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VG Oldenburg, 06.02.2013 - 5 A 4052/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abluftreinigungsanlagen als Versorgemaßnahme gegen die Verbreitung von Bioaerosolen durch Geflügelmastanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 06.02.2013 - 5 A 4052/12
- BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13
- VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 3664/15
Wird zitiert von ...
- VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 3664/15
Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen …
Auf die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage vom 31. Juli 2012 hob das entscheidende Verwaltungsgericht mit Urteil vom 6. Februar 2013 (- 5 A 4052/12 -) den Bescheid vom 31. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2012 auf und verpflichtete den Beklagten, dem Kläger die beantragte Genehmigung ohne die Auflagen Nr. 36 A bis 39 A zu erteilen.Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des entscheidenden Verwaltungsgerichts (- 5 A 4052/12 -) aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachverhaltsermittlung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 6. Februar 2013 (- 5 A 4052/12 -), die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des Verfahrens 5 B 3913/12 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten ergänzend Bezug genommen.
Zur Begründung wird auf die Darstellung im vorangegangenen Urteil der Kammer verwiesen (- 5 A 4052/12 -), die vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 23. Juli 2015 (- 7 C 10.13 -, juris) nicht beanstandet wurde.
Mit der Frage der praktischen Eignung hatte sich das entscheidende Verwaltungsgericht in dem Urteil vom 6. Februar 2013 (- 5 A 4052/12 -) nicht abschließend auseinandergesetzt, weshalb das Bundesverwaltungsgericht die Geeignetheit im Rahmen des Revisionsverfahrens unterstellte (BVerwG…, Urteil vom 23. Juli 2015 - 7 C 10.13 -, juris Rn. 17).
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Verstoß des Urteils der 5. Kammer vom 6. Februar 2013 (- 5 A 4052/12 -) gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG angenommen, weil weder im Genehmigungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren geklärt worden sei, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Betrieb der Hähnchenmastanlage auf Wohngrundstücken in der Nachbarschaft der Anlage zu einer relevanten Zusatzbelastung durch Bioaerosole führe.