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VG Oldenburg, 18.06.2010 - 11 A 1334/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kostenverteilung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO bei Selbstkorrektur der Behörde unmittelbar nach Klageerhebung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kostenverteilung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO bei Selbstkorrektur der Behörde unmittelbar nach Klageerhebung; Kostenminderungspflicht; Widerspruchsverfahren; Abhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Selbstkorrektur der Behörde unmittelbar nach Klageerhebung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenverteilung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO bei Selbstkorrektur der Behörde unmittelbar nach Klageerhebung; Kostenminderungspflicht; Widerspruchsverfahren; Abhilfe
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 867
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Oldenburg, 30.09.2005 - 11 A 3619/05
Kostenverteilung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach Wegfall des …
Auszug aus VG Oldenburg, 18.06.2010 - 11 A 1334/10
Nur wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, bei dem ein vernünftiger Betrachter davon ausgehen muss, dass die Behörde ihn unverzüglich und unbürokratisch beheben wird (etwa einen offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehler), und wenn noch ausreichend Zeit bis zum Ablauf der Klagefrist verbleibt, wird man verlangen können, dass der Betroffene der Behörde vor Klageerhebung Gelegenheit zur Selbstkorrektur gibt (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 30. September 2005 - 11 A 3619/05 -, juris).