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   VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18.NC   

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VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18.NC (https://dejure.org/2018,27611)
VG Potsdam, Entscheidung vom 03.09.2018 - 12 L 266/18.NC (https://dejure.org/2018,27611)
VG Potsdam, Entscheidung vom 03. September 2018 - 12 L 266/18.NC (https://dejure.org/2018,27611)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Potsdam, 05.05.2017 - 12 L 933/16

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Diese Unterlagen lassen eine Überprüfung der Kapazitätsauslastung zusammen mit den nachgeforderten Ergänzungen und Erläuterungen entgegen erneuten Beanstandungen von Antragstellerseite noch zu (vgl. zum vorangegangenen Berechnungszeitraum VG Potsdam, Beschluss vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Der Ansatz von sieben Stellen mit einer Lehrverpflichtung von je 8 LVS ist nicht zu beanstanden; er entspricht den Verhältnissen im vorangegangenen Berechnungszeitraum (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, juris Rn. 12ff.), die - soweit ersichtlich - unverändert geblieben sind.

    Den Qualifikationsnachweis hat der Antragsgegner für die Mitarbeiter B... (Anteile der Stellen 623 und 932), L... (Anteil der Stelle 2594), U... (Stelle 3754), R... (Stelle 666), G... (Anteil der Stelle 329), P... (Anteil der Stelle 1138), B... (Anteil der Stelle 932), S... (Stelle 3464), L... (Stelle 3675) und Dr. K... (Stelle 3697) bereits für die vergangenen Berechnungszeiträume geführt (vgl. zuletzt Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, juris Rn. 18) und ihn im Fall von Anschlussverträgen aktualisiert.

    Der Ansatz einer Lehrverpflichtung von 8 LVS für den Inhaber der Stelle 387 ist - wie schon in den vorangegangenen Berechnungszeiträumen - nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, a.a.O., Rn. 24).

    Gründe für eine vom vorangegangenen Berechnungszeitraum abweichende Betrachtung (vgl. dazu ausführlich Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16 -, juris Rn. 35 ff.) sind weder vorgetragen worden noch ersichtlich.

    Es handelt sich dabei um die für die Studienfachberatung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 LehrVV gewährten Deputatsverminderungen von je 1 LVS für die akademischen Mitarbeiter M... und S...; sie begegnen - trotz erneuter vereinzelter Kritik - wie in den vorangegangenen Berechnungszeiträumen keinen Bedenken (vgl. zuletzt VG Potsdam, Beschluss vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, juris Rn. 42).

    Dabei begegnet weiter keinen grundsätzlichen Bedenken, dass der Antragsgegner auch Lehrnachfrage der im streitgegenständlichen Berechnungszeitraum nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge Informatik/Computional Science (Bachelor) und Computional Science (Master), der EWS-Teilstudiengänge und des BiWi-Moduls in den Masterlehramtsstudiengängen sowie des BiWi-Moduls in den - wenigen - nicht zulassungsbeschränkten Bachelorlehramtsstudiengängen und Lehrnachfrage durch fremde Wahlpflichtmodule berücksichtigt hat (vgl. zu den gegen die Berücksichtigung des Exports gerichteten Einwänden ausführlich zuletzt Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, juris Rn. 46 ff.).

    (2) Für den Bachelorstudiengang Sporttherapie und Prävention hat die Lehreinheit Psychologie einen Curricularanteil von 0, 0133 zu erbringen (vgl. zuletzt Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, juris Rn. 52).

    Anlass, von der dazu ergangenen Rechtsprechung der Kammer (s. Beschluss vom 5. Mai 2017 - VG 12 L 933/16.NC -, juris Rn. 83) abzurücken, besteht nicht.

  • VG Potsdam, 06.05.2013 - 9 L 522/12
    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    (5) Für die von der Lehreinheit Psychologie für das EWS-Modul der Master-Lehramtsstudiengänge LSIP und LSIP/SP zu erbringende Dienstleistung ist ein Curricularanteil von 0, 0660 anzuerkennen (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 47).

