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   VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02   

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VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02 (https://dejure.org/2002,20812)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 28.11.2002 - 2 B 46/02 (https://dejure.org/2002,20812)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 28. November 2002 - 2 B 46/02 (https://dejure.org/2002,20812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abwehranspruch einer niederländischen Gemeinde gegen einen auf deutschem Gebiet in Grenznähe genehmigten Windpark

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 28 Abs 2 GG; § 2 Abs 2 BBauG; § 4a BBauG; § 8 UVPG; § 16 Abs 4 BImSchG; § 80 Abs 5 VwGO; § 80a Abs 3 VwGO
    Abstimmungsgebot; ausländische Gemeinde; Grenznähe; Natur- und Landschaftsschutz; Planungshoheit; subjektives Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung ; Windpark

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Soweit sie zunächst geltend macht, die angefochtene Genehmigung widerspreche den Bestimmungen des Natur-, Landschafts- und Vogelschutzes, beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild und sei im Übrigen ohne eine vorherige Entscheidung über die naturschutzfachliche Zulässigkeit des Vorhabens erteilt worden, folgt dies - wie der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bereits aus dem Beschluss der Kammer vom 16.03.2001 (2 B 82/00) in einem vergleichbaren, von einer anderen niederländischen Gemeinde anhängig gemachten Verfahren bekannt ist - schon daraus, dass es sich dabei zwar um allgemeine "öffentliche Belange", die objektiv-rechtlich bei der Genehmigung eines Vorhabens grundsätzlich zu berücksichtigen sind, nicht aber gleichzeitig auch um "wehrfähige Rechte" der Gemeinde selbst handelt, die dieser - etwa im Rahmen ihrer Planungshoheit oder sozusagen "stellvertretend" für die Interessen der Allgemeinheit - einen entsprechenden (subjektiven) Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Vorhaben vermitteln (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DVBl. 1990, 427; U. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, NVwZ 1997, 169).

    Dieses Recht kann beispielsweise dadurch beeinträchtigt werden, dass sich eine bestimmte Planung bzw. ein bestimmtes Vorhaben nachhaltig störend auf eine von der betroffenen Gemeinde selbst bereits eingeleitete und hinreichend konkretisierte Planung auswirkt oder dass durch eine bestimmte überörtliche Planung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer künftigen Planung durch die betroffene Gemeinde selbst entzogen werden, wobei allerdings das (etwaige) allgemeine Interesse der Gemeinde, bestimmte Teile ihres Gemeindegebiets auf Dauer freizuhalten bzw. für eigene künftige Planungen offen zu halten, für sich genommen durch die Planungshoheit nicht geschützt ist (vgl. u.a. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO; B. v. 26.02.1990 - 4 B 31.90 -, NVwZ 1990, 657).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, DVBl. 2002, 706) herleiten, da sich diese Entscheidung allein mit der objektiven Genehmigungsfähigkeit des dort zu beurteilenden Vorhabens befasst; insoweit übersieht die Antragstellerin - wie auch in anderen Teilen ihrer Argumentation -, dass nicht jede der von ihr angesprochenen, in einem Genehmigungsverfahren von der Behörde (ggf.) zu beachtenden Vorschriften gleichzeitig auch drittschützenden Charakter hat.
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Denn allein die objektiv-rechtlich (ggf.) bestehende Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des UVPG durchzuführen, begründet für einen davon ggf. betroffenen Dritten regelmäßig keine verfahrensrechtlich geschützte und ggf. durchsetzbare Rechtsposition dahingehend, dass diese Vorschriften im konkreten Einzelfall beachtet werden bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt durchgeführt wird; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der gerügte Verfahrensfehler gleichzeitig auch auf die materiell-rechtliche Position des Betroffenen auswirkt, d.h. wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den (behaupteten) Verstoß gegen die Vorschriften des UVPG die Entscheidung in der Sache anders (nämlich für den Betroffenen günstiger) ausgefallen wäre (vgl. u.a. BVerwG, U. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, NVwZ 1996, 381; U. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, NVwZ 1996, 788, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Denn allein die objektiv-rechtlich (ggf.) bestehende Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des UVPG durchzuführen, begründet für einen davon ggf. betroffenen Dritten regelmäßig keine verfahrensrechtlich geschützte und ggf. durchsetzbare Rechtsposition dahingehend, dass diese Vorschriften im konkreten Einzelfall beachtet werden bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt durchgeführt wird; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der gerügte Verfahrensfehler gleichzeitig auch auf die materiell-rechtliche Position des Betroffenen auswirkt, d.h. wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den (behaupteten) Verstoß gegen die Vorschriften des UVPG die Entscheidung in der Sache anders (nämlich für den Betroffenen günstiger) ausgefallen wäre (vgl. u.a. BVerwG, U. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, NVwZ 1996, 381; U. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, NVwZ 1996, 788, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Bei der hier gegebenen Anfechtung einer Genehmigung durch Dritte kommt entscheidend hinzu, dass diese nur dann Erfolg haben kann, wenn die Genehmigung - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit in objektiver Hinsicht - unter Verletzung drittschützender Rechtsnormen erteilt worden ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, NJW 1990, 1192).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Soweit sie zunächst geltend macht, die angefochtene Genehmigung widerspreche den Bestimmungen des Natur-, Landschafts- und Vogelschutzes, beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild und sei im Übrigen ohne eine vorherige Entscheidung über die naturschutzfachliche Zulässigkeit des Vorhabens erteilt worden, folgt dies - wie der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bereits aus dem Beschluss der Kammer vom 16.03.2001 (2 B 82/00) in einem vergleichbaren, von einer anderen niederländischen Gemeinde anhängig gemachten Verfahren bekannt ist - schon daraus, dass es sich dabei zwar um allgemeine "öffentliche Belange", die objektiv-rechtlich bei der Genehmigung eines Vorhabens grundsätzlich zu berücksichtigen sind, nicht aber gleichzeitig auch um "wehrfähige Rechte" der Gemeinde selbst handelt, die dieser - etwa im Rahmen ihrer Planungshoheit oder sozusagen "stellvertretend" für die Interessen der Allgemeinheit - einen entsprechenden (subjektiven) Abwehranspruch gegen ein bestimmtes Vorhaben vermitteln (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, DVBl. 1990, 427; U. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, NVwZ 1997, 169).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 1 MA 1323/01

