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   VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16   

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VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16 (https://dejure.org/2017,388)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 18.01.2017 - 3 A 24/16 (https://dejure.org/2017,388)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 3 A 24/16 (https://dejure.org/2017,388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AGG; BVerfGG; MRK; GG; SchulG ND; EGRL 78/2000
    Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage; Entschädigungsanspruch; Kopftuch; Schadensersatz; Ungleichbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kopftuch (islamisch motiviertes Tragen) - Schadensersatz wegen der Rücknahme einer Einstellungszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage auf Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung erfolglos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lehrerin klagt auf Schmerzensgeld wegen Kopftuchverbot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage auf Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung erfolglos

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.01.2017)

    Kopftuchurteil - Lehrerin erhält keinen Schadensersatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung durch Kopftuchverbot erfolglos - Rücknahme der Einstellungszusage in öffentlichen Schuldienst wegen Tragens eines (muslimisches) Kopftuch gerechtfertigt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Lehrerin mit Kopftuch begehrt Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    Maßgeblich für den zu beurteilenden Sachstand ist deshalb grundsätzlich das Erkenntnismaterial, das der Behörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 zu § 38 Abs. 2 BadWürttSchulG - 2 C 45.03 -, BVerwGE 121, 140 = juris, [Rn. 18]; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, VBlBW 2012, 65 = juris [Rn. 20] m.w.N.).

    Nur wenn es sich um die Frage handelt, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf, ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen (BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 C 45.03 - a.a.O., Rn. 18 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang führte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 C 45/03 - (BVerwGE 121, 140-152 = juris, Rn. 22) zum baden - württembergischen Schulgesetz aus:.

    Nach der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004, a. a. O., Rn. 25) geht von dem Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin eine abstrakte Gefährdung gerade der weltanschaulich-religiösen Neutralität der Schule und des religiösen Schulfriedens aus.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 2 B 46.08

    Religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates im öffentlichen Schulwesen;

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    Darin liege keine Diskriminierung von Frauen, wenn auch Verbotsmaßnahmen gegen Männer vorgesehen seien, die ihre religiöse Überzeugung unter den gleichen Umständen durch das Tragen von Kleidungsstücken bekundeten (EGMR, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871; Urteil vom 10. November 2005 - 44774/98 - NVwZ 2006, 1389; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 46/08 -, IÖD 2009, 14 = juris [Rn. 18]).

    Um von vornherein mögliche Konflikte zwischen Lehrern, Eltern und Schülern zu vermeiden, haben Lehrkräfte äußere Bekundungen über ihr äußeres Erscheinungsbild in der Schule zu unterlassen (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 46/08 -, a.a.O., Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 B 46/08 -,a.a.O., Rn. 18) fordert der gemeinschaftsrechtliche Begriff der Angemessenheit in § 7 AGG nicht, dass Lehrern an öffentlichen Schulen das Tragen religiös oder weltanschaulich motivierter Kleidungsstücke und Symbole nur aufgrund einer Abwägung der Umstände des Einzelfalles, d.h. unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse in der jeweiligen Schule, untersagt werden darf.

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 "Kopftuch I"- (NVwZ 2003, 1248 = juris), dass solange keine gesetzliche Grundlage bestehe, aus der sich mit hinreichender Bestimmtheit ablesen lasse, dass für Lehrer eine Dienstpflicht bestehe, auf Erkennungsmerkmale ihrer Religionszugehörigkeit in Schule und Unterricht zu verzichten, auf der Grundlage des geltenden Rechts die Annahme fehlender Eignung einer Beamtin bzw. eines Beamten mit Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 33 Abs. 3 GG nicht vereinbar sei.

    "Das an Lehrer an öffentlichen Schulen gerichtete Verbot des Tragens religiöser Symbole, die geeignet sind, religiöse oder weltanschauliche Empfindungen zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden, begegnet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, so lange der Staat sowohl bei der Begründung als auch in der Praxis der Durchsetzung dieser Dienstpflichten auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften achtet und sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifiziert (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 , 24, 236 ; 30, 415 ; 93, 1 ; 108, 282 ).".

    Eine Regelung, die Lehrern untersagt, äußerlich dauernd sichtbar ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder Glaubensrichtung erkennen zu lassen, ist Teil der Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Religion im Bereich der Schule (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003, a.a.O., juris, Rn. 65).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    "Das an Lehrer an öffentlichen Schulen gerichtete Verbot des Tragens religiöser Symbole, die geeignet sind, religiöse oder weltanschauliche Empfindungen zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden, begegnet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, so lange der Staat sowohl bei der Begründung als auch in der Praxis der Durchsetzung dieser Dienstpflichten auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften achtet und sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifiziert (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 , 24, 236 ; 30, 415 ; 93, 1 ; 108, 282 ).".

