Rechtsprechung
VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 254/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Klagebefugnis von Berufsfischern gegen Offshore-Windpark in der Nordsee
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Keine Klagebefugnis von Berufsfischern gegen Offshore-Windpark in der Nordsee
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Gericht weist Klagen von Fischern gegen Offshore-Windparks ab
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fischer können sich nicht gegen Offshore-Windparks wehren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigung der Bindungswirkung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids; Klagebefugnis von Berufsfischern gegen einen Offshore-Windpark in der Nordsee i.R.e. Drittanfechtungsklage; Anspruch auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs am Fischfang in den ...
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 1 L 86/10
Dienstliche Regelbeurteilung eines Bundesbeamten; eigenständige …
Insoweit ist aufgrund des Urteiles des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 26. Juli 2010 (Az.: 5 A 254/09 MD) und des nachfolgenden Beschlusses des erkennenden Senates vom 2. Dezember 2010 (Az.: 1 L 149/10) mittlerweile geklärt, dass die Beklagte das diesbezügliche Stellenbesetzungsverfahren in rechtlich nicht zu erinnernder Weise abgebrochen hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11
Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung des …
Denn dieses hat darauf abgestellt, dass die Ausschreibung des vorbezeichneten Dienstpostens - wie in seinem zwischenzeitlich rechtkräftigen ( siehe: Beschluss des Senates vom 2. Dezember 2010 - Az.: 1 L 149/10 - ) Urteil vom 26. Juli 2010 in dem Verfahren 5 A 254/09 MD festgestellt - rechtmäßig zurückgenommen worden ist. - VG Oldenburg, 03.06.2009 - 5 A 346/09
Keine Klagebefugnis von Berufsfischern gegen Offshore-Windpark in der Nordsee
Vielmehr trug der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Parallelverfahren 5 A 254/09 vor, aufgrund der Variabilität der Bioproduktion und des Wanderungsverhaltens der Fisch- und Krustentiere (auch in dem Parallelverfahren gehen die Kläger der Plattfisch- und Speisekrabbenfischerei nach) lasse sich eine Wertminderung für die klägerischen Betriebe (dort bezogen auf den O.-Windpark R. vor B.) nicht greifen.