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   VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17   

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VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17 (https://dejure.org/2018,191)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.01.2018 - 13 B 8506/17 (https://dejure.org/2018,191)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 13 B 8506/17 (https://dejure.org/2018,191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersbeschränkungen für Paintball gerechtfertigt - Gefährdung von geistigem und seelischem Wohl rechtfertigt Untersagung des Spielangebotes für Teilnehmer unter 16 Jahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438

    LaserTag Würzburg: Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bestätigt

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    Bei der in § 7 Satz 1 JuSchG vorgegebenen Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der vom Gericht voll überprüfbar ist (VG Würzburg, Urteil vom 14. April 2016 - W 3 K 14.438 -, juris Rdnr. 29).

    Das Gutachten des Dr. Paulus von der Universität des Saarlandes "Ist das Spielen von Lasertag für Kinder und Jugendliche gefährlich für ihre Persönlichkeitsentwicklung? - Fragen und Antworten aus Sicht der Entwicklungspsychologie" aus Februar 2017 (im Weiteren: Paulus), das sich auch mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. April 2016 (a.a.O.) und dem Gutachten des Dr. R. vom 5. Februar 2016 auseinandersetzt, führt bei dem erkennenden Gericht ebenfalls nicht zu einer anderen Einschätzung.

  • VG München, 07.12.2017 - M 18 S 17.3702

    Kein Lasertag-Spiel für unter 14-Jährige - Verbot der Stadt Ingolstadt vorläufig

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    Der Schutz der seelischen und geistigen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen überwiegt die finanziellen Interessen der Antragstellerin, sodass diese etwaige Umsatzeinbußen, die durch das Zutrittsverbot für unter 16-Jährige bzw. die angeordneten Maßgaben für 16- und 17-jährige Personen entstehen, bis zur gerichtlichen Klärung in der Hauptsache hinnehmen muss (vgl. dazu: BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016, a.a.O., Rdnr. 14; VG München, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - M 18 S 17.3702 -, V.n.b. - vgl. Pressemitteilung vom 15. Dezember 2017 - http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2017-12-15.pdf).
  • VG München, 24.07.2017 - M 22 S 17.3263

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    An den Inhalt der Begründung sind dabei allerdings keine zu hohen Anforderungen zu stellen (VG München, Beschlüsse vom 12. April 2016 - M 6 S 16.1332 -, juris Rdnr. 11, und vom 24. Juli 2017 - M 22 S 17.3263 -, juris Rdnr. 23).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    Soll schwerwiegenden Risiken vorgebeugt werden, besteht an der sofortigen Vollziehbarkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Risiken ein besonderes öffentliches Interesse, um die beabsichtigte Gefahrvermeidung sicherzustellen und nicht bis zum Abschluss eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens den risikobehafteten Sachverhalt ohne entsprechende Schutzmaßnahmen dulden zu müssen (so zum Gefahrenabwehrrecht: Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 11 MC 186/17 -, juris Rdnr. 19; ähnlich zum Jugendschutz: OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2017 - 4 B 44/17 -, juris Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 491/91

    Zum Sofortvollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    Die Behörde kann sich auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen, wenn - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 EO 289/11 -, juris Rdnr. 18; VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 491/91 -, juris Rdnr. 8).
  • OVG Thüringen, 25.11.2011 - 2 EO 289/11

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    Die Behörde kann sich auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen, wenn - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 EO 289/11 -, juris Rdnr. 18; VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 491/91 -, juris Rdnr. 8).
  • VG München, 12.04.2016 - M 6 S 16.1332

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Begründung der Anordnung sofortiger Vollziehung

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    An den Inhalt der Begründung sind dabei allerdings keine zu hohen Anforderungen zu stellen (VG München, Beschlüsse vom 12. April 2016 - M 6 S 16.1332 -, juris Rdnr. 11, und vom 24. Juli 2017 - M 22 S 17.3263 -, juris Rdnr. 23).
  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen (Beschluss vom 21. Juli 2016 - 12 ZB 16.1206 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - 4 B 44/17

    Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten in

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
    Soll schwerwiegenden Risiken vorgebeugt werden, besteht an der sofortigen Vollziehbarkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Risiken ein besonderes öffentliches Interesse, um die beabsichtigte Gefahrvermeidung sicherzustellen und nicht bis zum Abschluss eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens den risikobehafteten Sachverhalt ohne entsprechende Schutzmaßnahmen dulden zu müssen (so zum Gefahrenabwehrrecht: Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 11 MC 186/17 -, juris Rdnr. 19; ähnlich zum Jugendschutz: OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2017 - 4 B 44/17 -, juris Rdnr. 9).
  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

    Rechtswidrigkeit eines Zutrittsverbots für Kinder und Jugendliche zu einer

    Auch in der bisherigen Rechtsprechung ergibt sich aufgrund der dort berücksichtigten Gutachten, dass es im Rahmen der Gefährdungsermittlung mit Hilfe des GAM besonders auf die dem Spiel zu Grunde liegenden Spielziele und die Methoden, diese zu erreichen, ankommt (VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 34, 40, 42 f.; VG Oldenburg, B.v. 10.1.2018 - 13 B 8506/17 - juris 55 ff., 65 (zu Paintball)).

    Die konkret vom Kläger angebotenen Spiele müssen daher wegen der Unterschiede zwischen den Spielformen einzeln betrachtet werden, um - auf die konkreten Spielhandlungen bzw. -abläufe bezogen - eine Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen festzustellen (vgl. zu Paintball: VGH BW, B.v. 17.5.2004 - 1 S 914/04 - juris Rn. 11, VG Oldenburg, B.v. 10.1.2018 - 13 B 8506/17 - juris 46 ff., 55 f.).

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