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   VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10   

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VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10 (https://dejure.org/2012,13280)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13.06.2012 - 5 A 3370/10 (https://dejure.org/2012,13280)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 5 A 3370/10 (https://dejure.org/2012,13280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur bergrechtlichen Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen (Erdgasspeicher Etzel III)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 VwVfG; § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG; § 52 Abs. 2a BBergG; § 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG; § 57a Abs. 2 BBergG; § 57a Abs. 5 BBergG; § 2 Abs. 1 UVPG
    Bergrechtliche Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen (Erdgasspeicher Etzel III)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bergrechtliche Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen (Erdgasspeicher Etzel III)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klage betreffend die Gasspeicherstation Etzel III ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beeinträchtigung durch Gasspeicherstation

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Liegen keine zwingenden Versagungsgründe, insbesondere aus § 55 BBergG oder § 48 Abs. 2 BBergG vor, hat die Bergbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 259 [272]).

    Denn die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist, auch soweit über sie - wie hier - gemäß § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung zu entscheiden ist, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 259 [263 f]).

    Nach dieser Vorschrift hat die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde eine Gewinnung ggf. zu beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 - juris Rn. 30).

    Diese Beteiligung gewährleistet das Anhörungsverfahren nach § 73 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1.06 - juris Rn. 23 und NVwZ 2007, S. 700).

    Er setzt einen verbindlichen Rahmen für die nachfolgenden Hauptbetriebspläne und Sonderbetriebspläne, die erst den konkreten Abbau zulassen (BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 a.a.O.).

    Der derart festgelegte Gegenstand der bergrechtlichen Planfeststellung bestimmt auch den Umfang der Unterlagen, die von dem Vorhabenträger beizubringen und der Öffentlichkeit über die Auslegung nach § 73 Abs. 3 VwVfG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. VwVfG zugänglich zu machen sind (BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 a.a.O., Rdnr. 26).

  • BVerwG, 29.04.2010 - 7 C 18.09

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Soweit Leben und Gesundheit Dritter betroffen sind, muss schon nach dieser Vorschrift die Vorsorge nicht nur gegen betriebliche Gefahren im engeren Sinne getroffen sein (BVerwG, Urt. v. 29.04.2010 - 7 C 18.09 - juris).

    Soweit der Beklagte hinsichtlich der Einzelheiten von der Beigeladenen unter der Nebenbestimmung 3.3.21 die rechtzeitige Vorlage eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen, des Sicherheitsberichts und der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne verlangt sowie die Prüfung von Sicherheitsbelangen und Belangen der Oberflächeneigentümer in Sonderbetriebspläne verlagert hat, ist dies zulässig und entspricht der üblichen Praxis der Bergbehörden bei bergrechtlichen Zulassungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 [277] Rn. 22; Urt. v. 29.04.10 - 7 C 18.09 - juris Rn. 37).

    Sind für Folgemaßnahmen nach anderen Vorschriften Planfeststellungsverfahren vorgesehen, ist insoweit das Verfahren nach den anderen Vorschriften durchzuführen (BVerwG, Urt. v. 29.04.10 - 7 C 18.09 - juris Rn. 23).

    Die das Rechtsgut Eigentum betreffende Vorsorge ist nicht beim zwingenden Versagungsgrund § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBergG (Sachgüter Dritter) zu berücksichtigen, der nur Gefahren aus dem unmittelbaren Betriebszusammenhang erfasst, sondern allenfalls im Rahmen des § 48 Abs. 2 BBergG (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.2010, a.a.O.; Frenz, Drittschutz im Bergrecht, NVwZ 2011, 86 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es im Bergrecht zulässig und auch üblich, Entscheidungen auszuklammern und in andere Betriebspläne, z.B. Sonderbetriebespläne zu verlagern (BVerwG, Urt. v. 29.04.2010 - 7 C 18.09 - juris).

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 6.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung; Vorhaben; Änderung; endgültige

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Liegen keine zwingenden Versagungsgründe, insbesondere aus § 55 BBergG oder § 48 Abs. 2 BBergG vor, hat die Bergbehörde den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 259 [272]).

    Denn die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist, auch soweit über sie - wie hier - gemäß § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung zu entscheiden ist, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 -, BVerwGE 127, 259 [263 f]).

