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   VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18   

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VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18 (https://dejure.org/2020,37264)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24.11.2020 - 3 A 45/18 (https://dejure.org/2020,37264)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24. November 2020 - 3 A 45/18 (https://dejure.org/2020,37264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; Art 33 Abs 5 GG; § 104 Abs 1 BG ND; § 60 Abs 3 BG ND; EGV 88/2003; Art 17 Abs 1 EGV 88/2003; Art 6 EGV 88/2003
    Beamte; Entlastung; Freizeitausgleich; Grundschule; Lehrer; Mehrarbeit; Schulleiter; Überlastung

  • IWW
  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Grundschulrektorin begehrt Ausgleich für mehrjährige Mehrarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiter (Rechte und Pflichten) - Entlastung und Freizeitausgleich Grundschulrektorin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Gewährung von Freizeitausgleich erfolglos

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Klage einer Rektorin auf Entlastung und Freizeitausgleich erfolglos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Gewährung ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Grundschulrektorin begehrt Ausgleich für mehrjährige Mehrarbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Gewährung von Freizeitausgleich erfolglos - Anspruch auf Freizeitausgleich setzt vom Dienstherrn angeordnete Mehrarbeit voraus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 16.14

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstunden;

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den Umfang der etwaig erforderlichen Entlastung des klagenden Beamten gegebenenfalls selbst durch Beweisaufnahme zu ermitteln, indem etwa die Leitungen vergleichbarer Grundschulen zu ihrem Aufgabenbereich sowie dem zeitlichen Aufwand befragt werden, um so den Umfang einer möglichen Entlastung und deren konkrete und damit vollstreckbare Ausgestaltung zu ermitteln (entgegen BVerwG, Urteil vom 16.07.2015 -2 C 16/14 -, juris).

    Die Funktionstätigkeiten seien dabei in die wöchentliche Gesamtarbeitszeit einzuschließen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.07.2015 - 2 C 16/14 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.06.2015 - 5 KN 148/14 -, juris) ergebe.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.07.2015 (2 C 16/14, juris) die Auffassung vertritt, dass gegebenenfalls im Wege der Beweisaufnahme zu ermitteln sei, ob und in welchem Umfang eine Lehrkraft über Gebühr zu Funktionstätigkeiten herangezogen wird, folgt die Kammer dem nicht.

    Die Berufung ist gem. § 124 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 124a Abs. 1 Satz 1 VwGO zuzulassen, da das Urteil der Kammer vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.07.2015 (2 C 16/14, juris) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • VGH Hessen, 20.05.2010 - 1 A 1686/09

    Zum individuellen Entlastungsanspruch eines Schulleiters für geleistete

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    In diesem entscheidenden Punkt der freien Gewichtung und Zeiteinteilung unterscheidet sich die Tätigkeit des Schulleiters deshalb nicht von derjenigen eines Gerichtsvollziehers oder eines Rechtspflegers, so dass die in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zum Umgang mit einer eventuellen Geschäftsüberlastung auch auf den Schulleiter übertragen werden können (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.05.2010 - 1 A 1686/09 -, Rn. 36, juris).

    Ebenso unzulässig ist aufgrund der Fürsorgepflicht eine gleichheitswidrige Beanspruchung der Arbeitskraft der Klägerin im Verhältnis zu ihr vergleichbaren Schulleitern oder den altersgleichen übrigen Landesbeamten oder eine unzumutbar überhöhte Arbeitszeit in Form eines rechtswidrigen Stundensolls (Hess. VGH, Urteil vom 20.05.2010, a.a.O.).

    Die Schulleiter dürfen aber auch nicht mit ihrer zweifelsohne bestehenden umfassenden Verantwortung "allein gelassen" werden (vgl. zum Vorstehenden Hess. VGH, Urteil vom 20.05.2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 2 BvR 263/07

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn begründet keinen Anspruch auf Ausgleich von

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Ist die Überlastung des Beamten dokumentiert, so hat er lediglich einen Anspruch darauf, dass diese bei künftigen Beurteilungen oder Beförderungen berücksichtigt wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 -, juris unter Hinweis auf VG Oldenburg, Urteil vom 29.03.2000 - 6 A 2138/99 -, juris für Gerichtsvollzieher).

