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   VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14   

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VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14 (https://dejure.org/2015,13645)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.06.2015 - 5 A 1706/14 (https://dejure.org/2015,13645)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 5 A 1706/14 (https://dejure.org/2015,13645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 90
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10

    Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Neben der Möglichkeit, die sich aus § 8 Abs. 1 Satz 1 NBestattG ergebenden Bestattungspflichten gegenüber den nach § 8 Abs. 3 NBestattG primär gesetzlich Bestattungspflichtigen im Wege des Verwaltungszwangs mittels einer Ersatzvornahme durchzusetzen und anschließend deren Kosten auf der Grundlage des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) bei den primär Bestattungspflichtigen zu liquidieren, sieht § 8 Abs. 4 Satz 2 NBestattG im Rahmen der subsidiären Bestattungspflicht der Gemeinde einen spezialgesetzliche Erstattungsanspruch vor, der allein an die Erfüllung der Bestattungspflicht durch die Gemeinde anknüpft (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 238/10 -, juris).

    Voraussetzung für die Heranziehung nach § 8 Abs. 3 NBestattG gesetzlich Bestattungsverpflichteten zur den Kosten einer Bestattung auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 Satz 2 NBestattG ist lediglich, dass die subsidiäre Bestattungspflicht der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen Gemeinde nach § 8 Abs. 4 Satz 1 NBestattG entstanden und durch die Gemeinde erfüllt worden ist (Nds. OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 33).

    Die Anforderungen hieran sind einzelfallabhängig zu bestimmen (Nds. OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 36).

    Die in § 8 Abs. 4 Satz 2 NBestattG angeordnete Gesamtschuldnerschaft verfolgt den erkennbaren Zweck, den Gesetzesvollzug in Abgabenangelegenheiten zu vereinfachen und effizient zu gestalten (Nds. OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 238/10 -, juris).

    Die Ermessensentscheidung ist mit dem von der Beklagten gegebenen Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung und der damit einhergehenden Möglichkeit des internen Ausgleichs zwischen den Gesamtschuldnern regelmäßig hinreichend begründet (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 42; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19).

    Ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an einer weiteren Begründung gerade seiner Inanspruchnahme ist nicht erkennbar und würde das mit der gesetzlichen Anordnung der Gesamtschuldnerschaft verfolgte Ziel einer Vereinfachung des Gesetzesvollzuges konterkarieren (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 238/10 -, juris, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07

    Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Die Ermessensentscheidung ist mit dem von der Beklagten gegebenen Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung und der damit einhergehenden Möglichkeit des internen Ausgleichs zwischen den Gesamtschuldnern regelmäßig hinreichend begründet (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 LB 238/10 -, juris Rn. 42; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Das Ermessen, von welchem Gesamtschuldner die gesamte Leistung gefordert werden soll, ist sehr weit und regelmäßig nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667).
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 219/13

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde -

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Ein sachlicher Billigkeitsgrund liegt dann vor, wenn ein Sachverhalt zwar den buchstäblichen Teil des Gesetzes erfüllt, dies aber im Einzelfall zu einer mit Sinn und Zweck des Gesetzes nicht zu vereinbarenden Härte führt (VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 6 A 219/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Die Gemeinde darf daher die Bestattung nach Maßgabe von Sozialhilferichtlinien durchführen, wenn diese ein ortsübliches Begräbnis einfacher, aber der Würde des Toten entsprechenden Art vorsehen, ohne dass sie gehalten ist, die billigste Bestattung zu wählen (Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Danach ist davon auszugehen, dass auch eine Heranziehung von Geschwistern zu den Kosten nicht unzumutbar ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 19 A 571/00 -, juris Rn. 41 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 8 LA 158/02 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Derartige öffentlich-rechtliche Ansprüche beruhen auf einem vom Zivilrecht unabhängigen, der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1994 - 1 B 149.94 -, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 253/12

    Haftung mehrerer Bestattungspflichtiger für die Kosten einer behördlich

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Es gibt keine bundesgesetzlichen Regelungen über die Bestattungspflichten der Angehörigen, weil der Bund hierfür keine Gesetzgebungskompetenz besitzt (OVG Bremen, Urteil vom 21. Oktober 2014 - OVG 1 A 253/12 -, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Danach ist davon auszugehen, dass auch eine Heranziehung von Geschwistern zu den Kosten nicht unzumutbar ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 19 A 571/00 -, juris Rn. 41 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 8 LA 158/02 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14
    Die Bestattungspflicht der Angehörigen einschließlich der Geschwister dient dem ordnungsrechtlichen Zweck, im öffentlichen Interesse die ordnungsgemäße Durchführung der Bestattung Verstorbener zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 8.00 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 158/02

    Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten; Bestehen einer Bestattungspflicht

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

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