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   VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15   

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https://dejure.org/2017,4493
VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15 (https://dejure.org/2017,4493)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09.01.2017 - 4 K 5049/15 (https://dejure.org/2017,4493)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 4 K 5049/15 (https://dejure.org/2017,4493)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 L 253/02

    Zwangsgeld gegenüber mittellosem Verpflichteten zulässig

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Ein Zwangsgeld ist nur dann ein ungeeignetes Zwangsmittel, wenn der vermögenslose Vollstreckungsschuldner nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen dauerhaft nicht in der Lage ist, die Ordnungspflicht zu erfüllen (siehe Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 A 740/13 -, BauR 2014, 678 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Zwangsmittel haben Beugecharakter und sind ausschließlich auf die Durchsetzung der mit dem Verwaltungsakt festgesetzten Handlungs- bzw. Duldungspflicht gerichtet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5/02 -, BVerwGE 117, 332; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - M 8 S 15.3293 -, zitiert nach juris).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15

    Nutzung und Räumung eines Lagerplatzes

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 480/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG Potsdam, 19.09.2016 - 4 K 317/15

    Festsetzung von Zwangsgeld; Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 480/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.1994 - 1 L 163/93
    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Der Beklagte musste angesichts des Verhaltens des Klägers, der sich trotz dreifacher erfolgloser Androhung und entsprechender Festsetzung von Zwangsgeldern weiterhin weigert, der Nutzungsuntersagung Folge zu leisten, davon ausgehen, dass jedenfalls die vierte Androhung eines Zwangsgeldes nicht zum gewünschten Erfolg führen wird (so auch Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. März 1994, - 1 L 163/93 -, zitiert nach juris; siehe auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Februar 1985 - 15 CS 85A.50 -, BayVBl. 1985, 501).
  • VG Chemnitz, 27.08.2003 - 8 K 510/02
    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Anderenfalls könnte sich ein Vollstreckungsschuldner allein unter Hinweis auf seine Insolvenz oder Mittellosigkeit seiner Ordnungspflicht entziehen, was ein in dieser Allgemeinheit mit dem öffentlichen Recht unvereinbares Ergebnis wäre (siehe Verwaltungsgericht Potsdam, Gerichtsbescheid vom 10. November 2015 - VG 4 K 1080/15 -, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - VG 4 L 837/14 -, m.w.N.; vgl. ferner Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2006 - OVG 2 S 7.06 -, wonach im Rahmen der Zwangsgeldfestsetzung dieses Vorbringen schon deshalb nicht zu prüfen ist, weil ein Zwangsgeld bei Uneinbringlichkeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Satz 1 VwVGBbg a.F. in Ersatzzwangshaft umgewandelt werden kann; Verwaltungsgericht Chemnitz, Urteil vom 27. August 2003 - 8 K 510/02 -, Gewerbearchiv 2003, 484).
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung und Zwangsgeldandrohung (hier:

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 480/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88

    Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500,-- Euro wegen Rückkehr eines

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    In diesem Fall ist das bloße Nichtbenutzen einer baulichen Anlage nicht geeignet, die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers nachteilig zu berühren (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817; vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 1988 - 7 B 2677/88 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 2 A 740/13

    Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Ein Zwangsgeld ist nur dann ein ungeeignetes Zwangsmittel, wenn der vermögenslose Vollstreckungsschuldner nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen dauerhaft nicht in der Lage ist, die Ordnungspflicht zu erfüllen (siehe Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 A 740/13 -, BauR 2014, 678 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2003 - 2 L 253/02 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 2152/10

    Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung; Festsetzung; Betreibung; Verstoß; Unterlassung;

    Auszug aus VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 5049/15
    Insofern sollte mit der hiesigen Festsetzung lediglich die motivierende Wirkung der vorherigen Androhung im Bescheid vom 22. April 2013 als Druckmittel erhalten und ihr Nachdruck verliehen werden (siehe Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2012 - 5 A 2152/10 -, zitiert nach juris; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 13 VwVG, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.649

    Ungeeignetheit einer erneuten (13.) Zwangsgeldandrohung zur Vorlage eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 7 A 2555/87
  • VG München, 19.10.2015 - M 8 S 15.3293
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15

    Untersagung der Nutzung eines Fläche als Lagerplatz; Zwangsgeldfestsetzung wegen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 480/15, VG 4 K 5049/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 480/15

    Wiederholte Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen der Nichtbefolgung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Gerichtsakten zu den Verfahren VG 4 K 317/15, VG 4 K 460/15, VG 4 K 5049/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
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