    Hat der Beamte also eine Reaktion erhalten und ist seine - in diesem Fall - Überlastung dokumentiert, so hat er lediglich einen Anspruch darauf, dass diese bei künftigen Beurteilungen oder Beförderungen berücksichtigt wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 -, juris unter Hinweis auf VG Oldenburg, Urteil vom 29.03.2000 - 6 A 2138/99 -, juris für Gerichtsvollzieher).

    Zwar verbietet es die Fürsorgepflicht als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, den Beamten über seine physischen und psychischen Kräfte hinaus zeitlich in Anspruch zu nehmen (BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 - 2 BvR 263/07 - NVwZ-RR 2008, 505 f., unter Hinweis auf BVerwGE 38, 191, 196).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Außerdem kann sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich aus dem auf den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gestützten beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch ergeben: Zieht der Dienstherr Beamte über die regelmäßige Dienstzeit hinaus zum Dienst heran, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit erfüllt sind, so ist diese Inanspruchnahme rechtswidrig und haben die Beamten einen Anspruch darauf, dass sie unterbleibt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.05.2003 - 2 C 28.02 - Buchholz § 72 BBG Nr. 38 S. 6 f., vom 29.09.2011 - 2 C 32.10 - BVerwGE 140, 351 Rn. 8 f., vom 26.07.2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 Rn. 26 und vom 17.09.2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 11).

    Dieser Billigkeitsanspruch kommt indes nur für rechtswidrige Zuvielarbeit in Betracht, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet wurde; die Geltendmachung durch den Beamten dient dazu, eine Prüfung des Dienstherrn mit dem Ziel herbeizuführen, die Belange des Beamten zu berücksichtigen, und die Dienstpläne entsprechend anzupassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.09.2011, a.a.O., und vom 26.07.2012, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 26/16 -, Rn. 12, juris).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 26.16

    Anforderungen an den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Dieser Billigkeitsanspruch kommt indes nur für rechtswidrige Zuvielarbeit in Betracht, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet wurde; die Geltendmachung durch den Beamten dient dazu, eine Prüfung des Dienstherrn mit dem Ziel herbeizuführen, die Belange des Beamten zu berücksichtigen, und die Dienstpläne entsprechend anzupassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.09.2011, a.a.O., und vom 26.07.2012, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 26/16 -, Rn. 12, juris).

    Ein derartiger Anspruch erfordert einen unionsrechtlichen Haftungsanspruch aus einer hinreichend qualifizierten Verletzung von subjektivem Unionsrecht (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 26/16 -, juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Ihm kommt - wie bereits ausgeführt - diesbezüglich eine breite Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - 2 C 40.77 -, BVerwGE 59, S. 142 (147); BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 NB 2.89 -, juris).

    Vielmehr ist insoweit nur eine - grob pauschalierende - Schätzung möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 NB 2.89 -, juris).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Außerdem kann sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich aus dem auf den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gestützten beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch ergeben: Zieht der Dienstherr Beamte über die regelmäßige Dienstzeit hinaus zum Dienst heran, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit erfüllt sind, so ist diese Inanspruchnahme rechtswidrig und haben die Beamten einen Anspruch darauf, dass sie unterbleibt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.05.2003 - 2 C 28.02 - Buchholz § 72 BBG Nr. 38 S. 6 f., vom 29.09.2011 - 2 C 32.10 - BVerwGE 140, 351 Rn. 8 f., vom 26.07.2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 Rn. 26 und vom 17.09.2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 11).

    Dieser Billigkeitsanspruch kommt indes nur für rechtswidrige Zuvielarbeit in Betracht, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet wurde; die Geltendmachung durch den Beamten dient dazu, eine Prüfung des Dienstherrn mit dem Ziel herbeizuführen, die Belange des Beamten zu berücksichtigen, und die Dienstpläne entsprechend anzupassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.09.2011, a.a.O., und vom 26.07.2012, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 26/16 -, Rn. 12, juris).

