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   VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19.A   

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VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19.A (https://dejure.org/2020,41811)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01.12.2020 - 12 K 2813/19.A (https://dejure.org/2020,41811)
VG Potsdam, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 12 K 2813/19.A (https://dejure.org/2020,41811)
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  • VG Magdeburg, 22.05.2014 - 3 A 452/13
    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Im Hinblick auf seine Unwirksamkeit ist lediglich die Klage nach § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 A 452/13 MD, juris Seite 5 des Urteilsabdrucks mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Um die den Klägern auf diesem rechtswidrigem Verwaltungshandeln beruhende, hinreichend konkret drohende Rechtsverletzung in Gestalt einer Abschiebung - mindestens bis zur Bestandskraft einer wirksamen Abschiebungsandrohung, die in Bestandskraft erwachsen ist - zu beseitigen, hat das Gericht festzustellen, dass der Bescheid vom 22. Juli 2019 unwirksam ist (vgl. so wie hier VG Magdeburg, Urteil vom 22. Mai 2014 -3 A 452/13 MD -, juris).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Zudem dürfte auch die angedachte Abschiebungsandrohung nicht rechtmäßig sein, weil sie sich als nicht unionsrechtskonform erweist, denn die Rechtsmittelfrist und die Ausreisefrist werden gleichzeitig in Lauf gesetzt, was nicht zulässig ist (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichts, zuletzt Beschluss vom 27. November 2020 - VG 12 L 603/20.A -, Seite 7 ff. des Beschlussabdrucks unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, am 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 - und des EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C 181/16 Gnandi gegen Belgien, beide u. a. veröffentlicht in juris).
  • VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Zudem dürfte auch die angedachte Abschiebungsandrohung nicht rechtmäßig sein, weil sie sich als nicht unionsrechtskonform erweist, denn die Rechtsmittelfrist und die Ausreisefrist werden gleichzeitig in Lauf gesetzt, was nicht zulässig ist (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichts, zuletzt Beschluss vom 27. November 2020 - VG 12 L 603/20.A -, Seite 7 ff. des Beschlussabdrucks unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, am 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 - und des EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C 181/16 Gnandi gegen Belgien, beide u. a. veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch -

    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Da die Klage bereits mit dem Hauptantrag Erfolg hat, ist das Gericht nicht befugt über den Hilfsantrag zu entscheiden, denn die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags ist auflösend bedingt durch die positive Entscheidung des Hauptantrags (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 24. Aufl. 2018, Anm. 5 zu § 90 VwGO, BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 43.78 - in DVBl. 1980, 597 und Aulehner in Sodan/Ziekow, a. a. O., Anm. 97 zu § 81 VwGO).
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Ein Rückgriff auf § 8 VwZG setzt jedoch voraus, dass die Behörde eine Zustellung vornehmen wollte (vgl. Schlatmann in Engelhardt/App/Schlatmann VwVG/VwZG Kommentar, 11. Aufl . 2017, Anmerkung 2 zu § 8 VwZG; vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1963 - V C 198.62 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 08.11.2018 - 1 A 175/18

    Zustellung; Widerspruchsbescheid; Baugenehmigung; Fiktion; Nachbarschutz

    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Grundsätzlich wird die Rechtsbehelfsfrist mit der Zustellung in Gang gesetzt (vgl. nur SächsOVG, Urteil vom 8. November 2018 - 1 A 175/18 -, juris Rn. 47; Funke-Kaiser in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll VwGO Kommentar, 7. Aufl. 2018, Anmerkung 5 zu § 74 VwGO).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Zudem dürfte auch die angedachte Abschiebungsandrohung nicht rechtmäßig sein, weil sie sich als nicht unionsrechtskonform erweist, denn die Rechtsmittelfrist und die Ausreisefrist werden gleichzeitig in Lauf gesetzt, was nicht zulässig ist (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichts, zuletzt Beschluss vom 27. November 2020 - VG 12 L 603/20.A -, Seite 7 ff. des Beschlussabdrucks unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG, am 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 - und des EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C 181/16 Gnandi gegen Belgien, beide u. a. veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit -

    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Dieses Recht beruht auf dem allgemein anerkannten Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 5 C 88/85 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
    Die von den Klägern begehrte Feststellung, dass ein Verwaltungsakt nicht wirksam (geworden) ist und dieser Verwaltungsakt deshalb die mit ihm beabsichtigte Rechtsfolge - hier die Ausreise bzw. Abschiebung der Kläger in den Irak - nicht erreichen kann, richtet sich auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gemäß § 43 Abs. 1 Alt. VwGO (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127/84 -, juris Rn. 16).
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