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   VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19   

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VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19 (https://dejure.org/2019,29088)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11.09.2019 - 7 B 2431/19 (https://dejure.org/2019,29088)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11. September 2019 - 7 B 2431/19 (https://dejure.org/2019,29088)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Die anzustellende Prognose ist nicht darauf beschränkt, ob die nach Art, Zahl und Schwere beachtlichen Verstöße gegen Berufspflichten in der Vergangenheit erwarten lassen, der Betreffende werde gleiche (oder zumindest ähnliche) Berufspflichten in der Zukunft schwerwiegend verletzen; vielmehr kann aus dem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakter des Betreffenden auch die Befürchtung abzuleiten sein, es seien andere, aber ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - Az.: 3 C 37/01 - zum Widerruf der Apotheker-Approbation unter anderem wegen Abrechnungsbetruges, juris).

    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist daher die Frage, ob die im Rechtsstreit für den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung festgestellten Tatsachen die rechtlichen Kriterien der Unzuverlässigkeit erfüllen; dabei ist das Gericht nicht an die von der Behörde festgestellten Tatsachen gebunden (BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris).

    Dabei ist die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seiner Lebensumstände im Zeitpunkt der Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Urt. v. 10.12.1993 - BVerwG 3 B 38.93 -, juris Rn. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - juris) können die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen ergeben.

  • BVerwG, 10.12.1993 - 3 B 38.93

    Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    17 Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltPflG liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet (vgl. unter anderem BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - Az.: 3 B 38/93 - juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - Az.: 8 ME 169/04 - zum Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger, juris).

    Dabei ist die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seiner Lebensumstände im Zeitpunkt der Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Urt. v. 10.12.1993 - BVerwG 3 B 38.93 -, juris Rn. 3).

    Selbst ein einmaliger schwerwiegender Verstoß gegen Berufspflichten kann den Widerruf zum Führen einer Berufsbezeichnung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1993, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16

    Anklageschrift; Berufsbezeichnung; Interimsgefahr; Krankenschwester;

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 - 7 B 3175/16 - juris.

    (vgl. zum Ganzen unter Mitteilung der wesentlichen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 -, juris, und ebenso Beschluss der Kammer vom 19. März 2013 - 7 B 2099/13 -, und vom 12. Juli 2016 - 7 B 3175/16 - Vnb.).

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Die Kammer folgt insoweit für den vorliegenden Einzelfall der Annahme des Antragsgegners, es liege eine Gefahr für das Allgemeinwohl für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Widerruf selber, mithin eine Interimsgefahr vor, die die privaten Belange des Antragstellers, insbesondere seine Berufsfreiheit, überwiegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - juris).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Dass die Antragstellerin nach dem Aufdecken ihres Fehlverhaltens unter dem Druck des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und des anschließenden behördlichen Verfahrens ihren Beruf nach ihrem Vorbringen beanstandungsfrei ausgeübt hat, kommt regelmäßig kein besonderer Wert, sondern ein geringeres Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 25; Urt. v. 11.5.2015, a.a.O., Rn. 56; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).".
  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Dass die Antragstellerin nach dem Aufdecken ihres Fehlverhaltens unter dem Druck des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und des anschließenden behördlichen Verfahrens ihren Beruf nach ihrem Vorbringen beanstandungsfrei ausgeübt hat, kommt regelmäßig kein besonderer Wert, sondern ein geringeres Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 25; Urt. v. 11.5.2015, a.a.O., Rn. 56; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).".
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Dass die Antragstellerin nach dem Aufdecken ihres Fehlverhaltens unter dem Druck des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und des anschließenden behördlichen Verfahrens ihren Beruf nach ihrem Vorbringen beanstandungsfrei ausgeübt hat, kommt regelmäßig kein besonderer Wert, sondern ein geringeres Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 25; Urt. v. 11.5.2015, a.a.O., Rn. 56; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).".
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    (vgl. zum Ganzen unter Mitteilung der wesentlichen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 -, juris, und ebenso Beschluss der Kammer vom 19. März 2013 - 7 B 2099/13 -, und vom 12. Juli 2016 - 7 B 3175/16 - Vnb.).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - juris) können die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen ergeben.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
    Gegenteiliges kann dem Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - 8 ME 213/15 - nicht entnommen werden.".
  • VG Braunschweig, 11.02.2015 - 1 A 159/14
  • VG Mainz, 21.01.2005 - 6 K 727/04

    Rettungsassistent - Keine Berufserlaubnis wegen Straftaten

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ;

  • VG Oldenburg, 06.12.2021 - 7 B 3310/21

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und

    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist eine über das gefahrenabwehrrechtliche Grundinteresse am Widerruf hinausgehende besondere Begründung erforderlich, die insbesondere den verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Abwehr einer sog. Interimsgefahr genügen muss (Fortführung Beschluss vom 11. September 2019 - 7 B 2431/19 -, juris).

    Die in einem rechtskräftigen Strafurteil enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen dürfen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen ergeben (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 11. September 2019 - 7 B 2431/19 - n. v., m. w. N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Zudem ist der Antragstellerin durch den Widerruf zwar die Tätigkeit als Fachkraft, nicht aber der gesamte Arbeitsmarkt und auch nicht der gesamte Arbeitsmarkt in der Pflegebranche verschlossen (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 11. September 2019 - 7 B 2431/19 -, n. v.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28. Dezember 2019 - 8 ME 82/19 -, V. n. b.).

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