Rechtsprechung
VG Potsdam, 07.05.2018 - 8 K 3098/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Abwasser- und Trinkwassergebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2018 - 8 K 3098/17
Die Anwendung des höheren der beiden Gebührensätze ist auch für den Fall sachgerecht, wenn nicht sogar geboten, dass der Grundstückseigentümer zwar zunächst einen Beitrag entrichtet hatte, ihm aber der Beitrag als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u. a.) wieder zurückgezahlt wurde.Ihm hatte aber der Beklagte den Beitrag in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u. a. -, juris) wieder zurückgezahlt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2017 - 9 S 20.16
Umstellung des Finanzierungssystems; "gespaltene" Gebührensätze
Auszug aus VG Potsdam, 07.05.2018 - 8 K 3098/17
Die Bestimmung unterschiedlich hoher (Mengen-)Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler in einer Trink- oder Schmutzwassergebührensatzung ist grundsätzlich zulässig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2017 - OVG 9 S 20.16).6 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 29. August 2017 (OVG 9 S 20.16 -, Rn. 7 ff., juris) entschieden, dass es dem Satzungsgeber grundsätzlich gestattet ist, in einer Satzung "gespaltene" Gebührensätze für Beitragszahler einerseits und Nichtbeitragszahler andererseits vorzusehen.