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   VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14   

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https://dejure.org/2015,27449
VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14 (https://dejure.org/2015,27449)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23.04.2015 - 3 A 102/14 (https://dejure.org/2015,27449)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23. April 2015 - 3 A 102/14 (https://dejure.org/2015,27449)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Der Begriff "Benachteiligung" erfasst jeden Nachteil, den der ehrenamtliche Richter gerade aufgrund des Ehrenamtes hinzunehmen hat; auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 S. 1 f. Rn. 4 - 6 m.w.N. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 , jeweils zum Personalvertretungsrecht).

    § 45 Abs. 1a Satz 1 Alt. 2 DRiG untersagt eine Schlechterstellung aufgrund des Ehrenamtes ohne sachlichen Grund (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 a.a.O. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Der Begriff "Benachteiligung" erfasst jeden Nachteil, den der ehrenamtliche Richter gerade aufgrund des Ehrenamtes hinzunehmen hat; auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 S. 1 f. Rn. 4 - 6 m.w.N. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 , jeweils zum Personalvertretungsrecht).

    § 45 Abs. 1a Satz 1 Alt. 2 DRiG untersagt eine Schlechterstellung aufgrund des Ehrenamtes ohne sachlichen Grund (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2010 a.a.O. und BAG, Urteil vom 7. November 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013, - BVerwG 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305 - 314 [Rn. 15]) wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 85.88

    Handlung einer unzuständigen Behörde - Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1991, - BVerwG 8 C 85/88 -, juris, mit weiteren Nachweisen) greift die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage indes nur dort ein, wo ohne sie die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregeln unterlaufen würden.
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Dies setzt voraus, dass die erstrebte Feststellung, wird sie antragsgemäß getroffen, typischerweise geeignet ist, den zwischen den Beteiligten bestehenden Streit endgültig auszuräumen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000, - BVerwG 7 C 3.00 -, BVerwGE 111, 306 - 313).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Der dem Kläger zustehende Rechtsschutz soll aus Gründen der Prozessökonomie auf ein einziges Verfahren, nämlich dasjenige, das seinem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014, - BVerwG 4 B 55.13 -, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 26.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. November 2014, - BVerwG 3 C 26.13 -, juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft derer eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht.
  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 6.14

    Truppendienstliche Maßnahmen - Erledigung und Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Ist dagegen ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsakts, kann das Feststellungsinteresse grundsätzlich nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014, - BVerwG 1 WB 6.14 -, juris).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 24.14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (BVerwG, Beschluss vom 05. Februar 2015, - BVerwG 1 WB 24.14 -, juris).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 45.09

    Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Kernarbeitszeit; Regelarbeitszeit; Gleitzeit;

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 102/14
    In seinem Urteil vom 28. Juli 2011 (- BVerwG 2 C 45.09 -, BVerwGE 140, 178 - 185) hat das Bundesverwaltungsgericht zu einer Fallkonstellation der begehrten Anrechnung von Tätigkeitszeiten eines Beamten im Amt eines ehrenamtlichen Richters bei in der Dienststelle bestehender Gleitzeitvereinbarung insoweit ausgeführt:.
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 1356/20

    Zeitgutschrift für Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin in der

    Gegen die diesen Anspruch ablehnenden Bescheide des Beklagten ist eine Anfechtungsklage gem. § 42 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 23. April 2015 - 3 A 102/14 -, juris).
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