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   VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 4153/16   

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https://dejure.org/2019,34238
VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 4153/16 (https://dejure.org/2019,34238)
VG Potsdam, Entscheidung vom 05.09.2019 - 3 K 4153/16 (https://dejure.org/2019,34238)
VG Potsdam, Entscheidung vom 05. September 2019 - 3 K 4153/16 (https://dejure.org/2019,34238)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 2260/16

    Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 4153/16
    Es ist formell verfassungsgemäß und dem Recht der Spielhallen zuzuordnen, das gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ausdrücklich aus der konkurrierenden Kompetenz des Bundes herausgenommen wurde und damit nach Art. 70 Abs. 1 GG der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unterfällt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, u. a. -, juris Rn. 97 ff., 111; VG Potsdam, Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 2260/16 -, Urteilsumdruck S. 7 f.).

    Es wird auf die dortigen Ausführungen verweisen (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 2260/16 -, Urteilsumdruck S. 8 ff.).

    Es wird auf die dortigen Ausführungen verweisen (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 2260/16 -, Urteilsumdruck S. 12 ff.).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 4153/16
    Das heißt für Altspielhallen, die bereits über eine Erlaubnis nach § 33 i GewO verfügen, dass der Erlaubnisvorbehalt nach dem BbgSpielhG zu der bereits vorhandenen Erlaubnis hinzutritt und zusätzliche Anforderungen für die Fortsetzung des Betriebs setzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2017 - 8 C 16/16 -, juris Rn. 29.).

    Aus der Gewerbefreiheit folgt demnach ein Rechtsanspruch der Klägerin auf die begehrte Erteilung der Spielhallenerlaubnis, wenn kein Versagungsgrund nach § 2 Abs. 2 BbgSpielhG, insbesondere keine Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen Spielhallen gemäß § 3 BbgSpielhG, vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2017 - 8 C 16/16 -, juris Rn. 24.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 4153/16
    Es ist formell verfassungsgemäß und dem Recht der Spielhallen zuzuordnen, das gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ausdrücklich aus der konkurrierenden Kompetenz des Bundes herausgenommen wurde und damit nach Art. 70 Abs. 1 GG der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unterfällt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, u. a. -, juris Rn. 97 ff., 111; VG Potsdam, Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 2260/16 -, Urteilsumdruck S. 7 f.).
  • VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 2117/17

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

    Hiergegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Widerspruch Klage, die Gegenstand des Verfahrens 3 K 4153/16 ist.

    Die Klägerin hat am 28. Februar 2017 die Klage in dem Verfahren 3 K 4153/16 erweitert und die Aufhebung der der Beigeladenen erteilten Spielhallenerlaubnis begehrt.

    Im Übrigen verweist sie auf ihre Ausführungen in dem Verfahren 3 K 4153/16, wonach sie über die ältere Spielhallenerlaubnis im Verhältnis zu der Beigeladenen verfüge.

    Zur Begründung verweist er auf die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden sowie in dem Verfahren 3 K 4153/16.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Gerichtsakte zu dem Verfahren 3 K 4153/16 und den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.

    Denn die Klägerin kann nicht die Erlaubnis der BHJ vom 23. Juni 1994 für sich in Anspruch nehmen (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 5. September 2019 - 3 K 4153/16 - Urteilsumdruck S. 7 f.).

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