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   VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15   

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VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15 (https://dejure.org/2017,28078)
VG Potsdam, Entscheidung vom 06.07.2017 - 1 K 675/15 (https://dejure.org/2017,28078)
VG Potsdam, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 1 K 675/15 (https://dejure.org/2017,28078)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 20 A 2120/14

    Erlass einer Untersagungsverfügung mehr als drei Monate nach der Anzeige der

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15
    Zwar dürfte eine Schwelle von unter 10 % für gewerbliche Sammler innerhalb einer üblichen Schwankungsbreite bleiben und daher unwesentlich sein (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. September 2015 - 20 A 2120/14 -, juris Rn. 191).

    Dies wäre Sache des gewerblichen Sammlers, der zu entscheiden hat, welche Sammlung er durchführen will und ob sich diese betriebswirtschaftlich für ihn rechnet (OVG Münster, Urteil vom 21. September 2015 - 20 A 2120/14 -, juris, Rn. 211).

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 (7 C 4.15, juris), insbesondere zu der darin erörterten "Irrelevanzschwelle", trägt die Klägerin ergänzend vor: Zum einen müsse diese Schwelle für jede betroffene Fraktion im jeweiligen Entsorgungsgebiet separat ermittelt und geklärt werden, ob beispielsweise infolge der Dominanz des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Einbußen in größerem oder kleinerem Umfang ohne wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit hingenommen werden könnten.

    Dies entspricht Art. 106 Abs. 2 S. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union - AEUV - (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4/15 - juris, Rn. 38).

  • VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834

    Untersagung einer Altpapiersammlung

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15
    Dagegen kann jedenfalls bei einer Reduzierung der zu erwartenden Papiermenge von 20 % von einer Beeinträchtigung der Kalkulationsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgegangen werden (VGH München, Beschluss vom 29. März 2012 - 20 ZB 11.2834 -, juris, Rn. 6).
  • VG Münster, 22.03.2017 - 7 K 1467/14

    Untersagung der Durchführung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien;

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15
    Als "Vorbelastung" sind sie aber genauso wie die gemeinnützigen Sammlungen (s. dazu BVerwG, a.a.O., Rn. 57) in die "anderen Sammlungen" im Sinne von § 17 Abs. 3 S. 1 KrWG einzustellen (vgl. VG Münster, Urteil vom 22. März 2017 - 7 K 1467/14 -, juris; Dippel/Ottensmeier, AbfallR 2017, S. 13 (15); Schink/Versteyl, KrWG, 2. Aufl. § 17 Rn. 49).
  • VG Stuttgart, 28.04.2017 - 14 K 361/15

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung - Entfernung von aufgestellten

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15
    Denn dann würde sich die Frage stellen, ob die geplante Entsorgungsstruktur überhaupt den Schutz des § 17 Abs. 3 S. 2 KrWG beanspruchen kann, weil sie noch nicht "ins Werk gesetzt" wurde (vgl. dazu VG Stuttgart, Urteil vom 27. April 2017 - 14 K 361/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 10 S 1116/13

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung

    Auszug aus VG Potsdam, 06.07.2017 - 1 K 675/15
    Damit wird die vom Bundesverwaltungsgericht für irrelevant bezeichnete Schwelle von 10 bis 15 % (a.a.O., Rn. 59; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 9. September 2013 - 10 S 1116/13 -, juris) deutlich überschritten.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2018 - 7 LB 71/17

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Zuverlässigkeit des Sammlers

    Denn für sich genommen nach ihrer Menge irrelevante private Sammlungen können sich über die Jahre hinweg aufsummieren und gemeinsam die Aufgabenerfüllung des öffentlich-rechtlichen Aufgabenträgers in Frage stellen (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 06.07.2017 - 1 K 675/15 -, juris).

    Gleichwohl würde eine Berechnungsweise, bei der auf den Marktanteil aller - d. h. sowohl der bereits bestehenden und durchgeführten als auch der zusätzlich angezeigten - privaten Sammlungen am Gesamtmarkt bzw. an der Sammelmenge des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers abgestellt würde (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 06.07.2017 - 1 K 675/15 -, juris; VG Münster, Urteil vom 22.03.2017 - 7 K 700/14 -, juris), den von dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2016 (Az. 7 C 4.15, juris) aufgestellten Grundsätzen und der dort aufgezeigten Berechnungsweise widersprechen.

  • VG Potsdam, 08.03.2018 - 1 K 459/15

    Abfallbeseitigungsrecht

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich die Kammer an (vgl. auch Urteil der Kammer vom 6. Juli 2017 - VG 1 K 675/15, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.10.2018 - 5 K 146/15

    Durchführung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien

    (5) Auch eine Kontingentierung der Sammelmenge der Klägerin - etwa auf ein verträgliches Maß - ist weder Aufgabe des Beklagten, noch des Gerichts (vgl. bereits VG Potsdam, Urteil vom 06. Juli 2017 - 1 K 675/15).
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