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   VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17   

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https://dejure.org/2019,43844
VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17 (https://dejure.org/2019,43844)
VG Potsdam, Entscheidung vom 03.12.2019 - 11 K 6368/17 (https://dejure.org/2019,43844)
VG Potsdam, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 11 K 6368/17 (https://dejure.org/2019,43844)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 4 S 11.19

    Zulässiger Ausschluss von Bewerbern um eine Stelle im gehobenen Polizeidienst,

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist der Dienstherr aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden; eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt kann deshalb nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2019 - OVG 4 S 11.19 -, juris Rn. 5).

    52, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2019 - OVG 4 S 11.19 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Insbesondere ist sie geeignet, für Richter unterschiedlicher, die sich um ein Beförderungsamt bewerben, einen möglichst einheitlichen und objektiven Vergleichsmaßstab für die vorzunehmende Bewerberauswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erzielen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, zitiert nach BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - II C 59.73 -, juris Rn. 8).

    Denn es liegt grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn, zwischen mehreren möglichen und dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Auswahlmethoden zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - II C 59.73 -, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Auch der vom Kläger in einem anderen Verfahren geführte Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Studienplätzen in grundständigen Massenstudiengängen, für die die Auswahlkriterien gesetzlich geregelt werden müssen, wenn diese Studiengänge die Grundlage für das Studium zu einem weit gesteckten Berufsfeld bilden (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 -, juris Rn. 119), führt zu keinem anderen Ergebnis; bei der Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe R 2 geht es insbesondere nicht um den Zugang zum Richteramt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2019 - 4 S 55.19

    Abhängigkeit der Beförderung zum Vorsitzenden Richter von einer obergerichtlichen

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    An die Stelle der Erprobung kann gemäß Nr. 2 ErprobungsAV eine andere zweijährige Tätigkeit bei bestimmten Institutionen treten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2019 - OVG 4 S 55.19 -, EA Seite 3 f.).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 14.15

    Reichweite des Vorbehalts des Parlamentsgesetzes beim Beamtenrecht

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Es gibt jedoch keinen allgemeinen hergebrachten Grundsatz des Inhalts, dass alle Bereiche des Rechts der Richter einem allgemeinen Vorbehalt des Parlamentsgesetzes unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 2 B 14/15 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Einschränkungen des Bewerberkreises stehen dann im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG, wenn sie der sachgerechten Anwendung des Leistungsgrundsatzes zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 -2 C 23/03 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 1 B 612/8 -, juris Rn. 63).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. für den wesensgleichen Folgenbeseitigungsanspruch BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17

    OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Der als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und richterrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer in der Vergangenheit getätigten Äußerung, setzt voraus, dass durch hoheitlichen Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht rechtswidrigerweise eingegriffen wurde und die Gefahr der Wiederholung dieses Eingriffs droht (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris Rn. 34 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Aus dem Willkürverbot ist abzuleiten, dass Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen (vgl. für den wesensgleichen Folgenbeseitigungsanspruch BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 957/05

    Erfordernis der Erprobung vor einer Beförderung sowie der Abordnung an ein

    Auszug aus VG Potsdam, 03.12.2019 - 11 K 6368/17
    Diese hat zwar Einfluss auf die Beförderungschancen von Richtern, betrifft aber nicht in gleicher Weise die Grundlagen des Richterverhältnisses (siehe zur Nichtbeanstandung einer vergleichbaren Verwaltungsvorschrift BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

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