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   VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11   

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VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11 (https://dejure.org/2012,36800)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09.11.2012 - 13 A 2075/11 (https://dejure.org/2012,36800)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 09. November 2012 - 13 A 2075/11 (https://dejure.org/2012,36800)
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  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11
    Ein Minderjähriger hat grundsätzlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort, an dem er nach dem Willen des oder der Sorgeberechtigten seine Erziehung erhält (BVerwG, Urteile 25. März 2010 - 5 C 12/09 - vom 26. November 1986 - 5 C 56/80 - juris), in der Regel also bei dem Elternteil, der das Personensorgerecht ausübt und bei dem er sich tatsächlich aufhält (BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 5 C 46/01, 5 B 37/01 - BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2001 - 12 B 00.1566 - beide juris).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11
    Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteile vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, 30. September 2009 - 5 V 18/08 - , 7. Juli 2005 - 5 C 9/04 - und 3. Juli 2003- 5 B 211/02 - ; OVG Münster, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 12 A 1277/08 - alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2008 - 12 A 1277/08

    Streit über die Kostenübernahme für die Inobhutnahme eines Kindes; Bestimmung des

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11
    Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteile vom 29. September 2010 - 5 C 21/09 -, 30. September 2009 - 5 V 18/08 - , 7. Juli 2005 - 5 C 9/04 - und 3. Juli 2003- 5 B 211/02 - ; OVG Münster, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 12 A 1277/08 - alle juris).
  • VGH Bayern, 19.02.2001 - 12 B 00.1566
    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11
    Ein Minderjähriger hat grundsätzlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort, an dem er nach dem Willen des oder der Sorgeberechtigten seine Erziehung erhält (BVerwG, Urteile 25. März 2010 - 5 C 12/09 - vom 26. November 1986 - 5 C 56/80 - juris), in der Regel also bei dem Elternteil, der das Personensorgerecht ausübt und bei dem er sich tatsächlich aufhält (BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 5 C 46/01, 5 B 37/01 - BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2001 - 12 B 00.1566 - beide juris).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80

    Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland

    Auszug aus VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 2075/11
    Ein Minderjähriger hat grundsätzlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort, an dem er nach dem Willen des oder der Sorgeberechtigten seine Erziehung erhält (BVerwG, Urteile 25. März 2010 - 5 C 12/09 - vom 26. November 1986 - 5 C 56/80 - juris), in der Regel also bei dem Elternteil, der das Personensorgerecht ausübt und bei dem er sich tatsächlich aufhält (BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 5 C 46/01, 5 B 37/01 - BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2001 - 12 B 00.1566 - beide juris).
  • VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen

    Daraus folgt zugleich, dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt bzw. verliert, wenn er seinen Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass er am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben wird (BVerwG, Urteil vom 29.09.2010 - 5 C 21.09 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 09.11.2012 - 13 A 2075/11 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 07.11.2013 - 4 K 1340/12 -, juris).
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