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VG Potsdam, 09.10.2018 - 11 K 4593/15 |
Kurzfassungen/Presse
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Entscheidungen zur Wahl des Brandenburgischen Richterwahlausschusses
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 09.10.2018 - 11 K 4593/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2019 - 3 B 122.18
- BVerwG, 29.04.2020 - 2 B 47.19
Wird zitiert von ... (2)
- VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 1397/19 Ausweislich des Protokolls dieser Sitzung befasste sich der Richterwahlausschuss unter diesem Tagesordnungspunkt mit den damals vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängigen Verfahren zu den Aktenzeichen VG 11 K 2658/14 sowie VG 11 K 4593/15, an denen der Kläger beteiligt war.
Mit Bescheid vom 4. Oktober 2018 erhielt der Kläger die nunmehr gebilligte Fassung des Protokolls über die Sitzung des Richterwahlausschusses vom 5. September 2018 hinsichtlich der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 4; die Gewährung weiterer Akteneinsicht in Unterlagen, die die Durchführung der Gerichtsverfahren zu den Aktenzeichen VG 11 K 2658/14 sowie VG 11 K 4593/15 beträfen, an welchen der Kläger beteiligt sei, lehnte der Beklagte unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg (AIG) ab.
Durch die Vorabinformation durch den Minister seien die Mitglieder des Richterwahlausschusses über die Argumentation und den Stand der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu den Aktenzeichen VG 11 K 2658/14 und VG 11 K 4593/15 informiert worden.
Dass später die Beiladung in dem Verfahren VG 11 K 4593/15 durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden sei und möglicherweise eine Bevollmächtigung des Ministers im Lichte der (späteren) Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts gar nicht nötig gewesen sei, ändere daran nichts.
Nach Angaben des Klägers ist das vor dem Verwaltungsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen VG 11 K 4593/15 geführte Verfahren zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen, allerdings sei noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Hiervon ausgehend stellt die begehrte Vorabinformation einen Akteninhalt im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 5 AIG dar, da sie zur Durchführung der beiden vor dem Verwaltungsgericht Potsdam unter den Aktenzeichen VG 11 K 2658/14 und VG 11 K 4593/15 geführten Gerichtsverfahren erstellt wurde.
Zu dem Verfahren VG 11 K 4593/15 war der Richterwahlausschuss immerhin vom Verwaltungsgericht beigeladen worden; dass die Beiladung später vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben wurde, ändert hieran nichts.
- VG Potsdam, 09.10.2018 - 11 K 2658/14
Entscheidungen zur Wahl des Brandenburgischen Richterwahlausschusses
In dem Verfahren 11 K 4593/15 hat ein Richter des Verwaltungsgerichts die Wahl des Richterwahlausschusses im Landtag angefochten.