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   VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20   

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VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20 (https://dejure.org/2020,10490)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13.05.2020 - 7 B 1093/20 (https://dejure.org/2020,10490)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 7 B 1093/20 (https://dejure.org/2020,10490)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 12 M 231/00

    Eignung; Entzug; Fahrerlaubnis; Gutachten; MPU; Ordnungswidrigkeiten;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer vom öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb auch der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug des Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 - juris, Rn. 5 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 - juris, Rn. 2; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 - V.n.b.).

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 12 ME 187/13

    Erforderlichkeit eines ärztlichen Gutachtens zur Abklärung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Eine Addition der Streitwerte hinsichtlich der einzelnen Fahrerlaubnisklassen findet dabei (a.A.: der Antragsteller) nicht statt (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29. November 2013 - 12 ME 187/13 - juris, Rn. 10).

    "Von einer Addierung wird grundsätzlich - und auch hier - abgesehen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 29.11.2013 - 12 ME 187/13 -, Blutalkohol 51, 130, juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 12 L 216/97

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Entziehungsverfahrens;; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer vom öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb auch der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug des Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 - juris, Rn. 5 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 - juris, Rn. 2; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 - V.n.b.).

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).

  • VG Oldenburg, 14.12.2019 - 7 B 3414/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Den insoweit entgegenstehenden Bekundungen des Antragstellers kann das Gericht nicht näher treten (siehe Beschluss vom 14. Dezember 2019 - 7 B 3414/19 - juris) und diese werden durch die Laboruntersuchung widerlegt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschl. v. 31. März 2017 - 12 ME 26/17 - V.n.b.; Beschl. v. 13. September 2012 - 12 ME 210/12 - V.n.b.; Beschl. v. 30. Juni 2009 - 12 ME 112/09 - juris, Rn. 8) und der Kammer (Beschl. v. 14. Dezember 2019 - 7 B 3414/19 - juris, Rn. 12; Beschl. v. 23. Januar 2014 - 7 B 6904/13 - juris, Rn. 23) schließt nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamine gehören (Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, ausgenommen Cannabis), im Regelfall und so auch hier die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2019 - 12 ME 162/19

    Festsetzung des Streitwerts für die Entziehung der Fahrerlaubnis und zugleich mit

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat festgehalten (vgl. etwa Beschl. v. 15.10.2019 - 12 ME 162/19 -, juris) und sieht auch aktuell keinen Anlass, diese zu ändern.".
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2005 - 12 OA 81/05

    Bedeutung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7. / 8.

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Der Senat hat dem entsprechend bereits in der vom den Beschwerdeführern zitierten Beschluss vom 7. Juni 2005 (- 12 OA 81/05 -) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 12 ME 112/09

    Kraftfahrungeeignetheit bei Konsum harter Drogen, hier Kokain; unsubstantiierte

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschl. v. 31. März 2017 - 12 ME 26/17 - V.n.b.; Beschl. v. 13. September 2012 - 12 ME 210/12 - V.n.b.; Beschl. v. 30. Juni 2009 - 12 ME 112/09 - juris, Rn. 8) und der Kammer (Beschl. v. 14. Dezember 2019 - 7 B 3414/19 - juris, Rn. 12; Beschl. v. 23. Januar 2014 - 7 B 6904/13 - juris, Rn. 23) schließt nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamine gehören (Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, ausgenommen Cannabis), im Regelfall und so auch hier die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.
  • VG Oldenburg, 11.06.2015 - 7 A 1603/15

    Abbauzeit; Anhörung; Ausnahmefall; Blutwerte; Cocaine; Entziehung; Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Eines darüber hinausgehenden Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur - bei gelegentlichem Konsum - des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf es hingegen nicht (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13. September 2012 - 12 ME 210/12 - V.n.b.; VG Oldenburg, GB v. 11. Juni 2015 - 7 A 1603/15 - juris, Rn. 24 f.).
  • VG Oldenburg, 10.01.2020 - 7 B 3622/19

    Benzoylecgonin; Eigene Angaben; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Zudem greifen etwaige Verwertungsverbote hier im Gefahrenabwehrrecht nicht durch (ausführlich: Beschluss vom 10. Januar 2020 - 7 B 3622/19 - juris).
  • VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20
    Das Interesse, derartige Nachteile zu vermeiden, muss hinter dem öffentlichen Interesse, die übrigen Verkehrsteilnehmer wirksam vor gefährdendem Verhalten zu schützen, zurücktreten (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. April 2009 - 12 LA 130/08 - V.n.b.; VG Oldenburg, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 7 B 2033/19 - juris, Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2008 - 12 ME 298/08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VG Oldenburg, 23.01.2014 - 7 B 6904/13

    Benzoylecgonin; Blutentnahme; Cocain; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fluorid-Blut;

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