10.2015 - 5 B 3636/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.10.2015 - 19a L 1818/15.A -, juris).
  • VG Karlsruhe, 13.02.2017 - A 10 K 5999/16

    Einstweiliger Rechtschutz gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot; fehlendes

    Die ehemals strittige Frage, ob es sich bei Rechtsbehelfen gegen die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt um asylrechtliche Streitigkeiten handelt (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 02.10.2015 - 5 B 3636/15 - juris Rn. 21; VG Regensburg, Beschluss vom 10.09.2015 - RO 9 K 15.1357 -, juris Rn. 6), bei denen Klagen gemäß § 75 Abs. 1 AsylG im Regelfall keine aufschiebende Wirkung haben, wurde mit der Einfügung des § 83c AsylG durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz 2015 (Gesetz vom 20.10.2015, BGBl. 2015 I S. 1722) ausdrücklich beantwortet und bejaht (ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2016 - A 2 K 2113/16 -, juris Rn. 14; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 11 AufenthG Rn. 86; vgl. BT-Drs. 18/6185, S. 36).
  • VG Magdeburg, 27.04.2017 - 8 A 674/16

    Unzulässigkeit eines Asylantrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG eines in Italien

    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die in § 114 VwGO genannten besonderen Voraussetzungen eingehalten werden, d.h. ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes - hier der behördlichen Befristungsentscheidung - gegeben sind, ob der Erlass des Verwaltungsaktes auf Ermessensfehlern beruht und ob eine Unterlassung einer rechts- und ermessensfehlerfreien Entscheidung der Behörde beim betroffenen Ausländer zu einer Rechtsverletzung führt (VG Oldenburg, B. v. 02.10.2015 - 5 B 3636/15 -, juris, Rdnr. 40).
  • VG München, 03.11.2015 - M 12 K 15.50799

    Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens - Annahme systemischer

    Diese Norm trifft eine Sonderregelung für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz und gilt nicht nur für Streitigkeiten über die Anerkennung als Asylberechtigter, sondern für alle Streitigkeiten, die sich bei der Anwendung des Asylgesetzes ergeben (Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 52 Rn.11; Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Auflage, § 52 Rn. 21; BVerwG, B.v. 27.6.1984 - 9 A 1/84 - juris; VG Oldenburg, B.v. 2.10.2015 - 5 B 3636/15 - juris; a.a. VG Regensburg, B.v. 10.9. 2015 - RO 9 K 15.1357 - juris).
  • VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188

    Abschiebung, Asylverfahren, Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Asylbewerber,

    Die solchermaßen vorgenommene Befristung auf 36 Monate begegnet im gegenständlichen Verfahren keinen Bedenken., (vgl. VG Oldenburg vom 2. Oktober 2015, 5 B 3636/15, juris, Rz 40 f.; VG Regensburg vom 30. Oktober 2015, RN 9 S 15.31876; VG Regensburg vom 2. November 2015, RO 9 S 15.31886; VG Regensburg vom 8. Dezember 2015, RN 4 S 15.31994).
  • VG Magdeburg, 23.01.2017 - 8 B 15/17

    Dublin-Verfahren; Überstellung nach Italien; Eilantrag gegen

    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die in § 114 VwGO genannten besonderen Voraussetzungen eingehalten werden, d.h. ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes - hier der behördlichen Befristungsentscheidung - gegeben sind, ob der Erlass des Verwaltungsaktes auf Ermessensfehlern beruht und ob eine Unterlassung einer rechts- und ermessensfehlerfreien Entscheidung der Behörde beim betroffenen Ausländer zu einer Rechtsverletzung führt (VG Oldenburg, B. v. 02.10.2015 - 5 B 3636/15 -, juris, Rdnr. 40).
  • VG Stuttgart, 08.03.2021 - A 16 K 3860/19

    Somalia: Keine drohende Genitalverstümmelung; Möglichkeit des internen Schutzes

    Die in der Mitte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG aufgezeigten Rahmens vorgenommene Befristung auf 30 Monate begegnet daher keinen rechtlichen Bedenken (vgl. auch VG Oldenburg, Beschluss vom 02.10.2015-5 B 3636/15-, juris Rn. 41).
  • VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16

    Feststellung des subsidiären Schutzstatus

  • VG Magdeburg, 25.04.2017 - 8 A 35/17

    Unzulässiger Asylantrag eines in Italien anerkannten Flüchtlings

  • VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 5 S 16.30716

    Ablehnung der Asylanerkennung und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als

  • VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
  • VG Stuttgart, 15.11.2021 - A 16 K 1553/21

    Nigeria: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Unglaubhaftes,

  • VG Magdeburg, 19.01.2016 - 4 B 17/16

    Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes; Vereinbarkeit mit

  • VG Oldenburg, 19.11.2015 - 5 A 3452/15

    Asylrechtliche Streitigkeit; Befristung des gesetzlichen Einreise- und

  • VG Magdeburg, 20.11.2015 - 4 A 580/15

    Asylverfahren serbischer Staatsangehöriger; Befristung des Einreise- und

  • VG Würzburg, 08.12.2015 - W 6 K 15.30722

    Einreise- und Aufenthaltsverbot - Befristung

  • VG München, 22.10.2015 - M 15 K 15.31209

    Erfolgloser Asylantrag mangels Flüchtlingseigenschaft

  • VG Aachen, 20.06.2017 - 3 L 591/17

    Asyl; Ghana; Antragsrücknahme; Rechtschutzbedürfnis

  • VG Gelsenkirchen, 16.03.2016 - 9a K 4940/15

    Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag; Frist; Fristverlängerung;

  • VG Halle, 30.06.2021 - 3 A 420/18

    Niger: Keine asylrelevante Verfolgung wegen Clanfehde; Schwelle zu innerstaatlich

  • VG Stuttgart, 17.01.2017 - A 13 K 6896/16
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