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VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29 Abs. 3 S. 1 NGefAG; § 26 NGefAG; § 66 NGefAG; § 2 NGefAG; § 4 NGefAG
Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des Fahrzeugs; Rechtmäßige Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe; Kostenerstattung einer Sicherstellung oder Ersatzvornahme; Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr; Verstoß gegen Grundsatz der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des Fahrzeugs; Rechtmäßige Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe; Kostenerstattung einer Sicherstellung oder Ersatzvornahme; Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr; Verstoß gegen Grundsatz der ...
Wird zitiert von ... (2)
- VG Oldenburg, 03.03.2006 - 2 A 479/03
Heranziehung zu Abschleppkosten
Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (…vgl. BayVGH, a.a.O.; Urteile der Kammer - Einzelrichter - vom 23. August 2000 - 2 A 2536/98 -, und vom 28. September 2004 - 2 A 4306/00 -, jeweils V.n.b.). - VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02
Heranziehung zu Abschleppkosten für Sicherstellung eines Fahrzeugs während einer …
Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (vgl. Urteil der Kammer - Einzelrichter - vom 23. August 2000 - 2 A 2536/98 -, V.n.b.).