    Ausländische Gemeinde; Baugenehmigung; Nachbargemeinde; Planungshoheit; Windpark

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Insoweit hat die Kammer in ihrem bereits erwähnten, der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Beschluss vom 16.03.2001 (2 B 82/00) - ohne dass dies in dem nachfolgenden Verfahren auf Zulassung der Beschwerde beanstandet worden wäre (vgl. Nds. OVG, B. v. 26.04.2001 - 1 MA 1323/01 - ) - u.a. Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 26.02.1990 - 4 B 31.90

    Wahrung der Planungshoheit - Öffentlicher Belang - Anlegung eines Friedhofs der

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Dieses Recht kann beispielsweise dadurch beeinträchtigt werden, dass sich eine bestimmte Planung bzw. ein bestimmtes Vorhaben nachhaltig störend auf eine von der betroffenen Gemeinde selbst bereits eingeleitete und hinreichend konkretisierte Planung auswirkt oder dass durch eine bestimmte überörtliche Planung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer künftigen Planung durch die betroffene Gemeinde selbst entzogen werden, wobei allerdings das (etwaige) allgemeine Interesse der Gemeinde, bestimmte Teile ihres Gemeindegebiets auf Dauer freizuhalten bzw. für eigene künftige Planungen offen zu halten, für sich genommen durch die Planungshoheit nicht geschützt ist (vgl. u.a. BVerwG, U. v. 15.12.1989, aaO; B. v. 26.02.1990 - 4 B 31.90 -, NVwZ 1990, 657).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2002 - 2 B 46/02
    Denn auch in diesem Fall hätte die Antragstellerin keinen Anspruch darauf (gehabt), dass ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz tatsächlich durchgeführt wird, weil die diesbezüglichen Verfahrensvorschriften einem Dritten ebenfalls keine verfahrensrechtlich geschützte Position vermitteln (vgl. BVerwG, U. v. 05.10.1990 - 7 C 55 u. 56.89 -, BVerwGE 85, 368).
  • VG Osnabrück, 30.01.2004 - 2 A 69/02

    Ausländische Stelle; Auswirkung; Auswirkungen auf Nachbarstaat; Bauleitplanung;

    Letztere haben vielmehr allein einen Anspruch darauf, dass sie gemäß § 4 a BauGB bei Bauleitplänen deutscher Gemeinden, die erhebliche Auswirkungen auf den Nachbarstaat haben können, nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit von der deutschen Nachbargemeinde unterrichtet bzw. dass ggf. Konsultationen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens durchgeführt werden (vgl. zum Vorstehenden - auch hinsichtlich weiterer Einzelheiten - die den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2001 - 2 B 82/00 - und 28.11.2002 - 2 B 46/02 - sowie die in den jeweils nachfolgenden Rechtsmittelverfahren ergangenen Beschlüsse des Nds. OVG vom 26.04.2001 - 1 MA 1323/01 - und 28.07.2003 - 7 ME 262/02 -).
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