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   VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17   

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VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17 (https://dejure.org/2017,16366)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 (https://dejure.org/2017,16366)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 (https://dejure.org/2017,16366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 GlSpielWStVtr; § 25 GlSpielWStVtr; § 29 Abs 4 S 4 GlSpielWStVtr; § 10 GlSpielG ND; § 26 Abs 2 VwVfG; § 46 VwVfG
    Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren; Spielhallen; Verbundverbot

  • vdai.de PDF

    Liegen mehrere aufgrund des Mindestabstandsgebots kollidierende Anträge auf eine Spielhallenerlaubnis vor, so hat die Behörde ihr Auswahlermessen anhand von sachlichen Kriterien auszuüben. Erst wenn sich hiernach keine aussagekräftigen Unterschiede zeigen, ist ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 188 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris, Rn. 63 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend in dem Beschluss vom 7. März 2017 (a.a.O., Rn. 183 ff.) hierzu ausgeführt:.

    Allerdings ist insoweit festzustellen, dass in Bezug auf Investitionen ab dem 28. Oktober 2011 kein schutzwürdiges Vertrauen mehr entstehen konnte, weil der Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag an diesem Tage von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 a.a.O., Rn 198 f.).

    Hinsichtlich des nicht vorgelegten Mietvertrages fehlt jeder Vortrag, dass dieser nicht aufgelöst werden kann oder eine Untervermietung ausscheidet (vgl. dazu auch: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 a.a.O., Rn.194; BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Anderenfalls stünde die Wirksamkeit und ggf. Bestandskraft der Erlaubnis des Konkurrenten der Zulassung eines weiteren Bewerbers im Abstandsbereich des § 10 Abs. 2 Satz 1 NGlüSpG der Erteilung einer Erlaubnis für eine weitere Spielhalle von vornherein entgegen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 - juris, Rn. 58).

    Es sind hierbei etwa die in § 1 geregelten Ziele des GlüStV, sowie Härtefallgesichtspunkte, wie sie der Befreiungsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV zu Grunde liegen, in die jeweiligen Erwägungen mit einzubeziehen (vgl. BayVerfGH Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris, Rn. 89; StGH BW, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 - juris, Rn. 357 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 a.a.O., Rn. 58; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Juni 2015.

    Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII- 12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 59; StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 183; VG Bremen, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 26).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 188 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris, Rn. 63 ff.).

    Da Art. 1 Nr. 2b und Art. 2 Satz 2 eines Entwurfs vom 3. Mai 2017 zur Änderung des NGlüSpG (vgl. LT-Drs. 17/7942), welche dem Losverfahren rückwirkend eine gesetzliche Grundlage geben sollen (zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer gesetzlichen Regelung des Losverfahrens, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 a.a.O., Rn. 55), noch nicht vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet worden sind, können diese hier keine Berücksichtigung finden.

    Der Anspruch bezieht sich nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Auswahlkriterien (StGH BW a.a.O.) Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Dezember 2016 a.a.O., Rn. 18) hat insoweit ebenfalls ausgeführt, dass "berechtigte Zweifel" daran bestünden, ob die Auflösung einer Konkurrenz mehrerer bestehender Spielhallen, bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung ohne Verstoß gegen das Wesentlichkeitsgebot, ohne weiteres durch ein Losverfahren möglich ist (offen: BVerwG, Urteil vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Pressemitteilung Nr. 21/2017).

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Welche Kriterien die zuständige Behörde hierbei anwendet und wie sie diese allgemein und im konkreten Einzelfall gewichtet, steht grundsätzlich in ihrem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen (vgl. zu § 70 Abs. 3 GewO: BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2011 - 8 B 31.11 - juris, Rn. 5; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 B 63.05 - juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 7 LB 52/11 - juris, Rn. 21; Beschluss vom 5. September 2014 - 7 LA 75/13 - juris, Rn. 13).

