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   VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19   

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VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19 (https://dejure.org/2020,1882)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2020 - 7 B 3604/19 (https://dejure.org/2020,1882)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 7 B 3604/19 (https://dejure.org/2020,1882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 HundG ND; § 2 HundG ND; § 2 SOG ND; § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Beißkorbzwang; Gefahrenabwehr; Leinenzwang; Vorläufiger Rechtsschutz; Zuständigkeit der Gemeinde bei laufender Prüfung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706

    Anordnung zur Hundehaltung; Maulkorbzwang

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Er kann verfügt werden, wenn er im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil etwa eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. VGH München, Beschl. v. 17. April 2013 - 10 ZB 12.2706 - juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 10 ZB 13.1645

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit des Rechtsmittels; erforderliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Ein Beißkorbzwang zusätzlich zu einem Leinenzwang, also eine Kombination beider Mittel, verstößt nicht von vornherein gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. VGH München, Beschl. v. 5. Februar 2014 - 10 ZB 13.1645 - juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235

    Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Ungeachtet der Tatsache, dass im Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 3. Dezember 2019 ein noch immer hinreichender zeitlicher Zusammenhang zu den Beißvorfällen im Mai bzw. Juni 2019 bestand, kann von einem Wegfall der konkreten Gefahr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem Hund bzw. seiner Haltung inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (VGH München, Urt. v. 26. November 2014 - 10 B 14.1235 - juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Die Annahme der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts verlangt nach einer Gefahrenprognose auf Grundlage einer ex-ante-Betrachtung, an die umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je höherrangig das betroffene Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002 - 6 CN 8/01 - juris, Rn. 41 m.w.N.).
  • VG Hannover, 03.09.2019 - 10 B 3307/19

    Fachbehörde; Gefährlichkeit; Gemeinde; NHundG; vorläufig; Zuständigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Gefahrenabwehrmaßnahmen wie u.a. die Anordnung eines Leinen- und Beißkorbzwangs, die wie im vorliegenden Fall während der laufenden Prüfung der Gefährlichkeit eines Hundes ergriffen werden, sind nicht solche nach §§ 7 bis 14 NHundG und obliegen daher der Gemeinde nach § 17 Abs. 1 Satz 1 NHundG und nicht dem Landkreis als Fachbehörde nach § 17 Abs. 1 Satz 2 NHundG (VG Oldenburg, Beschl. v. 7. Dezember 2018 - 7 B 4138/18 - V.n.b.; VG Oldenburg, Beschl. v. 15. Dezember 2014 - 7 A 3040/14 - V.n.b.; a.A. VG Hannover, Beschl. v. 3. September 2019 - 10 B 3307/19 - juris, Rn. 24 m.w.N.; VG Braunschweig, Beschl. v. 19. April 2016 - 5 B 48/16 - juris, Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 10.2806

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Hundehaltung

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit setzt dabei nicht zwingend voraus, dass vor dem Erlass entsprechender Anordnungen bereits (Beiß-)Zwischenfälle stattgefunden haben (VGH München, Urt. v. 21. Dezember 2011 - 10 B 10.2806 - juris, Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 19.04.2016 - 5 B 48/16

    Beißkorbzwang; Fachbehörde; Gefahren; gefährlicher Hund; Hund; Hundebiss;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Gefahrenabwehrmaßnahmen wie u.a. die Anordnung eines Leinen- und Beißkorbzwangs, die wie im vorliegenden Fall während der laufenden Prüfung der Gefährlichkeit eines Hundes ergriffen werden, sind nicht solche nach §§ 7 bis 14 NHundG und obliegen daher der Gemeinde nach § 17 Abs. 1 Satz 1 NHundG und nicht dem Landkreis als Fachbehörde nach § 17 Abs. 1 Satz 2 NHundG (VG Oldenburg, Beschl. v. 7. Dezember 2018 - 7 B 4138/18 - V.n.b.; VG Oldenburg, Beschl. v. 15. Dezember 2014 - 7 A 3040/14 - V.n.b.; a.A. VG Hannover, Beschl. v. 3. September 2019 - 10 B 3307/19 - juris, Rn. 24 m.w.N.; VG Braunschweig, Beschl. v. 19. April 2016 - 5 B 48/16 - juris, Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 14.01.2011 - 7 A 1212/09

    Anhörung; Rechtliches Gehör; Heilung

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Eine ordnungsgemäße, ihre Funktion erfüllende Anhörung kann (außergerichtlich, siehe zuvor) mit heilender Wirkung bis zum Abschluss des gegenwärtig noch anhängigen Hauptsacheverfahrens nachgeholt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 - juris, Rn. 4 m.w.N.; vgl. Urteil der Kammer vom 14. Januar 2011 - 7 A 1212/09 -).
  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Zu den hier maßgeblichen zwei Beißvorfällen, auf die die Kammer hier abstellt (s.u.), hatte sich aber der Antragteller bereits früher ausführlich geäußert, so dass es darauf hier nicht ankommt, vgl. Verwaltungsvorgang bis Blatt 50. Daneben kann die Antragsgegnerin die Anhörung jedenfalls gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens außergerichtlich (BVerwG, Beschluss vom 18. April 2017 - 9 B 54.16 - juris, RN 4) nachholen.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.02.2020 - 7 B 3604/19
    Unabhängig davon, dass für eine Ablehnung der Gefährlichkeit des Hundes im Sinne des § 7 NHundG im konkreten Fall aufgrund der in engem zeitlichen Abstand erfolgten Bisse zweier Personen nach Überzeugung der Kammer kein Raum war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 - juris, Rn. 7), ist das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht schlechthin dadurch ausgeschlossen, dass einem Hund von der Fachbehörde keine solche "Gefährlichkeit" im Sinne des NHundG attestiert wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13. August 2009 - 11 ME 287/09 - juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2018 - 11 LC 147/17

    Beschränkung einer Versammlung in Form einer Sitzblockade auf der Fahrbahn;

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14

    Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr;

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09

    Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19

    "Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung;

  • VG Göttingen, 27.09.2023 - 1 B 200/23

    Anbindehaltung; Beißvorfall; Einfriedungsanordnung; Kombination; kombiniert;

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Hund sich zum Angriff auf andere losreißen, auch angeleint zubeißen oder aus seinem Halsband schlüpfen wird und von seinem Halter nicht hinreichend beherrscht werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 17.04.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 10.02.2020 - 7 B 3604/19 -, juris Rn. 19).
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