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   VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07   

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VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07 (https://dejure.org/2008,22105)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.09.2008 - 7 A 533/07 (https://dejure.org/2008,22105)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. September 2008 - 7 A 533/07 (https://dejure.org/2008,22105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in Musterungsbescheid - Bekanntgabe - Zustellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    58 II ; VwGO; 4 ; VwZG; 8 ; VwZG; 41 II ; VwVfG; 33 I ; WPflG
    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in Musterungsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung; Zustellung; Bekanntgabe; Musterungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in Musterungsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung; Zustellung; Bekanntgabe; Musterungsbescheid

  • anwaltsbuero-duesseldorf.de PDF (Kurzinformation)

    Wehrpflichtrecht - Rechtsbehelfsbelehrung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05

    Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07
    Diese Rechtsauffassung steht entgegen der Ansicht der Beklagten nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 und zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. Dort hat das Bundesverwaltungsgericht zwar entschieden, eine Belehrung dahingehend, dass die Klage- bzw. Widerspruchsfrist mit der "Bekanntgabe" des Bescheides beginne, sei auch dann zutreffend, wenn dessen Zustellung gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Es hat diese Aussage aber ausdrücklich auf Fälle beschränkt, in denen mittels Postzustellungsurkunde nach § 3 VwZG (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris, Rn.18) oder durch Übergabe an den Bürger gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 1 VwZG (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 9 f.) zugestellt wird.

    Denn bei diesen Zustellungsarten sei die Zustellung aus Sicht des Empfängers zugleich stets auch die Bekanntgabe; Zustellung und Bekanntgabe könnten hier nie auseinander fallen (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris, Rn. 18; Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 9 f.).

    Auch dann werde der Betroffene mit Blick auf die Heilungsmöglichkeiten nach § 8 VwZG seine Rechte zu wahren wissen (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 10).

    Im Gegensatz zu dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall einer Zustellung nach § 5 Abs. 1 VwZG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006, a.a.O.) kann die auf die "Bekanntgabe" abstellende Rechtsbehelfsbelehrung im Falle einer Zustellung per Einschreiben ferner zu Irrtümern über die korrekte Berechnung der Widerspruchsfrist führen, wenn die Zustellung mit einem Formfehler behaftet ist.

  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 118/88

    Mitwirkung des Gläubigers an der Vermögensübertragung

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07
    Diese Rechtsauffassung steht entgegen der Ansicht der Beklagten nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 und zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. Dort hat das Bundesverwaltungsgericht zwar entschieden, eine Belehrung dahingehend, dass die Klage- bzw. Widerspruchsfrist mit der "Bekanntgabe" des Bescheides beginne, sei auch dann zutreffend, wenn dessen Zustellung gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Es hat diese Aussage aber ausdrücklich auf Fälle beschränkt, in denen mittels Postzustellungsurkunde nach § 3 VwZG (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris, Rn.18) oder durch Übergabe an den Bürger gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 1 VwZG (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 9 f.) zugestellt wird.

    Denn bei diesen Zustellungsarten sei die Zustellung aus Sicht des Empfängers zugleich stets auch die Bekanntgabe; Zustellung und Bekanntgabe könnten hier nie auseinander fallen (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris, Rn. 18; Beschluss vom 31. Mai 2006, 6 B 65/05, NVwZ 2006, 943 ff. - zit. nach juris Rn. 9 f.).

    Dagegen ließ das Bundesverwaltungsgericht es ausdrücklich offen, ob für andere Zustellungsarten nicht anders zu entscheiden wäre (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris Rn. 18 a. E.).

    Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nur dann, wenn sie die in § 58 Abs. 1 Satz 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 27. April 1990, 8 C 70/88, NJW 1990, 509 - zit. nach juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 41.97

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07
    Darüber hinaus sind zum anderen die unverzichtbaren Anforderungen des Grundwehrdienstes nach dem sogenannten Tätigkeitskatalog für die Grundausbildung des Bundesministeriums für Verteidigung maßgeblich, weil sich aus ihnen ergibt, welchen Belastungen die Wehrpflichtigen ausgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1997, 8 B 41.97, Buchholz 448.0, § 8 a WPflG Nr. 61).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96

    Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07
    Eine solche Belehrung ist unrichtig, wenn die Zustellung gesetzlich vorgeschrieben ist (wie hier durch § 44 Abs. 1 WPflG) und die Behörde die Zustellung per Einschreiben nach § 4 VwZG wählt (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1996, 13 RJ 19/96, BSGE 79, 293 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2000, 14 A 4921/99, NVwZ 2001, 212 ff.; Meissner, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: 15. Ergänzungslieferung 2007, § 58 Rn. 29; Kopp/ Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 58 Rn. 12).
  • BVerwG, 18.12.1998 - 6 B 108.98

