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   VG Oldenburg, 14.07.2008 - 12 B 1781/08   

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https://dejure.org/2008,13648
VG Oldenburg, 14.07.2008 - 12 B 1781/08 (https://dejure.org/2008,13648)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14.07.2008 - 12 B 1781/08 (https://dejure.org/2008,13648)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 (https://dejure.org/2008,13648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Gewerbeuntersagung während eines laufenden Insolvenzverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 GewO; §§ 64 ff. NdsSOG; § 35 Abs. 2 InsO
    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Gewerbeuntersagung während eines laufenden Insolvenzverfahrens; Entfaltung der Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) auch im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Gewerbeuntersagung während eines laufenden Insolvenzverfahrens; Entfaltung der Sperrwirkung des § 12 Gewerbeordnung (GewO) auch im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 334
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.07.2008 - 12 B 1781/08
    Aus Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich weiter, dass sie darüber hinaus auch Wirkungen für die Zeit nach Eintritt der Bestands- oder Rechtskraft der zugrunde liegenden Gewerbeuntersagung entfaltet, also auch auf Fälle wie den vorliegenden anwendbar ist, in denen eine rechtskräftig gewordene Gewerbeuntersagung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden soll (vgl. Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, Bd. 1, Stand: November 2007, § 12, Bearbeiter Marcks, Rdnr. 16; Hahn: Einige Rechtsprobleme des § 12 GewO, GewArch 2000, 361; Hess. VGH, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 -, GewArch 2004, 162).
  • VG Regensburg, 22.11.2012 - RN 5 K 12.26

    Kein Eintritt der Sperrwirkung des § 12 GewO, wenn die Voraussetzungen des § 12

    Andere Gerichte sind dagegen der Auffassung, dass § 12 GewO uneingeschränkt bezüglich des gesamten Vermögens des Schuldners - also auch des der Freigabe nach § 35 Abs. 2, 3 InsO unterfallenden Vermögens - anwendbar sei, solange das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der nach § 12 GewO begünstigte Zeitraum mithin noch nicht abgelaufen ist (VG Trier vom 14.4.2010, GewArch 2010, 453; VG Oldenburg vom 14.7.2008, Az. 12 B 1781/08 ; VG München vom 12.5.2009, Az. M 16 K 09.923 ; vgl. auch BayVGH vom 5.5.2009, GewArch 2009, 311. Letztere Entscheidung bezog sich allerdings auf § 35 InsO a.F.; d.h. § 35 Abs. 2 und 3 InsO in der derzeit gültigen Fassung waren noch nicht in Kraft.).
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10

    Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung

    vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 -, aufgehoben durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - (jeweils juris).

    Die gegenteilige Auffassung, die von einer Anwendbarkeit des § 12 GewO auch nach Freigabe des Gewerbebetriebes ausgeht, vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 3. April 2007 - 22 C 07.332 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayrischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - (jeweils juris), ist demgegenüber zu formal.

  • VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10

    Gewerbeuntersagung

    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz.
  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 22 CS 11.34

    Sofort vollziehbare erweiterte Gewerbeuntersagung

    So wird insbesondere die Notwendigkeit, von einer Vollstreckung der Gewerbeuntersagung abzusehen, in Betracht gezogen (vgl. VG Gelsenkirchen vom 15.11.2010 Az. 7 L 1045/10 ; VG Oldenburg vom 14.7.2008 Az. 12 B 1781/08 - aufgehoben durch OVG Lüneburg vom 8.12.2008 a.a.O., beide jeweils ; OVG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2009, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 22 C 11.2679

    Prozesskostenhilfe; Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Gewerbeuntersagung;

    So wird insbesondere die Notwendigkeit, von einer Vollstreckung der Gewerbeuntersagung abzusehen, in Betracht gezogen (vgl. VG Gelsenkirchen vom 15.11.2010 Az. 7 L 1045/10 ; VG Oldenburg vom 14.7.2008 Az. 12 B 1781/08 - aufgehoben durch OVG Lüneburg vom 8.12.2008 a.a.O., beide jeweils ; OVG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2009, a.a.O.).".
  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1375/17

    Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers der versehentlichen Anhörung eines

    Eine endgültige Herausgabe der selbstständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse erfolge also durch eine Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO nicht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 -, juris).
  • VG München, 12.05.2009 - M 16 K 09.923

    Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis trotz Insolvenzverfahren;

    Dagegen hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in dessen Eilentscheidung vom 14. Juli 2008 (Az.: 12 B 1781/08- Juris) (in der Konstellation von nach Insolvenzeröffnung angedrohten behördlichen Vollstreckungsmaßnahmen aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenem bestandskräftigen Untersagungsbescheid) ausgeführt, dass § 12 GewO dem Insolvenzverfahren im Verhältnis zum gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ohne Interessenabwägung die absolute Priorität zuweise und damit sicherstelle, dass keine dem Insolvenzrecht bzw. -verfahren zuwiderlaufende Entscheidung über den Fortbestand des Gewerbebetriebs getroffen werden könne.
  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2009 - 7 K 3090/08

    Gewerbeuntersagung; Insolvenzverfahren

    Ob eine (bestandskräftige) Gewerbeuntersagungsverfügung während eines eröffneten Insolvenzverfahrens vollstreckt werden kann, ist streitig, vgl. dazu: VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 -, aufgehoben durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - (jeweils juris); zu "freigegebenen" Betrieben: Bay. VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - und VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - (jeweils juris).
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