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   VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05   

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https://dejure.org/2007,33554
VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05 (https://dejure.org/2007,33554)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.01.2007 - 1 A 2186/05 (https://dejure.org/2007,33554)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 1 A 2186/05 (https://dejure.org/2007,33554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzung eines Kostenerstattungsbetrages nach § 135 a bis c BauGB für Ausgleichsmaßnahmen - Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 135c Nr 5 BauGB; § 9 Abs 1a BauGB; § 135a Abs 2 S 1 BauGB; § 135a Abs 3 BauGB; § 8a BNatSchG
    Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Beeinträchtigung; Eingriffsfläche; Eingriffslage; Flurstück; Gemeinbedarfsfläche; Kompensationsfläche; Kostenerstattung; Kostenerstattungsbeitrag; Landschaftsbild; Planbestimmtheit; Verkehrsfläche; Wohnbaufläche; Zuordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Minden, 15.03.2005 - 1 K 2111/04

    Kostenerstattung für durchgeführte Maßnahmen zum Ausgleich von zu erwartenden

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05
    Entgegen der Ansicht der Kläger geht damit aber nicht einher, dass grundsätzlich nur dann eine den Erfordernissen der Planbestimmtheit genügende Zuordnungsfestsetzung angenommen werden kann, wenn die von der Zuordnung betroffenen Eingriffs- und Kompensationsflächen nach Flurstücken getrennt einzeln aufgeführt werden (so aber: Schrödter, BauGB, 7. Auflage, § 9 Rdnr. 170 j und unter Berufung darauf: VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2000 - 4 K 972/00 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 K 3756/03 -, ähnlich auch VG Minden, Urteil vom 15. März 2005 - 1 K 2111/04 - alle nach juris).
  • VG Karlsruhe, 06.07.2004 - 4 K 3756/03

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen; Zuordnung der Ausgleichsmaßnahme im

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05
    Entgegen der Ansicht der Kläger geht damit aber nicht einher, dass grundsätzlich nur dann eine den Erfordernissen der Planbestimmtheit genügende Zuordnungsfestsetzung angenommen werden kann, wenn die von der Zuordnung betroffenen Eingriffs- und Kompensationsflächen nach Flurstücken getrennt einzeln aufgeführt werden (so aber: Schrödter, BauGB, 7. Auflage, § 9 Rdnr. 170 j und unter Berufung darauf: VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2000 - 4 K 972/00 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 K 3756/03 -, ähnlich auch VG Minden, Urteil vom 15. März 2005 - 1 K 2111/04 - alle nach juris).
  • BVerwG, 16.03.1999 - 4 BN 17.98

    Verletzung des Abwägungsgebotes bei der Aufstellung von Bauleitplänen

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05
    Wie die entsprechende vormalige Regelung in § 8 a Abs. 1 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz 1993 wird damit eine Zuordnung nicht zwingend vorgeschrieben, sondern der Gemeinde nur die Möglichkeit eröffnet, eine Zuordnungsentscheidung zu treffen, stellt es ihr aber frei, ob und wieweit sie von dieser Ermächtigung Gebrauch macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 1999 - 4 BN 17/98 - BauR 2000, S. 242).
  • VG Dresden, 04.08.2000 - 4 K 972/00
    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05
    Entgegen der Ansicht der Kläger geht damit aber nicht einher, dass grundsätzlich nur dann eine den Erfordernissen der Planbestimmtheit genügende Zuordnungsfestsetzung angenommen werden kann, wenn die von der Zuordnung betroffenen Eingriffs- und Kompensationsflächen nach Flurstücken getrennt einzeln aufgeführt werden (so aber: Schrödter, BauGB, 7. Auflage, § 9 Rdnr. 170 j und unter Berufung darauf: VG Dresden, Beschluss vom 8. August 2000 - 4 K 972/00 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 K 3756/03 -, ähnlich auch VG Minden, Urteil vom 15. März 2005 - 1 K 2111/04 - alle nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2005 - 5 S 2507/04

    Ausgleichsmaßnahme: Anforderung an die Zuordnung

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.01.2007 - 1 A 2186/05
    Vielmehr folgt die Kammer der differenzierten Ansicht in dem zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Juli 2004 ergangenen Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 31. März 2005 (- 5 S 2507/04 - NVwZ-RR 2005, 649 = BauR 2005, 1423).
  • OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur

    (So auch VG Oldenburg, Urteil vom 30.1.2007 - 1 A 2186/05 -, bei Juris) Auch Bracher (Bracher in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 6. Auflage 2001, Rdnr. 404) geht davon aus, dass es sich bei der Zuordnungsregelung in der Regel um eine textliche Festsetzung handeln wird, durch die eine oder mehrere Ausgleichsmaßnahmen einer Vielzahl von Eingriffsgrundstücken insgesamt zugeordnet werden (Sammelzuordnung); eine Einzelzuordnung von Ausgleichsmaßnahmen zu Eingriffen auf bestimmten Grundstücken sei aber rechtlich nicht ausgeschlossen.

    Demgegenüber lässt das Verwaltungsgericht Oldenburg (VG Oldenburg, Urteil vom 30.1.2007 - 1 A 2186/05 -, bei Juris) in seinem Urteil vom 30.1.2007 eine Sammelzuordnung unter Hinweis auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.3.2005 - 5 S 2507/04 - BauR 2005, 1423 = DÖV 2005, 787) vom 31.3.2005 nur unter Einschränkungen zu:.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2008 - 5 S 210/07

    Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen

    Die seither ergangene einschlägige Rechtsprechung ist dem Senat gefolgt (vgl. VG Münster, Urt. v. 18.01.2006 - 3 K 3960/03 - NuR 2006, 530; VG Oldenburg Urt. v. 30.01.2007 - 1 A 2186/05 - Juris).
  • VG Würzburg, 03.09.2013 - W 4 K 12.465

    Anfechtungsklage; Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen;

    Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach auch im Fall wesentlich unterschiedlicher Eingriffslagen - ob dies hier zutrifft, kann letztlich offenbleiben - eine sog. Sammelzuordnung, d.h. eine Zuweisung der Ausgleichsflächen zu mehreren bzw. allen Eingriffsgrundstücken, möglich ist(vgl. OVG des Saarlandes, U.v. 20.8.2008 - 1 A 453/07 - juris; VG Minden, U.v. 15.3.2005 - 1 K 2111/04 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 108. Erg. 2013, § 9 RdNr. 239a m.w.N.; a.A. VG Oldenburg, U.v. 30.1.2007 - 1 A 2186/05 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 8 A 1664/05

    Für die Entstehung eines Kostenerstattungsanspruchs besteht Notwendigkeit einer

    So die ganz überwiegende Auffassung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. November 2005 - 5 S 2662704 -, juris, und Beschluss vom 31. März 2005 5 S 2507/04 -, a.a.O.; VG Arnsberg, Urteil vom 14. Juni 2006 - 1 K 1403/04 - VG Oldenburg, Urteil vom 30. Januar 2007 - 1 A 2186/05 -, juris; i.E.
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