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   VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21   

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VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21 (https://dejure.org/2022,17425)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12.04.2022 - 3 B 3712/21 (https://dejure.org/2022,17425)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 12. April 2022 - 3 B 3712/21 (https://dejure.org/2022,17425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 Abs 2 KomVerfG ND; § 57 Abs 3 KomVerfG ND; § 71 KomVerfG ND; § 123 Abs 1 VwGO
    Einstweilige Anordnung; Fraktion; Fraktionsausschluss; Kommunalrecht; Kommunalverfassungsstreit; Ratsfraktion; Vorwegnahme der Hauptsache

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21
    Dieses Interesse ergibt sich regelmäßig aus einer besonderen Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 10).

    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 10).

    Diese vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache würde der Antragstellerin die mit dem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition vermitteln und sie - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so stellen, als wenn sie im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 11).

    bb) Abgesehen von vorstehenden Ausführungen kann einem Begehren, eine Entscheidung zu erwirken, die eine Entscheidung in der Hauptsache vorwegnähme, nur stattgegeben werden, wenn diese schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 14, das eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren als Voraussetzung nennt).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21
    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 10).

    bb) Abgesehen von vorstehenden Ausführungen kann einem Begehren, eine Entscheidung zu erwirken, die eine Entscheidung in der Hauptsache vorwegnähme, nur stattgegeben werden, wenn diese schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 14, das eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren als Voraussetzung nennt).

  • OVG Thüringen, 24.02.2020 - 3 EO 769/19

    Kein Anordnungsgrund (mehr) im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21
    Andernfalls ist der Antrag abzulehnen (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 3 EO 769/19 -, juris Rn. 6; BeckOK VwGO/Kuhla, 60. Ed. 1.7.2021, VwGO § 123 Rn. 120).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 10 M 338/93

    Ausschluß aus einer Ratsfraktion; Ausschluß (Ratsfraktion); Grund, wichtiger;

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21
    Damit hat der Ausschluss eines Abgeordneten aus einer Fraktion öffentlich-rechtlichen Charakter (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 B 2780/02 -, NdsVBl. 2003, 163 ; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 1993 - 10 M 338/93 -, juris Rn. 2; Blum in Blum/Meyer, NKomVG, Komm., 5. Aufl. 2021, § 57 Rn. 35; Wefelmeier, NdsVBl. 2021, 129 , m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 30.08.2002 - 2 B 2780/02
    Auszug aus VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21
    Damit hat der Ausschluss eines Abgeordneten aus einer Fraktion öffentlich-rechtlichen Charakter (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 B 2780/02 -, NdsVBl. 2003, 163 ; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 1993 - 10 M 338/93 -, juris Rn. 2; Blum in Blum/Meyer, NKomVG, Komm., 5. Aufl. 2021, § 57 Rn. 35; Wefelmeier, NdsVBl. 2021, 129 , m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 ME 174/05

    Voraussetzungen für die notwendige Neubesetzung eines kommunalen Fachausschusses;

    Auszug aus VG Oldenburg, 12.04.2022 - 3 B 3712/21
    Fraktionen und Gruppen sind aus diesen Gründen für das Funktionieren eines demokratischen Repräsentationsprinzips unverzichtbar und über den nach Art. 28 Abs. 1 GG garantierten Repräsentantenstatus ihrer Mitglieder verfassungsrechtlich legitimiert (Nds. OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 10 ME 174/05 -, juris Rn. 7; Blum in Blum/Meyer, NKomVG, Komm., 5. Aufl. 2021, § 57 Rn. 3).
  • VG Hannover, 07.02.2024 - 1 B 5718/23

    Fraktionsausschluss; Rat der Stadt Hannover; strafrechtliche Ermittlungen;

    Da die durch den Fraktionszusammenschluss begründeten Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Natur sind, gilt dies auch für den Entzug der Rechte als Fraktionsmitglied (Wefelmeier, NdsVBl. 2021, 139 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 24.03.1993 - 10 M 338/93 - juris Rn 2; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.04.2022 - 3 B 3712/21 - juris Rn. 22).

    Der Antragsteller möchte den Fraktionsausschluss daher für die Dauer des Hauptsacheverfahrens außer Kraft setzen und damit sachlich vollständig vorwegnehmen (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 12.04.2022 - 3 B 3712/21 - juris Rn. 28; Nds. OVG, Beschluss vom 02.12.2015 - 10 ME 46/15 - Umdruck S. 4, n. v.).

    Eine mit dem Wahlerfolg entstandene Erwartungshaltung der Wähler der Fraktionsbildung ist zudem nicht einmal rechtlich geschützt (Nds. OVG, Beschl. v. 03.12.2015 -10 ME 46/15 - n. v., Umdruck Bl. 7; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.04.2022 - 3 B 3712/21 - juris Rn. 41 ff.).

    Dass der Antragsteller schließlich ohne Zugehörigkeit zu der Antragsgegnerin von Informationen abgeschnitten wäre, die zur Mandatsausübung notwendig seien, ist von ihm nicht geltend gemacht worden und angesichts der auch einem fraktionslosen Abgeordneten zustehenden Rechte, insbesondere nach § 56 NKomVG, auch nicht zu erkennen (vgl. Nds . OVG, Beschl. v. 03.12.2015 - 10 ME 46/15 - n. v., Umdruck Bl. 7; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.04.2022 - 3 B 3712/21 - juris Rn. 41 ff.).

  • VG Hannover, 07.02.2024 - 1 B 5632/23

    Formeller Fehler; Fraktionsausschluss; Geschäftsordnung; Ladungsfrist;

    Da die durch den Fraktionszusammenschluss begründeten Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Natur sind, gilt dies auch für den Entzug der Rechte als Fraktionsmitglied (Wefelmeier, NdsVBl. 2021, 139 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 24.03.1993 - 10 M 338/93 - juris Rn 2; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.04.2022 - 3 B 3712/21 - juris Rn. 22).

    Der Antragsteller möchte den Fraktionsausschluss daher für die Dauer des Hauptsacheverfahrens außer Kraft setzen und damit sachlich vollständig vorwegnehmen (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 12.04.2022 - 3 B 3712/21 - juris Rn. 28; Nds. OVG, Beschluss vom 02.12.2015 - 10 ME 46/15 - Umdruck S. 4, n. v.).

  • VG Göttingen, 07.12.2022 - 1 B 265/22

    Abberufung; Fachausschuss; Fraktionsarbeit; Fraktionsausschluss;

    Denn bei der Abberufung handelt es sich um eine eigenständige Maßnahme, die nicht rechtlich oder tatsächlich zwingend von der Rechtmäßigkeit des Fraktionsausschlusses abhängt und deshalb nicht zu einem Nachteil führt, der diesem Ausschluss zuzurechnen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 03.12.2015 - 10 ME 46/15 -, V.n.b.; VG Oldenburg, Beschluss vom 12.04.2022 - 3 B 3712/21 -, juris Rn. 30 ff.).
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