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   VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19   

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https://dejure.org/2019,21326
VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19 (https://dejure.org/2019,21326)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23.07.2019 - 7 B 2033/19 (https://dejure.org/2019,21326)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 7 B 2033/19 (https://dejure.org/2019,21326)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Oldenburg, 21.08.2019 - 7 B 2289/19

    Fahreignung bei Methadonsubstitution; Beigebrauch von Heroin; Zulässigkeit

    Das Interesse, derartige Nachteile zu vermeiden, muss hinter dem öffentlichen Interesse, die übrigen Verkehrsteilnehmer wirksam vor gefährdendem Verhalten zu schützen, zurücktreten (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2009 - 12 LA 130/08 - Vnb; VG Oldenburg, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 7 B 2033/19 - juris, Rn. 32).Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb auch der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 - juris, Rn. 5; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 - juris, Rn. 2; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 - Vnb).
  • VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis- Konsum von Hartdrogen (Amphetamin) - Keine Addition

    Das Interesse, derartige Nachteile zu vermeiden, muss hinter dem öffentlichen Interesse, die übrigen Verkehrsteilnehmer wirksam vor gefährdendem Verhalten zu schützen, zurücktreten (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. April 2009 - 12 LA 130/08 - V.n.b.; VG Oldenburg, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 7 B 2033/19 - juris, Rn. 32).
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