    Bestehen solche hinreichend gewichtigen Unterschiede im Einzelfall indes nicht, darf nach den obigen Ausführungen mangels ausreichender Sachkriterien auf das Losverfahren zurückgegriffen werden (vgl. zur Auswahl nach § 70 Abs. 3 GewO: BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juni 2011 und 4. Oktober 2005 a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Es sind hierbei etwa die in § 1 geregelten Ziele des GlüStV, sowie Härtefallgesichtspunkte, wie sie der Befreiungsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV zu Grunde liegen, in die jeweiligen Erwägungen mit einzubeziehen (vgl. BayVerfGH Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris, Rn. 89; StGH BW, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 - juris, Rn. 357 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 a.a.O., Rn. 58; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Juni 2015.

    Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII- 12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 59; StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 183; VG Bremen, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 26).

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Es sind hierbei etwa die in § 1 geregelten Ziele des GlüStV, sowie Härtefallgesichtspunkte, wie sie der Befreiungsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV zu Grunde liegen, in die jeweiligen Erwägungen mit einzubeziehen (vgl. BayVerfGH Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris, Rn. 89; StGH BW, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 - juris, Rn. 357 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 a.a.O., Rn. 58; OVG Berlin, Beschluss vom 11. Juni 2015.

    Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII- 12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 59; StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 183; VG Bremen, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 26).

  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Kein atypischer Fall ist die Gefährdung der Existenz eines Betriebes, weil Betriebsschließungen und -aufgaben die vom Gesetzgeber gewollte Folge der Regelungen des § 25 GlüStV darstellen und es nicht Zielsetzung der Härtefallregelung ist, den Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. ebenso VG Lüneburg, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 A 104/16 - Pressemitteilung).
  • VG Bremen, 31.08.2011 - 5 V 514/11

    Kein Anspruch auf Erteilung von Erlaubnissen für sog. Mehrfachspielhallen nach

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII- 12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 59; StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 183; VG Bremen, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 26).
  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Hinsichtlich des nicht vorgelegten Mietvertrages fehlt jeder Vortrag, dass dieser nicht aufgelöst werden kann oder eine Untervermietung ausscheidet (vgl. dazu auch: BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 a.a.O., Rn.194; BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12 - juris).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
    Der Anspruch bezieht sich nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Auswahlkriterien (StGH BW a.a.O.) Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Dezember 2016 a.a.O., Rn. 18) hat insoweit ebenfalls ausgeführt, dass "berechtigte Zweifel" daran bestünden, ob die Auflösung einer Konkurrenz mehrerer bestehender Spielhallen, bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung ohne Verstoß gegen das Wesentlichkeitsgebot, ohne weiteres durch ein Losverfahren möglich ist (offen: BVerwG, Urteil vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Pressemitteilung Nr. 21/2017).
  • BVerwG, 24.06.2011 - 8 B 31.11

    Attraktivität als Kriterium bei Auswahl von Fahrgeschäften

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11

    Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als

  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

  • VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Anwendung findet dies nur in atypischen Ausnahmesituationen und Grenzfällen (VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650, Rn. 30).

    Der Härtefall soll solchen Spielhallenbetreibern Befreiungen einräumen, die im Vertrauen auf eine ursprünglich unbefristet geltende Genehmigung für den Betrieb ihrer Spielhalle Investitionen getätigt haben, die sich auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist noch nicht - jedenfalls nicht in erheblichem Umfang - amortisiert haben und die sich auch nicht auf andere Weise als durch den Betrieb einer Spielhalle nutzbar machen lassen (VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650).

    Es ist auch nicht die Zielsetzung der Härtefallregelung, den Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (VG Oldenburg, Urteil vom 16.5.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650).

    Welche Kriterien die zuständige Behörde hierbei anwendet und wie sie diese allgemein und im konkreten Einzelfall gewichtet, steht grundsätzlich in ihrem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 - m. w. N., BeckRS 2017, 110650; VG Osnabrück, Urteil vom 17.05.2017 - 1 A 294/16 - juris).

  • VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17

    Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

    Anwendung findet dies nur in atypischen Ausnahmesituationen und Grenzfällen (VG Oldenburg, U. v. 16.05.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650, Rn. 30).

