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   VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14   

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https://dejure.org/2017,34404
VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14 (https://dejure.org/2017,34404)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 5 A 2892/14 (https://dejure.org/2017,34404)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 5 A 2892/14 (https://dejure.org/2017,34404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 BBodSchG; § ... 17 BBodSchG; § 4 BBodSchG; § 7 BBodSchG; § 13 BNatSchG; § 17 Abs 8 BNatSchG; § 5 Abs 2 Nr 5 BNatSchG; § 5 Abs 2 Nr 1 BNatSchG; Art 72 Abs 3 Nr 2 GG; § 7 BNatSchGAG ND; § 5 BNatSchGAG ND; § 2 BNatSchGAG ND
    Ackerland; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; gute landwirtschaftliche Praxis; Kuhlung; Kuhlungserlass; Leitlinien der Landwirtschaftskammer; Moorauflage; schädliche Bodenveränderung; Tiefenumbruch auf Moorstandort; verfassungskonforme Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 4483/16

    Ackerland; Eingriff; erhebliche Beeinträchtigung von Natur; Grünland; gute

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14
    Dies gelte umso mehr, als die Landwirtschaftskammer auch in dem - autorisierten - gemeinsamen Vermerk mit dem Beklagten vom 22. Mai 2014 (Blatt 98 a BA 001 im Verfahren 5 A 4483/16) eine differenzierende und distanzierende Auffassung vertritt als in der vom Beklagten vorbereiteten Ursprungsfassung (Blatt 39 BA A).

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Parallelverfahren 5 A 4483/16 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind, Bezug genommen.

    Jedenfalls mit der Einschränkung "unter den Gesichtspunkten Moorschutz bzw. Klimaschutz bei Grünlandflächen unter heutigen Gesichtspunkten" teilt die Landwirtschaftskammer ferner die Einschätzung, dass das beabsichtigte Kuhlen der Moorfläche der guten fachlichen Praxis widerspricht (Gemeinsamer Vermerk mit dem Beklagten vom 22. Mai 2014, Blatt 39 BA A bzw. Blatt 98 a BA 001 im Parallelverfahren 5 A 4483/16), wenngleich sie gleichzeitig formelle und inhaltliche Kritik an der Modifikation der Leitlinien der ordnungsgemäßen Landwirtschaft (LWK 2009) durch Erlasse des Nds. MELV äußert.

  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147

    Landwirtschaftsklausel

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14
    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer ständigen bzw. gelegentlichen Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort (ohne bisherigen Tiefenumbruch unter Verwendung einer Drainage bei Pflügen in nur geringen Tiefen) zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch unter Zerstörung einer natürlichen Moorauflage von beachtlicher Dimension ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

    Auch das Gericht wertet den Wechsel von einer Ackernutzung auf einem bisher intakten Moorstandort (ohne bisherigen Tiefenumbruch unter Verwendung einer Drainage bei Pflügen in nur geringe Tiefen) zur Ackernutzung nach vollständigem Tiefenumbruch ähnlich wie den Wechsel von einer langjährig extensiv weidewirtschaftlich genutzten Wiesenfläche zur intensiven Ackernutzung, welche nach der Rechtsprechung über die "tägliche Wirtschaftsweise" eines Landwirts hinausgeht und nicht von der Privilegierung der Landwirtschaftsklausel bzw. der guten fachlichen Praxis erfasst wird (vgl. etwa Bay. VGH, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 14 ZB 15.147 -, juris m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14
    In nachvollziehbarer Weise folgert der Beklagte ferner eine trotz der ackerbaulichen Nutzung schützenswerte Moorschicht unterhalb des aufliegenden Bodens aus der Aufnahme in das Moorschutzprogramm der Landesregierung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 4 MN 346/08 -, juris: " Entgegen der Annahme der Antragsteller handelt es sich bei dem Niedersächsischen Moorschutzprogramm nicht nur um ein politisches Programm, sondern um Erhebungen des tatsächlichen Zustandes der niedersächsischen Hochmoorflächen auf der Grundlage von Moorgutachten, Moorkataster und Umfragen bei den Landkreisen (MSP 1981, S. 6, 9 f.) und naturschutzfachliche Bewertungen, die gerade als Grundlage für die Darstellung und Begründung der Schutzwürdigkeit von Natur und Landschaft bei der Unterschutzstellung dienen sollen (NFB 1994, S. 6) .").
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14
    1.1 Nach Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 LC 285/13 -, juris) enthält § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG kein eigenständiges Verbot, nach dem u.a. auf Moorstandorten ein Grünland- oder Tiefenumbruch zu unterlassen ist.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14
    1.1 Nach Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 LC 285/13 -, juris) enthält § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG kein eigenständiges Verbot, nach dem u.a. auf Moorstandorten ein Grünland- oder Tiefenumbruch zu unterlassen ist.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 4 LA 275/14

    Acker; Artenvielfalt; Umkehr der Beweislast; Dauergrünland; Direktzahlung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.08.2017 - 5 A 2892/14
    Hierbei bedarf es einer umfassenden und sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung, ob angesichts der grundstücksbezogenen Verhältnisse und der bisherigen Bewirtschaftung der Fläche die geänderte Struktur und Bewirtschaftung noch als natur- und landschaftsverträgliche Bodenbewirtschaftung angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 4 LA 275/14 -, juris, allerdings zur - hier ausgeschlossenen - Eingriffsregelung, der Sache nach aber übertragbar).
  • VG Hannover, 15.06.2018 - 4 A 1677/16

    Moor; mündliche Verhandlung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Verzicht

    Niedersachsen sieht in diesem Bereich nur für geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 22 Abs. 4 NAGBNatSchG eine Genehmigung vor, was hier jedoch nicht einschlägig ist (VG Oldenburg, Urt. v. 30.08.2017 - 5 A 2892/14 -, Rn. 29, juris).

    Das Gericht geht hierbei davon aus, dass die Abweichung des § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG überhaupt verfassungsgemäß ist (vgl. zu den gravierenden Bedenken: VG Oldenburg, Urt. v. 30.08.2017, a.a.O. Rn. 31).

    Im Übrigen dürfte dann, wenn wie hier, lediglich noch andauernde Störungen unterbunden werden sollen, ohnehin eine darauf abzielende Maßnahme auf das Verschlechterungsverbot der Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG zu stützen sein (Endres, in: Frenz/Müggenborg, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Aufl. 2016, § 30 Rn. 11; ebenso VGH München, Beschl. v. 09.08.2012 - 14 C 12.308 -, Rn. 10, juris; VG Oldenburg, Urt. v. 30.08.2017, a.a.O. Rn. 29).

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