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   VG Osnabrück, 21.03.2006 - 1 A 31/06   

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https://dejure.org/2006,32851
VG Osnabrück, 21.03.2006 - 1 A 31/06 (https://dejure.org/2006,32851)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21.03.2006 - 1 A 31/06 (https://dejure.org/2006,32851)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21. März 2006 - 1 A 31/06 (https://dejure.org/2006,32851)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2006 - 1 A 31/06
    Die Einwendung gegen die Grundlage der Besteuerung (im entschiedenen Fall die Höhe des für die Gewerbesteuer maßgeblichen gewerblichen Gewinns) hat dann allein im Verfahren gegen den Messbescheid zu erfolgen (BFH, U. v. 11.07.1996 - IV R 67/95 -).

    § 351 Abs. 2 AO wirkt sich mithin hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Klage nach Auffassung der Kammer, die sich insoweit der Entscheidung des BFH vom 11.07.1996 (a.a.O.) anschließt, auf die Klagebefugnis aus.

  • BFH, 09.11.2005 - I R 10/05

    Grundlagenbescheid/Folgebescheid - Klage gegen Folgebescheid

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2006 - 1 A 31/06
    Eine gegen einen Folgebescheid gerichtete Klage, mit der inhaltlich die Richtigkeit eines Grundlagenbescheides beanstandet wird, ist zwingend nicht allein deshalb unzulässig; die Rechtsfolge des § 351 Abs. 2 AO kann nämlich auch nur darin bestehen, dass die Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Klageverfahren unberücksichtigt zu bleiben haben (BFH, U. v. 09.11.2005 - I R 10/05 - zuletzt wohl B. v. 18.01.2006 - II B 117/05 -); sie wird gegen einen Folgebescheid aber nur dann allgemein für zulässig erachtet, wenn mit ihr das Fehlen eines wirksamen Grundlagenbescheides geltend gemacht wird (BFH, U. v. 09.11.2005, a.a.O.).
  • BFH, 18.01.2006 - II B 117/05

    GrESt: Bindungswirkung der Feststellungsbescheide über Grundbesitzwerte

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.03.2006 - 1 A 31/06
    Eine gegen einen Folgebescheid gerichtete Klage, mit der inhaltlich die Richtigkeit eines Grundlagenbescheides beanstandet wird, ist zwingend nicht allein deshalb unzulässig; die Rechtsfolge des § 351 Abs. 2 AO kann nämlich auch nur darin bestehen, dass die Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Klageverfahren unberücksichtigt zu bleiben haben (BFH, U. v. 09.11.2005 - I R 10/05 - zuletzt wohl B. v. 18.01.2006 - II B 117/05 -); sie wird gegen einen Folgebescheid aber nur dann allgemein für zulässig erachtet, wenn mit ihr das Fehlen eines wirksamen Grundlagenbescheides geltend gemacht wird (BFH, U. v. 09.11.2005, a.a.O.).
  • VG Göttingen, 27.08.2008 - 1 A 78/08

    Nachweis über einen regelmäßigen und während einer gesamten Schullaufbahn

    Wegen der weiteren Einzelheiten und des Vorbringens im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie die Gerichtsakte in dem Verfahren des Ehemanns bzw. Vaters, 1 A 31/06, sowie dessen Verwaltungsvorgang verwiesen.

    Bestätigt fühlt sich das Gericht vielmehr in dem unterschiedlichen Vorbringen der Kläger in diesem Verfahren und in dem Verfahren von Herrn B. (1 A 31/06).

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