    Der Härtefall soll solchen Spielhallenbetreibern Befreiungen einräumen, die im Vertrauen auf eine ursprünglich unbefristet geltende Genehmigung für den Betrieb ihrer Spielhalle Investitionen getätigt haben, die sich auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist noch nicht - jedenfalls nicht in erheblichem Umfang - amortisiert haben und die sich auch nicht auf andere Weise als durch Betrieb einer Spielhalle nutzbar machen lassen (VG Oldenburg, U. v. 16.05.2017, - 7 A 14/17 -, BeckRS 2017/110650).

    Es ist auch nicht die Zielsetzung der Härtefallregelung, den Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (VG Oldenburg, U. v. 16.05.2017, - 7 A 14/17 -, BeckRS 2017/110650).

  • VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17

    Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen

    Angesichts des überragend wichtigen Gemeinwohlziels der Suchtprävention und - bekämpfung sowie der typischerweise mit Spielhallen zu erzielenden Gewinne ist nur in seltenen atypischen Ausnahmekonstellationen aufgrund der Härtefallklausel des § 15 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG eine Befreiung vom Verbundverbot in Betracht zu ziehen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn. 39 - juris).

    Derjenige, der sich auf die Härtefallklausel beruft, muss indes darlegen, weshalb die Härte nicht durch Umstrukturierungsmaßnahmen während der fünfjährigen Übergangszeit vermieden werden konnte (VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 45; VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn.39 - jeweils juris).

    Es ist nicht die Zielsetzung der Härtefallregelung, Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn. 39 - juris).

  • VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16

    Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren;

    Die Argumentation der Beklagte, dass die von ihr geprüften Auswahlkriterien prinzipiell ungeeignet seien, trägt ihre Auswahlentscheidung nicht im Ansatz (vgl. VG Oldenburg, U. v. 16.05.2017, 7 A 14/17, juris Rn. 32-35).

    Die Kammer merkt an, dass sie nicht der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (U. v. 16.05.2017, 7 A 14/17, juris Rn. 36-37) folgt, wonach bei bundesweit tätigen, wirtschaftlich äußerst erfolgreichen, über zahlreiche Spielhallen verfügenden und gewerberechtlich zweifelsfrei zuverlässigen Unternehmen keine ohne weiteres erkennbaren gewichtigen Unterschiede bestünden und es Aufgabe der Spielhallenbetreiber im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten sei, derartige Unterschiede einzelfallbezogen darzulegen.

  • VG Oldenburg, 24.05.2017 - 7 B 2896/17

    Abstandsgebot; Auswahlentscheidung; Duldung; einstweilige Anordnung;

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 u.a. - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) ist es für die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung erforderlich, dass rechtzeitig eine Drittanfechtungsklage gegen die erteilte Erlaubnis erhoben worden ist.

    Zur Auswahlentscheidung hat die Kammer in dem Urteil vom 16. Mai 2017 (a.a.O.) im Einzelnen ausgeführt, dass diese ohne das Bestehen einer gesetzlichen Regelung grds. nicht ohne weiteres durch Losentscheid getroffen werden darf, sondern nach Ermessen der Erlaubnisbehörde an sachlichen Kriterien orientiert sein muss.

    Wegen der diesbezüglichen hohen Anforderungen wird ebenfalls auf das Urteil der Kammer vom 16. Mai 2017 (a.a.O.) verwiesen.

  • VG Köln, 21.08.2019 - 24 K 16103/17
    Diese wäre für den Kläger nur dann mit Erfolg angreifbar, wenn er rechtzeitig einen Rechtsbehelf gegen die dem Beigeladenen erteilte Erlaubnis eingelegt hätte, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - juris, Rn. 36; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris, Rn. 20; VG Leipzig, Beschluss, vom 23. Oktober 2017 - 5 L 549/17 - juris, Rn. 50.

    einer Auswahlentscheidung nach dem Glücksspielrecht: VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris, Rn. 20 f.

  • VG Göttingen, 23.08.2017 - 1 A 225/17

    Drittanfechtungsklage; Losentscheid; Spielhalle

    Dadurch hat sie verhindert, dass die Wirksamkeit und ggf. Bestandskraft der Erlaubnis des Konkurrenten der Zulassung eines weiteren Bewerbers im Abstandsbereich des § 10 Abs. 2 Satz 1 NGlüSpG der Erteilung einer Erlaubnis für eine weitere Spielhalle von vornherein entgegensteht (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 27. Juni 2017, 11 B 4421/17; VG Oldenburg, Urt. v. 16. Mai 2017, 7 A 14/17 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschl. v. 15. April 2014, 7 ME 121/13 - juris, Rn. 58).

