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VG Oldenburg, 10.05.2021 - 7 B 2035/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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§ 123 Abs 1 VwGO; § 16a Abs 1 TierSchG; Art 14 EGRL 1/2005
Abfertigung; Antrag; einstweilige Anordnung; Marokko; Stempelung des Fahrtenbuchs; Tiertransport; Verbotsverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Köln, 18.11.2020 - 21 L 2135/20
Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt
Auszug aus VG Oldenburg, 10.05.2021 - 7 B 2035/21
Lediglich der Vorgang des Entladens wird noch von den Regelungen der VO (EG) Nr. 1/2005 erfasst (VG Köln, Beschl. v. 18. November 2020 - 21 L 2135/20 -, juris-Rn. 18 f. m. w. N.).Es besteht bereits kein Sachbescheidungsinteresse für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn ihr Ziel die Erteilung einer Genehmigung ist, die sich mit Rücksicht auf die rechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen lässt (VG Köln, Beschl. v. 18. November 2020 - 21 L 2135/20 -, juris-Rn. 21).
Eine solche Konstellation liegt auch vor, wenn ein Antragsteller die Genehmigung für ein Verhalten fordert - hier die Stempelung des Fahrtenbuchs für den beabsichtigten Tiertransport - obgleich in diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen für ein Verbot dieses Verhaltens vorliegen (VG Köln, Beschl. v. 18. November 2020 - 21 L 2135/20 -, juris-Rn. 23 ff.).
Dies muss nach dem Vorgesagten auch dann gelten, wenn § 16a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG im Rahmen des dolo-agit-Einwandes "inzident" geprüft wird (VG Köln, Beschl. v. 18. November 2020 - 21 L 2135/20 -, juris-Rn. 35).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 20 B 1958/20
Rinder dürfen nach Marokko transportiert werden
Auszug aus VG Oldenburg, 10.05.2021 - 7 B 2035/21
Diese ist anzunehmen, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz, zu bekämpfen (zum Vorstehenden insgesamt: OVG Münster, Beschl. v. 10. Dezember 2020 - 20 B 1958/20 -, juris-Rn. 8).Die Annahme einer fortdauernden Verantwortlichkeit wegen des Transports und/oder früherer Haltung/Betreuung begegnet jedoch zumindest dann erheblichen Bedenken, wenn die Zuchtrinder, wofür hier nichts konkret Greifbares spricht, nicht sofort im Anschluss an den Transport tierschutzwidrig behandelt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 10. Dezember 2020 - 20 B 1958/20 -, juris-Rn. 9).
(OVG Münster, Beschl. v. 10. Dezember 2020 - 20 B 1958/20 -, juris-Rn. 12).
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VG Oldenburg, 10.05.2021 - 7 B 2035/21
Im Hinblick auf das Gebot eines wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache dann nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar sowie in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris-Rn. 5, 7).