    Tauglichkeit; fachärztliches Gutachten; wehrmedizinische Sachkunde;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07
    Als Orientierungsmaßstab für die Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit und des Verwendungsgrades dient zum einen die ZDv 46/1, welche wehrmedizinische Erfahrungsgrundsätze enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1998, 6 B 108.98, Buchholz 448.0, § 8 a WPflG Nr. 64, S. 10, 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2000 - 14 A 4921/99

    Verwaltungsrecht; Rechtsbehelfsbelehrung bei Mitteilung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07
    Eine solche Belehrung ist unrichtig, wenn die Zustellung gesetzlich vorgeschrieben ist (wie hier durch § 44 Abs. 1 WPflG) und die Behörde die Zustellung per Einschreiben nach § 4 VwZG wählt (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1996, 13 RJ 19/96, BSGE 79, 293 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2000, 14 A 4921/99, NVwZ 2001, 212 ff.; Meissner, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: 15. Ergänzungslieferung 2007, § 58 Rn. 29; Kopp/ Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 58 Rn. 12).
  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07
    In den Verwaltungsvorgängen befindet sich weder ein Rückschein, noch ein Einlieferungsschein, noch der in § 4 Abs. 2 Satz 4 VwZG zwingend vorgeschriebene Aktenvermerk über die Aufgabe des Einschreibens zur Post (dessen Fehlen schon allein die Zustellung unwirksam macht, vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 1978, VII R 92/74, BFHE 124, 487, 489 m. w. N.), noch ein sonstiger Zustellungsnachweis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 5 A 924/07

    Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung i.S.v. § 58 Abs. 2

    Hennecke, in: Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 41 Rn. 18; zu weiteren möglichen Unklarheiten in diesem Zusammenhang BSG, Urteil vom 6.12.1996 - 13 RJ 19/96 -, NVwZ 1998, 109 und VG Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 10.9.2008 - 7 A 533/07 -, juris, Rn. 28.
  • VG Köln, 18.09.2014 - 16 K 2699/13

    Zweifel an der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Bewilligung einer

    Soweit in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Zustellung mittels Einschreiben vereinzelt Gegenteiliges angenommen wird, beruhen diese Entscheidungen maßgeblich auf der Erwägung, dass der Adressat anders als bei einer Zustellung mit Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangsbekenntnis in Ermangelung eines Hinweises auf die bewirkte förmliche Zustellung nicht erkennen könne, ob sich die für die Berechnung der Klagefrist wesentliche Bestimmung des Zeitpunkts der Zustellung nach den Vorschriften über die förmliche Zustellung von Schriftstücken und die Heilung etwaiger Zustellungsfehler richte; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2009 - 5 A 924/07 -, NJW 2009, 1832 ff. zu § 4 Abs. 1 VwZG in der bis zum 31. Januar 2006 geltenden Fassung; Verwaltungsgericht Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 10. September 2008 - 7 A 533/07 -, NVwZ-RR 2009, 122; Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 9. September 2009 - AN 15 K 09.01302 -, juris; a.A. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 2. Juni 2010 - 24 K 2149/10 -, juris, zum Übergabeeinschreiben.
  • VG Schwerin, 21.11.2018 - 4 A 3233/17

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Abfallgebührenbescheid -

    a) Wäre der Widerspruchsbescheid mit Einschreiben (§ 4 VwZG) zugestellt worden, dürfte nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i. S. des § 58 Abs. 2 VwGO sein (OVG Münster, Beschl. v. 4. März 2009 - 5 A 924/07 -, NJW 2009, 1832 oder juris, Rn. 29 zur alten Fassung des § 4 Abs. 1 VwZG bis Ende Januar 2006; VG Ansbach, Urt. v. 9. Sept. 2009 - AN 15 K 09.01302 -, juris Rn. 25; VG Oldenburg, Gerichtsbescheid v. 10. Sept. 2008 - 7 A 533/07 -, NVwZ-RR 2009, 122 oder juris Rn. 23 ff. m. w. N. auch aus der Kommentarliteratur).
  • VG Ansbach, 09.09.2009 - AN 15 K 09.01302

    Einberufung zum Wehrdienst; Frist für Geltendmachen von Zurückstellungsgründen;

    Die Verwendung des aus der amtlichen Überschrift des § 41 VwVfG bekannten Begriffs der Bekanntgabe in der Rechtsbehelfsbelehrung einerseits und andererseits das Fehlen des Begriffs der Zustellung im Bescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung, kann daher in solchen Fällen den Betroffenen zu der Annahme verleiten, dass keine nach § 8 VwZG zu beurteilende formfehlerhafte Zustellung, sondern eine formlose Bekanntgabe mit dem dann späteren Fristbeginn und späteren Fristablauf vorliegt, was generell geeignet ist, die Einlegung des Widerspruchs zu erschweren (vgl. insoweit schon VG Oldenburg Gerichtsbescheid vom 10.9.2008 7 A 533/07; ferner OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 4.3.2009 5 A 924/07 ).
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