    (6) Für die von der Lehreinheit Psychologie für das EWS-Modul des Master-Lehramtsstudiengangs LG zu erbringende Dienstleistung ist ein Curricularanteil in Höhe von 0, 1260 zu berücksichtigen (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 49).

  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie im 1. Fachsemester an

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Sie entsprechen der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff.), von der abzurücken die Kammer keinen Anlass hat.

    Auch sind die für die Seminare und Übungen berücksichtigten Gruppengrößen gegenüber den bislang in Ansatz gebrachten unverändert geblieben und entsprechen damit der Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Greift sie hingegen nur für einzelne Veranstaltungen auf die tatsächliche Teilnehmerzahl zurück und legt für andere abstrakte Berechnungszahlen zugrunde, verlässt die Berechnung ihren eigenen Ableitungszusammenhang und wird fehlerhaft (VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juni 2008 - NC 9 S 241/08 -, juris Rn. 21, 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass die Betreuungsrelation anhand der in der Hochschulwirklichkeit durchschnittlich anzutreffenden Gruppengröße festgelegt werden darf (VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2013 - NC 9 S 174/13 -, juris Rn. 59; gegen diesen Ansatz hingegen OVG Bremen, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428709 -, juris Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 413/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Dabei muss er aber die Bedingungen rationaler Abwägung beachten und deshalb von Annahmen ausgehen, die dem aktuellen Erkenntnis- und Erfahrungsstand entsprechen sowie eine etwaige Kapazitätsminderung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1992 - 1 BvR 413/85 -, juris Rn. 49ff).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Zwar führt das Prinzip der horizontalen Substituierbarkeit ausgehend von dem Grundsatz, dass die Lehrangebote der Lehrpersonen in einer Lehreinheit untereinander austauschbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 15/88 -, juris Rn. 11), dazu, dass im Falle frei gebliebener Kapazitäten in einzelnen Studiengängen bei gleichzeitiger Überbeanspruchung eines anderen Studiengangs der Lehreinheit sich das Kapazitätserschöpfungsgebot gegenüber den durch die Wissenschaftsverwaltung festgesetzten Anteilquoten durchsetzen muss.
  • OVG Berlin, 07.07.2004 - 5 NC 3.04
    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Die insoweit gebotene verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist im Eilverfahren wegen der erheblichen Schwierigkeiten regelmäßig auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2004 - OVG 5 NC 3.04 -, amtl. Abdruck S. 2f; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2013 - OVG 5 NC 139.12 -, amtl. Abdruck S. 2).
  • OVG Hamburg, 24.08.2012 - 3 Nc 163/11

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre außerhalb der

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Nur so wird verhindert, dass in einzelnen Studiengängen Kapazitäten ungenutzt bleiben (ausführlich und m. w. N. OVG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2012 - 3 NC 163/11 -, juris Rn. 78 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - 5 NC 139.12

    TU Berlin; Maschinenbau (Master); Sommersemester 2012; Curricular-normwert;

    Auszug aus VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18
    Die insoweit gebotene verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist im Eilverfahren wegen der erheblichen Schwierigkeiten regelmäßig auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2004 - OVG 5 NC 3.04 -, amtl. Abdruck S. 2f; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2013 - OVG 5 NC 139.12 -, amtl. Abdruck S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2013 - 13 C 47/13

    Ermittlung der Bewerber bzw. Studienanfänger eines Studiengangs im Vorjahr zur

  • VG Leipzig, 07.05.2012 - NC 2 L 183/12

    Prozesskostenhilfe im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes eines Studenten auf

  • VG Potsdam, 01.04.2014 - 9 L 570/13

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

  • VG Potsdam, 26.02.2015 - 9 L 814/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1417/15

    Vorläufige Zulassung eines Zweitstudienbewerbers zum Bachelorstudiengang

  • VG Hamburg, 20.10.2016 - 19 ZE 460/16

    Zur Berechnung der Studienplatzkapazität.

  • VG Berlin, 08.09.2017 - 30 L 220.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie

  • VG Potsdam, 02.08.2018 - 12 L 1071/17

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

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