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   VG Oldenburg, 27.03.2020 - 7 B 721/20   

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VG Oldenburg, 27.03.2020 - 7 B 721/20 (https://dejure.org/2020,6036)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27.03.2020 - 7 B 721/20 (https://dejure.org/2020,6036)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27. März 2020 - 7 B 721/20 (https://dejure.org/2020,6036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs 8 IfSG; § 28 Abs 1 IfSG; § 28 Abs 3 IfSG; § 35 S 2 VwVfG; § 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO; § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO
    Allgemeinverfügung; Corona; COVID-19; Ferienwohnung; Nebenwohnung; Rückreiseanordnung; SARS-CoV-2; Zweitwohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nutzung von Nebenwohnungen und Aufforderung zur Rückreise aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angeordnete Rückreise von Urlaubsgästen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Verfügung des Landkreises Aurich zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgelehnt

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.03.2020 - 7 B 721/20
    Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (zu Vorstehendem vgl. BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 5 f.; VG Bayreuth, Beschl. v. 11. März 2020 - B 7 20.223 - juris, Rn. 44 f.).

    Eine auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergangene Schutzmaßnahme muss sich dabei nicht zwingend gegen den in der Norm genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider) richten, sondern kann auch - soweit erforderlich - gegenüber anderen Personen angeordnet werden (VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Die Kammer hält es demnach für durchaus möglich und rechtlich naheliegend, auf die Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG auch die vorliegend getroffene Anordnung zum Verlassen des Ortes der Nebenwohnung zu stützen, um sich auf diesem Wege um eine ausreichende medizinische (Intensiv-)Versorgung der in dem betroffenen Gebiet lebenden Bevölkerung zu bemühen und dadurch den derzeit noch kaum absehbaren Folgen der aktuell erfolgenden pandemischen Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu begegnen (so auch VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 8).

    Um eine Überlastung der bestehenden medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, ist es daher notwendig, den Aufenthalt all derer, die nicht mit Erstwohnsitz im Gebiet des Antragsgegners gemeldet sind, zu verhindern oder zu beenden (so auch VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 12).

    Eine jede Person, die sich in dem Gebiet des Antragsgegners aufhält, legt somit schon durch ihre Anwesenheit die Ursache für eine potentielle Erhöhung des Infektionsrisikos (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 11).

    Dies kann sich womöglich dann in besonderen Fallkonstellationen (die hier nicht vorliegen) ergeben, z.B. wenn bereits die Rückreise zur Hauptwohnung eine schwerwiegende Gesundheitsgefahr darstellt oder aber sich diese Gefahr durch die Ankunft und den weiteren Verbleib in der Hauptwohnung ergibt (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.03.2020 - 7 B 721/20
    Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (zu Vorstehendem vgl. BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 - juris, Rn. 32; VG Schleswig, Beschl. v. 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris, Rn. 5 f.; VG Bayreuth, Beschl. v. 11. März 2020 - B 7 20.223 - juris, Rn. 44 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.03.2020 - 7 B 721/20
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweist bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, der Bescheid sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10. Juli 2017 - 11 MC 186/17 - juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.03.2020 - 7 B 721/20
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der durch die angegriffene Allgemeinverfügung angeordneten Nutzungsuntersagung von Nebenwohnungen im Gebiet des Antragsgegners ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, nach welchem um so geringere Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Februar 1974 - I C 31.72 - juris, Rn. 41 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 02.04.2020 - 5 L 333/20

    Corona-Virus verhindert 2-Personen-Demo in Kandel

    Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Oldenburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 7 B 721/20 -, juris m.w.N.).

    Eine auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergangene Schutzmaßnahme muss sich dabei nicht zwingend gegen den in der Norm genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider) richten, sondern kann auch - soweit erforderlich - gegenüber anderen Personen angeordnet werden (VG Oldenburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 7 B 721/20 -, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 - juris).

  • VG Minden, 21.04.2020 - 7 L 299/20

    Erfolgreicher Eilantrag einer stationären Rehabilitationsklinik gegen

    vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7; VG Oldenburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 7 B 721/20 -, juris Rn. 13.
  • VG Oldenburg, 31.03.2020 - 7 B 709/20

    Allgemein; Corona; COVID-19; Nebenwohnung; Zweitwohnung

    Der nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO zu beurteilende Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage (7 A 707/20) gegen die sofort vollziehbare Allgemeinverfügung des Antragsgegners "zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Friesland" vom 18. März 2020, mit welcher insbesondere die Nutzung einer Nebenwohnung im Landkreis Friesland untersagt wird, anzuordnen, über den der Berichterstatter nach Übertragung durch die Kammer (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO) in Ansehung der "Leitentscheidung" der Kammer vom 27. März 2020 (7 B 721/20, juris) als Einzelrichter entscheidet, hat keinen Erfolg.

    Da der Antragsteller sich gegenwärtig - soweit ersichtlich - nicht am Ort seiner Nebenwohnung aufhält und damit - anders als in der Leitentscheidung der Kammer vom 27. März 2020 (Az. 7 B 721/20, juris) - nicht von einer Rückreise- und Verlassenspflicht, sondern "lediglich" von einem Verbot, sich aktiv an den Ort seiner Nebenwohnung zu begeben und diese zu nutzen, betroffen ist, stellt sich hier nicht in entscheidungserheblicher Weise die Frage, ob auch ein Ausreisegebot auf die Rechtsgrundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden kann.

  • VG Minden, 31.03.2020 - 7 L 257/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Schließung eines Hundesalons zur Eindämmung der

    vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. März 2020 - 1 B 17/20 -, juris Rn. 7; VG Oldenburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 7 B 721/20 -, juris Rn. 13.
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