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VG Oldenburg, 06.03.2018 - 15 A 8409/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.12.2017 - 15 A 8409/17
- VG Oldenburg, 06.03.2018 - 15 A 8409/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2017 - 6 K 74.17
Festsetzung des Gegenstandswertes bei einer asylrechtlichen Untätigkeitsklage
Auszug aus VG Oldenburg, 06.03.2018 - 15 A 8409/17
Jedoch wird durch diese Praxis auch augenfällig, warum es das erkennende Gericht bei einer asylrechtlichen Untätigkeitsklage nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für unbillig hält, denselben Gegenstandswert von 5.000 EUR festzusetzen, der nach § 30 Abs. 1 RVG auch für Verpflichtungsklagen nach ergangenen asylrechtlichen Entscheidungen des Bundesamtes gilt, die aber in aller Regel tatsächlich die "physische" Kontaktaufnahme eines Prozessbevollmächtigten mit dem jeweiligen Kläger und ggf. unter Hinzuziehung eines Dolmetschers auch eine Auseinandersetzung mit dessen individuellen Verfolgungsschicksal, eine Anforderung der Verwaltungsvorgänge und deren Berücksichtigung sowie eine rechtliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Situation im Herkunftsstaat erfordert, mithin also - entgegen der Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - OVG 6 K 74.17 , juris Rn. 4) trotz einer auf mehreren Seiten begründeten Untätigkeitsklage ein im Vergleich zu anderen Asylklagen weit unterdurchschnittlicher Aufwand hervorgerufen wird.