    Soweit der Beklagte hinsichtlich der Einzelheiten von der Beigeladenen unter der Nebenbestimmung 3.3.21 die rechtzeitige Vorlage eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen, des Sicherheitsberichts und der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne verlangt sowie die Prüfung von Sicherheitsbelangen und Belangen der Oberflächeneigentümer in Sonderbetriebspläne verlagert hat, ist dies zulässig und entspricht der üblichen Praxis der Bergbehörden bei bergrechtlichen Zulassungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 - BVerwGE 127, 272 [277] Rn. 22; Urt. v. 29.04.10 - 7 C 18.09 - juris Rn. 37).

    Auch die Vorschrift des § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG, die eine Prüfung der Auswirkungen auf Schutz Dritter schon im Rahmenbetriebesplan-Zulassungsverfahren - jedenfalls für den Eigentumsschutz - verlangt, steht einer Verlagerung in Sonderbetriebspläne nicht entgegen, denn diese Bindungswirkung wird aufgrund der Besonderheiten des Bergrechts durch § 57 a Abs. 5 BBergG wieder eingeschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2006 - 7 C 6.06 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Ist allerdings schon bei der Zulassungsentscheidung erkennbar, dass die Verwirklichung des Bergbauvorhabens daran scheitern muss, dass die erforderliche Inanspruchnahme des Eigentums Privater nicht durch Belange des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist, darf das Vorhaben wegen seiner Unvereinbarkeit mit den öffentlichen Interessen i. S. v. § 48 Abs. 2 BBergG nicht - zumindest nicht im beantragten Umfang - zugelassen werden (BVerwG, Urt. v. 29.6.2006 - 7 C 11.05 -, BVerwGE 126, 205 [209 f.]).

    Nach ihm sind die Belange zu prüfen und abzuarbeiten, die nicht bereits im Rahmen von § 55 BBergG oder in Verfahren geprüft werden, die mangels einer Konzentrationswirkung der Zulassungsentscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 - juris Rn. 18 und NVwZ 2006, 1173).

  • BVerwG, 11.08.2006 - 9 VR 5.06

    Straßenplanung; Betroffenenbeteiligung; Anstoßwirkung; Planauslegung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Dabei fordert § 57 a Abs. 2 S. 3 BBergG nur Angaben zu geprüften Vorhabensalternativen, verpflichtet den Vorhabenträger aber nicht zu einer umfassenden Alternativenprüfung (BVerwG, Beschl. v. 18.11.2006 - 9 VR 5.06 - NVwZ 2006, S. 1170).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Die Kammer geht dabei zugunsten des Klägers davon aus, dass dieser nicht nur eine unterbliebene, sondern auch eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung zu rügen berechtigt ist, wie dies aus dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2012 - 7 C 20.11 - ZUR 2012, S. 248 ff.) an den Europäischen Gerichtshof - EuGH - zu folgern sein könnte.
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Mithin vermag er eine rechtliche Überprüfung lediglich insoweit zu verlangen, als er durch den Planfeststellungsbeschluss in seinen Rechten verletzt werden könnte oder Verfahrenshandlungen unmittelbar auf seine rechtliche Position Einfluss nehmen (BVerwG, Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74; Beschl v. 16.01.2007 - 9 B 14.06 - NVwZ 2007, S. 462).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Mithin vermag er eine rechtliche Überprüfung lediglich insoweit zu verlangen, als er durch den Planfeststellungsbeschluss in seinen Rechten verletzt werden könnte oder Verfahrenshandlungen unmittelbar auf seine rechtliche Position Einfluss nehmen (BVerwG, Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74; Beschl v. 16.01.2007 - 9 B 14.06 - NVwZ 2007, S. 462).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11

    Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle;

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Soweit der Kläger ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.2012 (7 C 1.11) in Bezug nehme, sei dies nicht auf das Bergrecht übertragbar.
  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10
    Auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.09.2011 (EuGH Urt. v. 15.09.2011 - Mücksch - Rs C-53/10; juris) zu den Prüfungserfordernissen in Bezug auf die Störfallrichtlinie (RL 96/82/EG) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93

    Nachbarklage; Darlegungslast; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

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