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   VG Osnabrück, 01.06.2005 - 6 A 17/04   

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https://dejure.org/2005,29875
VG Osnabrück, 01.06.2005 - 6 A 17/04 (https://dejure.org/2005,29875)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 01.06.2005 - 6 A 17/04 (https://dejure.org/2005,29875)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 6 A 17/04 (https://dejure.org/2005,29875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Datenschutz: Anspruch der Aufsichtsbehörde auf Auskunft gegenüber privater Gesellschaft wegen Videoüberwachung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 2 Nr 3 BDSG; § 27 BDSG; § 28 BDSG; § 3 Abs 1 BDSG; § 3 Abs 2 BDSG; § 38 BDSG
    Anwendbarkeit; Auskunftsanspruch; Auskunftspflicht; Automatisierung; Bedarf; Begriff; Beschaffung; Betroffener; Datenerhebung; Datenschutz; Datenverarbeitung; Disziplinierung; Erhebung; Gesellschaft; Mitarbeiter; Personendaten; Privater; Raum; Schutzbedürfnis; Stelle; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch der Aufsichtsbehörde auf Auskunft gegenüber privater Gesellschaft wegen Videoüberwachung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.01.2001 - 1 Vollz (Ws) 131/00

    Computerbild eines Strafgefangenen, Speicherung, Lichtbild, Akten

    Auszug aus VG Osnabrück, 01.06.2005 - 6 A 17/04
    Darunter fällt nicht nur die sprachlich-symbolische Vermittlung entsprechender Inhalte, sondern auch die eine Person betreffende Bildaufnahme, da auch sie im Sinne des Gesetzes Angaben über die tatsächlichen oder persönlichen Verhältnisse der abgebildeten Person beinhaltet (vgl. Dammann in Simitis, BDSG, 5. Aufl. 2003 , § 3 Rn. 4 ff.; Gola/Schomerus, BDSG, 8. Aufl. 2005, § 3 Rn. 5; ferner OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97 - NJW 1997, 2963; OLG Hamm, Beschl. v. 30.01.2001 - 1 Vollz (Ws) 131/00 - ).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97

    Straßenverkehrsrecht; Datenübermittlung bei Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus VG Osnabrück, 01.06.2005 - 6 A 17/04
    Darunter fällt nicht nur die sprachlich-symbolische Vermittlung entsprechender Inhalte, sondern auch die eine Person betreffende Bildaufnahme, da auch sie im Sinne des Gesetzes Angaben über die tatsächlichen oder persönlichen Verhältnisse der abgebildeten Person beinhaltet (vgl. Dammann in Simitis, BDSG, 5. Aufl. 2003 , § 3 Rn. 4 ff.; Gola/Schomerus, BDSG, 8. Aufl. 2005, § 3 Rn. 5; ferner OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97 - NJW 1997, 2963; OLG Hamm, Beschl. v. 30.01.2001 - 1 Vollz (Ws) 131/00 - ).
  • VG Schwerin, 17.04.2019 - 1 A 786/18
    Sie kann Auskunft zu sämtlichen Fragen beanspruchen, deren Klärung geeignet und erforderlich ist, um die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten (VG Osnabrück, Urteil vom 01. Juni 2005 - 6 A 17/04 -, Rn. 48, juris).

    Hierzu kann auch ein Fragenkatalog übersendet werden, der von der zur Auskunft verpflichteten Stelle zu beantworten ist (vgl. Urteil des VG Osnabrück vom 01. Juni 2005 - 6 A 17/04 -, juris).

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