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   VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18   

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VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18 (https://dejure.org/2020,41133)
VG Potsdam, Entscheidung vom 06.11.2020 - 8 K 1141/18 (https://dejure.org/2020,41133)
VG Potsdam, Entscheidung vom 06. November 2020 - 8 K 1141/18 (https://dejure.org/2020,41133)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 14.01.2020 - 11 CS 19.2490

    Fristversäumnis eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    Ein Rechtsanwalt muss den Fristablauf auch bei grundsätzlich delegierbaren Fristberechnungen und -eintragungen immer dann selbst nachprüfen, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 11 CS 19.2490 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 22 ZB 18.105

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    § 180 ZPO enthält auch keinen Verweis auf § 177 ZPO, aus dem sich eine solche Verpflichtung des Zustellers ableiten ließe (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 22 ZB 18.105 -, juris, Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2004 - 12 S 274/04

    Zur Sorgfaltspflicht einer Behörde bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    Verschuldet ist die Versäumung einer Frist, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (VGH Mannheim, Beschluss vom 25. August 2004 - 12 S 274/04 -, juris, Rn. 2; VGH München, Urteil vom 18. Mai 2004 - 13 A 02.1985 -, juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07

    Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion.

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    In der Rechtsprechung ist daher auch anerkannt, dass eine Zustellung nach § 180 ZPO möglich ist, wenn der Geschäftsraum beim Zustellungsversuch geschlossen war (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 2 B 20/07 -, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06 -, juris, Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 15 A 628/14 -, juris, Rn. 2-5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 15 A 628/14

    Zustellung eines Urteils zur Unzeit; Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    In der Rechtsprechung ist daher auch anerkannt, dass eine Zustellung nach § 180 ZPO möglich ist, wenn der Geschäftsraum beim Zustellungsversuch geschlossen war (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 2 B 20/07 -, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06 -, juris, Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 15 A 628/14 -, juris, Rn. 2-5).
  • VGH Bayern, 18.05.2004 - 13 A 02.1985

    Umfang der Angaben zur Widerspruchsbehörde in der Rechtsbehelfsbelehrung;

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    Verschuldet ist die Versäumung einer Frist, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (VGH Mannheim, Beschluss vom 25. August 2004 - 12 S 274/04 -, juris, Rn. 2; VGH München, Urteil vom 18. Mai 2004 - 13 A 02.1985 -, juris, Rn. 21).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 93/06

    Ersatzzustellung im Geschäftslokal außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    In der Rechtsprechung ist daher auch anerkannt, dass eine Zustellung nach § 180 ZPO möglich ist, wenn der Geschäftsraum beim Zustellungsversuch geschlossen war (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 2 B 20/07 -, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/06 -, juris, Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 15 A 628/14 -, juris, Rn. 2-5).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 40/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 1141/18
    Ein Rechtsanwalt muss den Fristablauf auch bei grundsätzlich delegierbaren Fristberechnungen und -eintragungen immer dann selbst nachprüfen, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 11 CS 19.2490 -, juris, Rn. 10).
  • VG Potsdam, 30.08.2021 - 8 K 626/21
    Die Klägerin beruft sich zudem auf den Hinweis des Vorsitzenden in der mündlichen Verhandlung vom 6. November 2020 im Verfahren VG 8 K 1141/18, dass die Erhebung von Grundgebühren nach wirtschaftlichen Grundstücken bedenklich erscheine.

    Zur Begründung nimmt er Bezug auf sein Vorbringen im Verfahren VG 8 K 1141/18.

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