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   VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18   

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VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18 (https://dejure.org/2018,37959)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16.11.2018 - 7 A 2852/18 (https://dejure.org/2018,37959)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16. November 2018 - 7 A 2852/18 (https://dejure.org/2018,37959)
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  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st.Rspr. vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - juris, Rn.19).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss gerade wegen der oben beschriebenen Weite der Tatbestände in diesem Zusammenhang anhand aller Umstände des konkreten Falls besonders sorgfältig prüfen und auch im Einzelnen darlegen, weshalb die sich aus der Anlasstat ergebenden Eignungszweifel hinreichend gewichtig sind, dass trotz der mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung verbundenen nicht unbeträchtlichen Belastung eine Untersuchung erforderlich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 a.a.O., Rn. 36; VGH Mannheim a.a.O., Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18
    Grundsätzlich können sich aus einer solchen Tat Zweifel an der Bereitschaft, sich an die straßenverkehrsrechtlichen Regeln zu halten, ergeben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. April 2017 - 16 E 132/16 - juris, Rn. 19; VGH München Beschluss vom 25. Mai 2016 - 11 C 16.781 - juris; offen: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juli 2014 - 12 LC 224/13 - juris, Rn. 50).
  • VGH Bayern, 25.05.2016 - 11 C 16.781

    Keine PKH für Klage auf Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18
    Grundsätzlich können sich aus einer solchen Tat Zweifel an der Bereitschaft, sich an die straßenverkehrsrechtlichen Regeln zu halten, ergeben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. April 2017 - 16 E 132/16 - juris, Rn. 19; VGH München Beschluss vom 25. Mai 2016 - 11 C 16.781 - juris; offen: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juli 2014 - 12 LC 224/13 - juris, Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2017 - 16 E 132/16

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung betreffend die Kraftfahreignung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18
    Grundsätzlich können sich aus einer solchen Tat Zweifel an der Bereitschaft, sich an die straßenverkehrsrechtlichen Regeln zu halten, ergeben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. April 2017 - 16 E 132/16 - juris, Rn. 19; VGH München Beschluss vom 25. Mai 2016 - 11 C 16.781 - juris; offen: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juli 2014 - 12 LC 224/13 - juris, Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18
    Für ein eher weites Verständnis spricht, dass es in diesen Fällen geboten ist, im Rahmen der erforderlichen Ermessensbetätigung näher zu prüfen, ob es angezeigt erscheint, dass Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt werden müssen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 10 S 746/17 - juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 24.92

    Sozialhilfe - Stationäre Hilfe - Einrichtung - Außenstelle - Selbstständiges

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.11.2018 - 7 A 2852/18
    Der Beklagte hat nämlich im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 24.92 - juris, Rn. 12; Kopp/Schenke, VwGO, Rn. 2 zu § 75) ohne zureichenden Grund in angemessener Frist keine Entscheidung getroffen (§ 75 Satz 1 VwGO).
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