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie sowie der Bericht des Expertengremiums stellten insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (C - 55/18, juris) zur Richtlinie 2003/88/EWG eine substantielle Grundlage für ihre Klage dar.

    Dadurch werden zwar ausdrücklich keine konkreten Maßnahmen festgelegt, mit denen die Mitgliedstaaten die Umsetzung der in ihnen vorgesehenen Rechte sicherstellen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.05.2019 - C - 55/18, juris).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Ein solcher Anspruch sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 23/15 -, juris) immer dann gegeben, wenn ein Beamter nach Weisung des Dienstherrn Mehrarbeit leiste.

    Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 23/15 - BVerwGE 156, 262, Rn. 13 f., zu § 88 Satz 2 BBG, der sich allein redaktionell, nicht inhaltlich von den hier maßgeblichen Vorschriften unterscheidet).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
    Die Funktionstätigkeiten seien dabei in die wöchentliche Gesamtarbeitszeit einzuschließen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.07.2015 - 2 C 16/14 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.06.2015 - 5 KN 148/14 -, juris) ergebe.

    Sinn und Zweck solcher Studien und Berichte ist es gerade, die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und Schulleitungen verlässlich, da wissenschaftlich fundiert, zu ermitteln und die Notwendigkeit von Entlastungsmaßnahmen zu überprüfen bzw. aufzuzeigen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 09.06.2015 - 5 KN 148/14 -, juris).

  • VG Oldenburg, 29.03.2000 - 6 A 2138/99

    Reduzierung zugewiesener Gerichtsvollzieheraufträge wegen Arbeitsüberlastung;

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

  • VG Osnabrück, 17.12.2014 - 3 A 45/12

    Folgepflicht; Gehorsamspflicht; Informationelle Selbstbestimmung; Signaturkarte

  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 3 CE 09.1986

    Umsetzung; Regierungsdirektor an einem Universitätsklinikum; Umstrukturierung

  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
  • BVerwG, 29.01.1992 - 2 B 5.92

    Beamtenrecht - Arbeitszeitverkürzung bei Lehrern - Pflichtstundenzahl

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2004 - 2 ME 1174/04

    Anspruch eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 6 A 4767/03

    Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge einer Lehrerin wegen Zuvielarbeit

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 1 B 1027/14

    Anspruch eines Angestellten auf Nichterledigung eines bestimmten Auftrags seines

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • VG Düsseldorf, 17.12.2008 - 13 K 5885/07

    Freizeitausgleich Mehrarbeit Rechtspfleger Arbeitspensum Arbeitszeit

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09

    Zulässigkeit der Versetzung eines Grundschulrektors an eine Grundschule,

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

  • VG Hannover, 06.10.2020 - 13 A 900/18

    Arbeitszeit; Entlastung von dienstlichen Aufgaben; Freizeitausgleich;

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 2 A 4975/18

    Oberstudienrat mit Klage auf Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung gescheitert

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit;

    Die Voraussetzungen jenes Ausnahmetatbestands sind in Bezug auf Lehrkräfte gegeben (VG Osnabrück, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 45/18 -, juris Rn. 97 f.).
  • VG Göttingen, 06.10.2021 - 3 A 83/20

    Kolumbien: Unglaubwürdiger Vortrag; vorgetragene Bedrohung durch Drogenclans

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die Ausländerakten der in den Verfahren der Kläger sowie in den Verfahren 3 A 45/18 und 3 A 305/18, weitere Familienangehörige betreffend, Be-.

    Zudem wird auf die Ausführungen in den Verfahren 3 A 45/18, Urteil vom 16. Dezember 2020 sowie 3 A 305/18, Urteil vom 13. Oktober 2020, weitere Kinder des Klägers zu 1. und Geschwister des Klägers zu 2. betreffend, Bezug genommen.

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