    Kein atypischer Fall ist die Gefährdung der Existenz eines Betriebes, weil Betriebsschließungen und -aufgaben die vom Gesetzgeber gewollte Folge der Regelungen des § 25 GlüStV darstellen und es nicht Zielsetzung der Härtefallregelung ist, den Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. ebenso VG Oldenburg, Urt. v. 16. Mai 2017, a.a.O.; VG Lüneburg, a.a.O. - juris, Rn. 36; VG Hannover, Beschl. v. 27. Juni 2017, 11 B 4421/17).

  • VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle;

    VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 -7 A 14/17-; BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 -1 BvR 506/03-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013 -7 MC 85/13- m.w.N., jeweils bei juris; Kopp/Schenke, a.a.O. § 42 VwGO Rz 48.
  • VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
    Eine gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung zwischen mehren im Verbund betriebenen Spielhallen kann nur bei Anfechtung der dem anderen Spielhallenbetreiber erteilten glücksspielrechtlichen Erlaubnis erfolgen (Anschluss an OVG Oldenburg, Urt. v. 16.5.2017 - 7 A 14/17).

    Ist dies nicht der Fall, steht die Wirksamkeit und ggf. bereits Bestandskraft der dem Konkurrenten erteilten Erlaubnis der Erteilung einer Erlaubnis für eine weitere Spielhalle von vornherein entgegen (VG Oldenburg, Urt. v. 16.5.2017 - 7 A 14/17 -, [...] Rn. 20).

  • VG Köln, 24.07.2019 - 24 K 15604/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis Beteiligter im Verwaltungsverfahren Hinzuziehung

    Die von der Beklagten getroffene Auswahlentscheidung ist jedoch in der vorliegenden Fallkonstellation einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich, denn die Auswahlentscheidung der Behörde ist nur dann mit Erfolg angreifbar, wenn rechtzeitig ein Rechtsbehelf gegen die der Erlaubniserteilung an den Kläger entgegenstehende Erlaubnis an einen Dritten eingelegt wurde, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - juris, Rn. 36; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris, Rn. 20; VG Leipzig, Beschluss, vom 23. Oktober 2017 - 5 L 549/17 - juris, Rn. 50.

    Da ein solches Vorverfahren nicht binnen Jahresfrist nach Bekanntgabe der bzw. Kenntniserlangung von der Erlaubnis des Konkurrenten durchgeführt worden und auch nicht mehr nachholbar ist, vgl. Urteil vom 24. Juli 2019 - 24 K 16174/17 - ist der bezüglich der Spielhalle "C1.------straße 1" ergangene Erlaubnisbescheid bestandskräftig (geworden), so dass die Wirksamkeit und Bestandskraft der Erlaubnis des Konkurrenten der Erteilung einer Erlaubnis für eine weitere Spielhalle - hier der Spielhalle des Klägers - im Abstandsbereich des § 16 Abs. 3 Satz 1 AG GlüStV NRW von vornherein entgegen steht, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 - juris, Rn. 58, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - juris, Rn. 36; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris, Rn. 20; VG Leipzig, Beschluss, vom 23. Oktober 2017 - 5 L 549/17 - juris, Rn. 50.

  • VG Saarlouis, 25.10.2018 - 1 L 1122/18

    Einstweilige Anordnung zum Fortbetrieb einer Spielhalle

  • VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle

  • VG Schwerin, 11.08.2017 - 7 B 2901/17

    Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs

  • VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17

    Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs;

  • VG Saarlouis, 01.09.2020 - 1 K 87/20

    Anfechtung der dem Konkurrenten erteilten Erlaubnis als Voraussetzung für

  • VG Wiesbaden, 22.01.2018 - 5 L 4026/17
  • VG Schwerin, 18.07.2017 - 7 B 2813/17

    Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs

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