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VG Potsdam, 01.07.2016 - 1 L 497/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 309 AO, § 314 AO, § 118 KomVerf BB, § 17a GemFinAusglG BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 22 Abs 1 VwVG BB
Finanzausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 01.07.2016 - 1 L 497/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 12 S 53.16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16
Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem …
Auszug aus VG Potsdam, 01.07.2016 - 1 L 497/16
Dies ergibt sich im Einzelnen aus dem die Antragstellerin betreffenden Beschluss der Kammer vom 1. Juli 2016 zum Az. VG 1 L 498/16 zur Zulassungsverfügung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales vom 20. Mai 2016.Aus den im Beschluss der Kammer vom 1. Juli 2016 zum Az. VG 1 L 498/16 ersichtlichen Gründen liegt auch keine unbillige Härte vor.
- BFH, 19.12.1995 - III R 121/93
Rüge mangelnder Vertretung im Klageverfahren - Zustellung eines …
Auszug aus VG Potsdam, 01.07.2016 - 1 L 497/16
Insoweit wird lediglich die ohnehin seitens des Verfahrensbevollmächtigten geschuldete Unterrichtung seiner Mandantin bewirkt (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - III R 121/93, juris Rn 17 f.). - BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes
Auszug aus VG Potsdam, 01.07.2016 - 1 L 497/16
Dabei ist die Kammer der Auffassung, dass auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Forderungspfändung der Streitwert nach dem Betrag zu bemessen ist, zu dessen Beitreibung die Pfändung ausgebracht worden ist, also nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Januar 1998 - VII B 180/96, juris Rn. 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 1 E 1107/18
Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung; Verfahren zur Überprüfung der …
vgl. etwa VG Potsdam, Beschluss vom 1. Juli 2016- 1 L 497/16 -, juris, Rn. 15, unter Hinweis auf den- auch im Beschwerdevorbringen des Antragstellers in Bezug genommenen - Beschluss des BFH vom 26. Januar 1998 - VII B 180/96 -, juris, Rn. 9 ff., der allerdings an den (dem heutigen § 52 Abs. 1 GKG entsprechenden) § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F. anknüpft.