    Die Wahrung des aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG folgenden Grundsatzes staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1) ist verfassungsrechtlich ein rechtmäßiger Zweck.

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    Verweigert ein muslimischer Arbeitnehmer unter Berufung auf religiöse Gründe die Erbringung der Arbeitsleistung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Alkohol steht, so erfolgt eine auf die Weigerung gestützte Kündigung nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer Muslim ist, sondern weil er sich außerstande sieht, bestimmte vertraglich eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen; hierin liegt keine unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion (BAG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - BAGE 137, 164 = juris; Schleusener in Schleusener/Suckow/ Voigt, Kommentar zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, 4. Auflage, § 1 Rn. 55 m.w.N.).

    Eine mittelbare Benachteiligung entfällt ebenfalls, da die Notwendigkeit, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer zu beenden, der wegen seiner Glaubensüberzeugungen subjektiv nicht in der Lage ist, die vertraglich übernommenen Aufgaben zu verrichten, ein rechtmäßiges Ziel im Sinne des § 3 Abs. 2 ist (BAG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12

    Altersabhängige Besoldung; altersdiskriminierende Besoldung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    Es handelt sich dabei um eine mit Art. 9 der RL 2000/78/EG vereinbare materielle Ausschlussfrist (BVerwG, Urteile vom 30.10.2014 - 2 C 3.13 und 2 C 6.13 -, juris, jeweils Rn. 47 f. m.w.N.), deren Nichteinhaltung zum Verlust des Anspruchs führt (VG Osnabrück, Urteil vom 22. Juli 2015 - 3 A 78/12 - juris , Rn. 26; VG Bayreuth, Urteil vom 24. Mai 2016 - B 5 K 14.106 -, juris, Rn. 25 m.w.N.).

    In diesen Ausnahmefällen ist die objektive Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen maßgeblich; nicht aber ob und wann der Betroffene die Entscheidung persönlich zur Kenntnis genommen hat (VG Osnabrück, Urteil vom 22. Juli 2015 - 3 A 78/12 -, a.a.O., Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2017 - 6 C 2.16

    Analogie; Anordnungsgrund; Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten;

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    An diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechung war die Beklagte gem. § 31 BVerfGG gebunden, als sie den Bescheid erließ (zur Bindungswirkung jüngst BVerwG, Urteil vom 21. September 2016 - 6 C 2/16 - NVwZ 2017, 65-69 = juris [Rn. 8]).
  • BVerfG, 22.02.2006 - 2 BvR 1657/05

    Zur Zulassung einer muslimischen Lehramtsbewerberin zum schulischen

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    (1) Das Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss vom 22. Februar 2006 - 2 BvR 1657/05 -, BVerfGK 7, 320-325 = juris, Rn. 21) führte im Hinblick auf die für das Bundesland Bremen erlassene vergleichbare Regelung (§ 59 b Abs. 4 BremSchG) aus:.
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01

    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    Das Verständnis und die Stellung der Lehrerin oder des Lehrers in der Schule wird durch die Verwendung des Begriffs Christentum nicht geändert (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 2002 - 2 LB 2171/01 -, NdsVBl 2002, 212-217 = juris [Rn. 60]).
  • ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15

    Ablehnung einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin -

    Auszug aus VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16
    Zudem hat die Kammer Zweifel, ob § 51 Abs. 3 NSchG in derselben Art verfassungskonform auszulegen ist, wie das Bundesverfassungsgericht es in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2015 bezogen auf die Regelung des § 57 Abs. 4 SchulG NW getan hat oder ob nicht vielmehr der abweichenden Meinung zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015 zu folgen ist (vgl. ArbG Berlin, Urteil vom 14. April 2016 - 58 Ca 13376/15 - AA 2016, 113 = juris) .
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 C 2.15

    Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft mit Wirkung für das staatliche

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 5 LA 208/15

    Anforderungsprofil; Behinderung; Benachteilungsverbot; Beweislast; Entschädigung;

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • EGMR, 10.11.2005 - 44774/98

    LEYLA SAHIN v. TURKEY

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 14.106

    Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Dienstherrn wegen "Mobbings"

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs

  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

    vgl. etwa VG Osnabrück, Urteil vom 18. Januar 2017 - 3 A 24/16 -, juris Rn. 19; VG Trier, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR -, juris Rn. 40 f.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2020 - 5 LB 129/18

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Kopftuchverbot; religiöse Benachteiligung;

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 18. Januar 2017 - 3 A 24/16 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, das jedoch den Betrag von 8.257,23 EUR nicht unterschreiten soll, zu zahlen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2628/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

    vgl. etwa VG Osnabrück, Urteil vom 18. Januar 2017 - 3 A 24/16 -, juris Rn. 19; VG Trier, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR -, juris Rn. 40 f.
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