Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32630
VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08 (https://dejure.org/2008,32630)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07.07.2008 - 7 B 1835/08 (https://dejure.org/2008,32630)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 7 B 1835/08 (https://dejure.org/2008,32630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen Verdachts auf Alkoholmissbrauch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV; § 13 S 1 Nr 2 Buchst e FeV; § 13 S 1 Nr 2 Buchst a FeV; § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Alkohol; Alkoholmissbrauch; BAK; Eignung; Ereignis; Fahrt; Fahrt; Fahrzeug; Feststellung; Führer; Gewöhnung; Gutachten; Kraftfahreignung; Kraftfahrzeug; krank; medizinisch-psychologisches Gutachten; Missbrauch; Promille; Sport; Trunkenheit; Veranstaltung; Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Würzburg, 16.12.2011 - W 6 K 11.134

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Alkohol; einzelne Trunkenheitsfahrt mit 1,11

    Eine Auslegung des § 13 Satz 1 Nr. 2e FeV, dass ein einzelner früherer Alkoholmissbrauch schon für sich allein, also ohne Hinzutreten von auf seine Fortdauer hindeutenden konkreten Umständen die Behörde zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zwingt, stünde nämlich nach dem Willen des Gesetz- und Verordnungsgebers mit der Regelung des § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV in Widerspruch, nach der diese Folge nur bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr vorgesehen ist (BayVGH, B.v. 12.04.2006, Az.: 11 ZB 05.3395; VG Oldenburg, B.v. 07.07.2008, Az.: 7 B 1835/08, vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 13 FeV, Rd.Nr. 27).

    An solchen weiteren konkreten Anhaltspunkten von relevantem Gewicht fehlt es hier jedoch (vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 07.07.2008, Az.: 7 B 1835/08).

  • VG Stade, 18.12.2008 - 1 A 1274/08

    Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten im

    Dabei müssen die zusätzlichen Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch umso gewichtiger sein, je weiter sich die beim Betroffenen festgestellte Blutalkoholkonzentration von dem in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c) FeV genannten Blutalkoholwert entfernt (VG Oldenburg, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 7 B 1835/08 - m.w.N.).

    Es muss daher ein auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt und entsprechend weit überdurchschnittlich an Alkohol gewöhnt ist (Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2004 - 12 ME 418/04 - Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008 - 12 ME 377/07 - VG Oldenburg, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 7 B 1835/08 - m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht